Wohngebäude­versicherung von der Steuer absetzen

Was sich absetzen lässt

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Die Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten bei Gebäude­schäden ab. Immer wieder stellen Eigen­tümer die Frage, ob die Beiträge zur Wohn­gebäude­ver­sicherung von der Steuer absetzbar sind. Grund­sätzlich lautet die Antwort: nein. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Selbst­ständige und Frei­berufler die das Haus/Zimmer für ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Im Artikel erhältst Du detaillierte Infos zur Wohn­gebäude­ver­sicherung und ihrer steuerlichen Be­handlung.

Informationen zur Wohngebäude­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

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So wird die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung steu­er­lich behan­delt

Eigentümer von Immobilien haben ein großes Interesse, diese bestmöglich zu versichern und entscheiden sich daher in der Regel für eine Wohngebäudeversicherung. Schließlich kann ein Brand oder ein abgedecktes Dach ein Gebäude unbewohnbar machen und Kosten verursachen, die eine Privatperson nicht alleine stemmen kann. Daher empfehlen Experten, in jedem Fall eine solche Police abzuschließen.

Versicherungsnehmern stellt sich berechtigterweise die Frage, ob sich die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen lassen. Viele denken dabei an die steuerliche Absetzbarkeit der privaten Haftpflichtversicherung. Was auf den ersten Blick vergleichbar scheint, darf allerdings nicht in einen Topf geworfen werden.

Denn im Gegensatz zur Privat-Haftpflichtversicherung stuft der Gesetzgeber die Gebäudeversicherung nicht als Vorsorgeaufwendung ein. Nur diese können aber in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien haben daher keine Möglichkeit, die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steuerlich abzusetzen.

Hier erhältst Du ausführliche Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung und Steuern.

Vermieter und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wenn der Versicherungsnehmer eine Immobilie vermietet, ändert sich an der Situation grundsätzlich nichts: Die Wohngebäudeversicherung lässt sich nicht von der Steuer absetzen. Allerdings hat jeder Vermieter die Möglichkeit, die Beiträge für Versicherungen über die „Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung“ abzurechnen und so auf die Mieter umzulegen. Die Grundlage dafür bildet der § 2 der Betriebskostenverordnung, der die Wohngebäudeversicherung explizit als umlagefähige Nebenkosten nennt.

Dabei ist der Vermieter an das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Nebenkostenabrechnung gebunden und darf keine Policen abschließen, die den Interessen des Mieters widersprechen oder ihn benachteiligen. Kommt es zu einem Schaden, ist der Vermieter dazu verpflichtet, diesen zu beheben. Die Wohngebäudeversicherung kommt auch für Mietzahlungen für eine Ersatzunterkunft auf, wenn die beschädigte Immobilie für längere Zeit nicht bewohnt werden kann und keine andere Ausweichmöglichkeit vorhanden ist. Wer eine Eigentumswohnung bewohnt, bezahlt die Versicherungsbeiträge in der Regel über das Hausgeld. Damit decken die Mitglieder von Wohneigentümergemeinschaften die Betriebskosten ab.

Bauherren sollten ebenfalls einen Versicherungsschutz vereinbaren. Die Risiken sind in der Bauphase hoch und die finanziellen Belastungen können erheblich sein. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung und die Feuer-Rohbau-Versicherung bieten hierfür eine Absicherung.

Wann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung von der Steuer absetzbar ist

Eine Ausnahme ergibt sich, wenn Du als Eigentümer ein Zimmer zur beruflichen Nutzung in der Wohnimmobilie eingerichtet hast. In diesem Fall kann der Anteil der Prämie für die Wohngebäudeversicherung geltend gemacht werden, der auf das entsprechende Zimmer entfällt. Dieser Anteil wird entweder in den Werbungskosten oder, bei Selbstständigen, unter den Betriebsausgaben geltend gemacht.

Dabei solltest Du darauf achten, dass das Zimmer überwiegend für den Beruf genutzt und als Raum klar von der restlichen Wohnung abgetrennt wird. Der von den Beiträgen absetzbare Betrag wird über die Quadratmeterzahl errechnet. Wer beispielsweise eine 220-m²-Immobilie bewohnt und davon ein 15 m² großes Zimmer für berufliche Tätigkeiten nutzt, darf 6,8 Prozent der Versicherungsprämie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

Auch die Beiträge für Hausrat- und Feuerversicherungen können anteilig für das selbstgenutzte Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden.

Wohngebäudeversicherung

Leis­tungen und Kosten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Auch wenn bei einer selbst genutzten Immobilie die Prämie der Wohngebäude­versicherung in den meisten Fällen nicht absetzbar ist, fällt die Meinung der Experten einhellig aus: alle Immobilieneigentümer benötigen eine Wohngebäudeversicherung. Denn das Risiko durch einen Brand oder andere Schäden in existenzielle finanzielle Nöte zu kommen, ist schlichtweg zu groß.

Bei Schäden durch diese Ereignisse kommt die Wohngebäudeversicherung in der Regel für Aufräumarbeiten, Reparaturen am Haus, den Wiederaufbau und auch gegebenenfalls einen kompletten Neubau auf. Bei der Auswahl der in der Police festgehaltenen Leistungen haben Versicherungsnehmer zahlreiche Optionen.

Eine Checkliste für Schäden, die die Police abdecken sollte:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Darüber hinaus gilt es abzuwägen, welche weiteren Leistungen durch den Standort oder die Bauweise des Gebäudes sinnvoll sind. Nicht alle Policen decken beispielsweise standardmäßig Schäden an Photovoltaikanlagen oder sonstigen Grundstücksbestandteilen ab. Die Elementarschadenversicherung kann abhängig vom Standort eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung sein. Diese Police sichert Schäden durch Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben oder auch Schneedruck ab. Wie die Elementarschaden- und die Wohngebäudeversicherung ineinander greifen, solltest du vor Abschluss der Police genau klären.

Wer auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage betreibt, sollte diese über eine Zusatzleistung mit absichern. Mehr dazu im Ratgeber Wohngebäudeversicherung: Photovoltaikanlage.

Darauf solltest Du bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung achten

Im Leistungsfall kann es entscheidend sein, ob der Schaden durch eine Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers herbeigeführt worden ist. Dabei wird wiederum zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden, und bei Ersterer können Versicherer Zahlungen kürzen. Wie die Grenze zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit verläuft, ist bisweilen Auslegungssache und kann daher auch zu Auseinandersetzungen führen. Es ist daher empfehlenswert, dass zumindest bis zu einer gewissen Schadengrenze der Versicherer auf die Fahrlässigkeitsprüfung verzichtet.

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

So werden die Prämien für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung berechnet

Die Prämien und die Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung orientieren sich vor allem am Neuwert eines Hauses. Weitere Faktoren, die die Kosten beeinflussen, sind der Standort und die mit ihm verbundenen Risiken, der Leistungsumfang, die Ausstattung des Gebäudes und natürlich die Bausubstanz. Sollte es zu einer Veränderung bei der Gebäudenutzung kommen, besteht für den Versicherungsnehmer die Pflicht, den Versicherer darüber zu informieren. Häufiges Beispiel dafür ist der Leerstand einer Immobilie. In der Police werden solche Fälle als Gefahrenerhöhung bezeichnet.

Achte darauf, dass die Police einen Unterversicherungsverzicht enthält. Damit garantiert der Versicherer, dass im Schadensfall die entstehenden Kosten auch tatsächlich abgedeckt werden.

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  • 100 % Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit

Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht absetzbar

Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen und dient allein der Absicherung des eigenen Vermögens. Die Wohngebäudeversicherung kann nicht in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Diese Regel gilt sowohl für Vermieter als auch für Eigentümer, die ihre Immobilie bewohnen. Bei Eigentumswohnungen werden die Beiträge in der Regel durch das Hausgeld von der Eigentümergemeinschaft bezahlt.

Auch ohne staatliche Unterstützung ist die Wohngebäudeversicherung für Eigentümer im Grunde unverzichtbar. Um die richtige Balance aus einer preiswerten Prämie und dem notwendigen Leistungsumfang zu finden, musst Du Tarife und Zusatzleistungen zwischen den Versicherern vergleichen. Einige Versicherer bieten Rabatte an, wenn Du die Wohngebäudeversicherung mit der Hausratversicherung kombinierst.

Eine Ausnahme ergibt sich bei Selbstständigen und Freiberuflern, die in der Wohnung bzw. dem Haus ein Zimmer für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Dann hast Du die Möglichkeit, den für den Raum anfallenden Beitragsanteil als Werbungs- bzw. Betriebskosten von der Steuer abzusetzen.

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