Wohngebäudeversicherung wechseln

Wohngebäudeversicherung: Wechseln kann sich lohnen

Die Leistungen und Beiträge der Wohngebäudeversicherer unterscheiden sich enorm. Zudem werden die Leistungen und Beiträge ständig angepasst. Schließe zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Du Deine bisherige Wohngebäudeversicherung kündigst. Beachte beim Wechsel Deiner Versicherung zudem auf die Kündigungs­fristen. Im Ratgeber erklären wir auch die Regelungen in Sonder­fällen, wie beim Haus­kauf oder Erb­schaft.

Lohnt sich ein Wechsel?

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  • Wechsel bei Hauskauf oder Erbschaft
  • Spare bei Wechsel Geld

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Diese Begriffe solltest Du kennen

In der Wohngebäudeversicherung der Standardwert, von dem aus der aktuelle Wert eines Hauses in Euro berechnet wird. Als Faktor wird der Baupreisindex hinzugezogen, den das Statistische Bundesamt für jedes Jahr ermittelt. Der Wert 1914 bezieht sich auf die fiktive Summe im Jahr 1914, weil in diesem Jahr die Baupreise überaus stabil waren.

Police ist ein anderes Wort für den Versicherungsschein.

Liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hauses.

Kann ich nach einem Haus­kauf die Ge­bäu­de­­ver­si­che­rung wech­seln?

Wenn Du ein Haus kaufst, erwirbst Du automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung mit. Der Hintergrund ist, dass für den Käufer keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Doch als Käufer musst Du diese Wohngebäudeversicherung nicht behalten. Du kannst sie wechseln, indem Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst.

Nachdem Du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurdest, kannst Du die Gebäude­versicherung innerhalb 1 Monats kündigen. Als Stichtag dient das Datum, an dem Dir die Eintragung ins Grundbuch schriftlich mitgeteilt wird. Nach dem Grund­buch­eintrag kannst Du direkt oder zum Ablauf des Versicherungs­jahres ordentlich kündigen.

Schütze Dein Haus rundum und zahle nur so viel wie notwendig: Die Wohngebäudeversicherung von Cosmos Direkt bietet Dir viele Zusatzleistungen zu einem günstigen Beitrag.

Kann ich bei einer Erbschaft die Gebäu­de­­ver­si­che­rung wech­seln?

Als Erbe eines Hauses übernimmt man alle Rechte und Pflichten des Erblassers an der Immobilie. Das bedeutet zum einen, dass man sich als neuer Eigentümer ins Grund­buch eintragen lassen muss. Zum anderen muss auch eine Gebäude­versicherung fortgeführt werden. Ein Sonder­kündigungs­recht wie beim Haus­kauf besteht nicht. Daher ist nur eine ordentliche Kündigung im Normalfall mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.

Mehr über die Kündigung erfährst Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung kündigen.

Wie kann ich die Wohn­ge­­bäu­de­­ver­si­che­rung bei einer Eigen­tums­­woh­nung wechseln?

Bei Eigentumswohnungen wird die Wohngebäudeversicherung nicht individuell abgeschlossen. Sondern es gibt eine Vereinbarung zum Versicherungsschutz in der Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung. Jeder Eigentümer zahlt dann über das Hausgeld seinen Anteil an der Gesamtprämie.

Die bestehende Gebäudeversicherung zu wechseln ist daher nur durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung möglich. Wenn Dir die Prämie zu hoch oder die Leistungen zu gering erscheinen, musst Du also Verbündete suchen, um einen Mehrheitsbeschluss zu Deinen Gunsten zu erreichen.

Der Wechsel: Anfor­de­rungen an neue Police

Egal, ob man nun eine Wohngebäudeversicherung mit dem Hauskauf übernommen oder bereits eine Police fürs eigene Haus abgeschlossen hat – achte darauf, dass der Versicherungsschutz für Dein Eigenheim ausreichend ist. Dazu gehört zum einen die Versicherungssumme, die den Wiederaufbau nach einem Totalschaden finanzieren muss. Zum anderen müssen alle wichtigen Gefahren versichert sein: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Drittens gehören auch sinnvolle Deckungserweiterungen und Zusatz-Policen dazu, die den Versicherungsschutz komplettieren. Sie fehlen oft in einer älteren Wohngebäudeversicherung; zu wechseln und einen neuen Anbieter zu suchen, ist dann mehr als angebracht.

Mit unserem Wechselservice kannst Du Deine Wohn­gebäude­versicherung einfach wechseln.

Versi­che­rungs­summe

Um die optimale Versicherungssumme zu bestimmen, muss der aktuelle Wert des Hauses bekannt sein. Dieser lässt sich wie folgt bestimmen:

  • Gleitender Neuwert
    Beim gleitenden Neuwert wird der bestehende Wert des Hauses inklusive der fest verbauten Einrichtung ermittelt. Dazu musst Du Angaben zum Gebäudetyp machen, Keller- und Dachausbauten aufführen, aber auch fest installierte Einbauten wie Natursteinböden oder Parkett, Fensterarten oder hochwertige Sanitäranlagen mitteilen. Mithilfe der Wert-1914-Berechnung wird dann der aktuelle Wert berechnet
  • Pauschalsumme gemäß Wohnfläche
    Bei der pauschalen Berechnung gemäß der Wohnfläche, kann die Versicherungssumme bei hochwertigen Immobilien zu niedrig angesetzt sein. Wertsteigerungen sind zudem nicht eingerechnet. Daher ist hier ein Unterversicherungsverzicht wichtig.
  • Wertschätzung durch einen Gutachter
    Ein Gutachten ist vor allem für Häuser sinnvoll, die überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Für Eigenheime ist diese Variante meistens viel zu teuer. Zudem wird nicht der Wiederaufbau-Wert, sondern nur der Verkehrswert, bestimmt.

Versi­cherte Gefahren

Im Wesentlichen sollte die Wohngebäudeversicherung drei Risiken abdecken: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Eine einzelne Police gegen jede dieser Gefahren brauchst Du nicht. Stattdessen solltest Du zur sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung wechseln: So bist Du gegen die drei häufigsten Gefahrenquellen mit dem größten Zerstörungspotenzial in einer Police versichert.

  • Feuerversicherung
    Zahlt bei Schäden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion (zum Beispiel Gastherme) oder Implosion (z. B. Fernseher).
  • Sturmversicherung
    Zahlt bei Schäden infolge eines Sturms (ab Windstärke 8), abgedeckt sind aber auch Hagelschäden (keine Windstärken-Grenze) sowie Folgeschäden durch Regen.
  • Leitungswasserversicherung
    Zahlt bei Schäden durch Leitungswasser infolge eines Rohrbruchs, poröser Dichtungen, kaputter Schläuche, defekter Armaturen und ähnlichem; abgedeckt sind auch Frost- und vergleichbare Bruchschäden durch andere Flüssigkeiten.

Erwei­terter Schutz gegen Elementarschäden

Die Basis-Absicherung der Wohn­gebäude­versicherung deckt meistens keine Elementarschäden ab. Dazu gehört zum Beispiel Starkregen, bei dem es mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde regnet. Da die öffentliche Kanalisation mitunter solche Wassermengen nicht bewältigen kann, führt dies zu einem Rückstau im Abwassernetz. Die Folge: Abwasser fließt wieder zurück und flutet in den Keller. Auch Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Über­schwemmungen oder Lawinen sind nicht versichert. Du solltest daher Deine Gebäude­versicherung durch eine Elementar­schaden­versicherung ergänzen.

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Sinnvolle Zusatz-Bausteine

Neben der Elementar­schaden­versicherung sind weitere Zusatz-Bausteine im Einzelfall sinnvoll.

  • Überspannungsschäden (bei CosmosDirekt im Basis-Schutz bis 5.000 Euro und im Comfort-Schutz unbegrenzt mitversichert)
  • Freistehende Gebäude wie Carport, Garage oder Geräteschuppen
  • Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen
  • Weitere Bauelemente wie Markisen, Überdachungen oder SAT-Schüsseln (bei CosmosDirekt im Basis-Schutz bis 2.000 Euro und im Comfort-Tarif unbegrenzt mitversichert)

Alles Wichtige zur Gebäude­ver­sicherung, das beim Wechsel zu berücksichtigen ist, erfährst Du im Ratgeber Was ist eine Wohn­gebäude­versicherung?

Erklärvideo zur Wohn­gebäude­versicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

Fazit: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung einfach wech­seln

Wer ein Haus kauft, muss die alte Wohngebäudeversicherung nicht fortsetzen. Die Gebäudeversicherung zu wechseln lohnt sich meistens, da neuere Verträge günstiger sind oder mehr Gefahren abdecken als eine alte Police. Hierzu musst Du den geänderten Grundbucheintragung, sobald er Dir vorliegt, an den Versicherer in Kopie senden. Dann kannst Du das Sonderkündigungsrecht von 1 Monat nutzen.

Auch wenn Du schon länger in Deinem Haus wohnst, ist es oftmals sinnvoll, die Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Dies lohnt sich vor allem, wenn Du zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage oder Wärmepumpe installiert hast und Dein bisheriger Versicherer einen (hohen) Aufschlag auf den Vertrag verlangt oder diese sogar gar nicht versichert.

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  • 1

    Neubau Baujahr 2025, Einfamilienhaus, massiv, ohne Keller, DG ausgebaut, Fußbodenheizung + Wärmepumpe vorhanden, Laufzeit 1 Jahr, Basis-Schutz, 500 € Selbstbeteiligung.

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  • 2

    Der Rabatt beträgt 50 % im Jahr der Fertigstellung des Hauses (bzw. nach Beendigung der ältesten Kern­sanierungs­maßnahme, die weniger als 10 Jahre zurück liegt) und baut sich pro Jahr um 5 % ab. Ab 10 Jahren entfällt der Rabatt.

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  • 3

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

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  • 4

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung. Beispielfall: Massiv gebautes Einfamilienhaus, Baujahr 2025, 150 m², Hamburg in Gordonstraße (PLZ 21079), Steildach ausgebaut, keine Garage, keinen Keller, mit Fußbodenheizung und Wärmepumpe, keine Selbstbeteiligung, 1 Jahr Vertragslaufzeit, Versicherungsbeginn: 01.03.2025. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer, Ostangler und Alte Leipziger sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

    Die Beiträge für das beschriebene Beispiel sind: Ostangler Standard 480,91 €, AXA Basis 400,17 €, Alte Leipziger Compact 340,99 €, Gothaer Basis 284,49 €, CosmosDirekt Basis 198,89 €.

    Quelle der Daten: Morgen & Morgen, Stand: 12.02.2025.

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  • 5

    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

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