Risikolebensversicherung
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Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung für Paare in Kürze
Über die Absicherung ihrer Familie im Fall ihres Todes machen sich die wenigsten Menschen gerne Gedanken. Es ist jedoch nicht nur für Familien mit Kindern, sondern bereits als Paar wichtig, für diese Situation entsprechend vorzusorgen. Die Risikolebensversicherung ist für Paare die wichtigste und preisgünstigste Versicherung, um die Liebsten im Todesfall finanziell abzusichern. Bei der Wahl der Lebensversicherung gibt es verschiedene Varianten, mit denen Sie und Ihr Partner sich gegenseitig bestmöglich versichern können.
In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, um sich als Paar – und auch Ihre Familie – gegenseitig abzusichern und welches Modell der Risikolebensversicherung zu Ihrer Lebenssituation am besten passt.
Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung für Paare. Produktinformationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt finden Sie hier.
ProduktinformationenDer Abschluss einer Risikolebensversicherung ist nicht nur für Paare mit Kindern sinnvoll. Haben Sie mit Ihrem Partner zusammen z. B. einen Immobilienkredit aufgenommen, würde dessen Last im Fall Ihres Todes ausschließlich auf Ihrem Partner lasten. Auch wenn nur ein Partner erwerbstätig ist oder als Hauptverdiener ein höheres Einkommen hat, ist eine Risikolebensversicherung eine sinnvolle Absicherung. Denn ohne die Auszahlungssumme der Versicherung hätte der Partner im Todesfall deutlich weniger bzw. kein Einkommen mehr zur Verfügung.
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung haben Paare verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung. Entweder können die Partner Einzelverträge abschließen oder sie entscheiden sich für eine gemeinsame Risikolebensversicherung für beide Partner mit einem gemeinsamen Versicherungsvertrag. Achten Sie bei Ihrer Entscheidung auf die steuerlichen Unterschiede, die es bei einer Risikolebensversicherung gibt. Je nachdem, für welche Variante der Versicherung Sie sich entscheiden, entstehen auch darüber hinaus unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Bei dieser Variante der Risikolebensversicherung sind der Versicherungsnehmer und die versicherte Person identisch. In jedem Vertrag wird jeweils der Partner als Begünstigter für die Versicherungsleistung eingetragen, d.h. im Todesfall erhält der begünstigte Partner, also der Bezugsberechtigte, die vereinbarte Versicherungssumme aus dem Vertrag des anderen. Die Höhe der Todesfallsumme und die Laufzeit des Vertrags können für jeden der Einzelverträge individuell festgelegt werden. Tritt der Fall ein, dass beide Partner sterben, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme aus beiden Verträgen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist es Ihnen möglich, eine andere Person als Bezugsberechtigten einzutragen.
Vorteile | Nachteile |
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Versicherungssumme und Laufzeit des Vertrags können flexibel festgelegt werden. | Zwei Einzelverträge können teurer sein als eine gemeinsame Risikolebensversicherung für beide Partner. |
Im Fall einer Trennung oder Scheidung kann der Bezugsberechtigte im Vertrag geändert werden. | Bei unverheirateten Paaren fällt wegen des Erbschaftssteuerfreibetrags von nur 20.000 € bei der Auszahlung meistens eine Erbschaftssteuer an. |
Versterben beide versicherte Personen, wird die Versicherungssumme der beiden Verträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. |
Bei der verbundenen Risikolebensversicherung, auch Partner-Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit genannt, schließen die Partner einen gemeinsamen Versicherungsvertrag, in dem beide als versicherte Personen und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Stirbt einer der Partner, wird die Versicherungsleistung an den eingetragenen Hinterbliebenen ausgezahlt; danach endet der Vertrag automatisch. Die Versicherungssumme steht nur einmal zur Verfügung. Oftmals wird eine verbundene Risikolebensversicherung abgeschlossen, um einen Immobilienkredit abzusichern. Ist die versicherte Person im Vertrag nicht auch gleichzeitig Versicherungsnehmer, kann die Erbschaftssteuer anfallen. Daher sollten bei der verbundenen Lebensversicherung beide Partner Versicherungsnehmer sein. Steht in diesem Fall eine Leistung zur Auszahlung an, unterliegt diese nur zu 50 % der Erbschaftssteuer. Damit diese Regelung gilt, müssen die Versicherungsbeiträge allerdings von einem Gemeinschaftskonto oder von beiden Partnern zum gleichen Anteil bezahlt werden. Versterben die beiden versicherten Personen – zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall – wird die Todesfallsumme nur einmal ausgezahlt. In diesem Fall kann die Auszahlung der Versicherungssumme für die Hinterbliebenen – zum Beispiel die Kinder – nicht ausreichend sein. Im Gegensatz zu der Absicherung über Einzelverträge ist bei der Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit eine Absicherung mit unterschiedlichen Versicherungssummen oder Laufzeiten nicht möglich.
Vorteile | Nachteile |
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Bei der Partner-Risikoversicherung fällt nur ein Versicherungsbeitrag an, der geringer sein kann als bei zwei Einzelverträgen. | Eine individuelle Versicherungssumme und Laufzeit für jeden einzelnen Partner ist nicht möglich. |
Versterben die beiden versicherten Personen, wird die Todesfallsumme nur einmal ausgezahlt. Die Absicherung der Hinterbliebenen kann dadurch zu niedrig sein. | |
Sind beide Partner Versicherungsnehmer, müssen z. B. auch beide einer Kündigung zustimmen. | |
Je nach Vertragsgestaltung fällt bei der Auszahlung der Versicherungsleistung eine unterschiedliche Erbschaftssteuer an. |
Bei der Lebensversicherung über Kreuz schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag für die Risikolebensversicherung ab. In diesem wird er als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler eingetragen. Als versicherte Person wird jedoch der Partner oder die Partnerin eingetragen. Im Todesfall der versicherten Person wird die Todesfallleistung an den Begünstigten, der gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist, ausgezahlt. Auf diese Weise bekommt der Versicherungsnehmer seine eigene Versicherungsleistung, ohne dass dabei die Erbschaftssteuer fällig wird. Insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften ist eine Vertragskonstellation wichtig, in der möglichst keine Erbschaftssteuer anfällt.
Risikolebensversicherung über Kreuz – so funktioniert´s:
So unterscheiden sich die Lebensversicherung über Kreuz und die verbundene Risikolebensversicherung für Paare:
Beispiel: Sarah und Martin sind nicht verheiratet und möchten eine Risikolebensversicherung abschließen, um sich gegenseitig abzusichern. Sie entscheiden sich für zwei Einzelverträge, wollen aber im Leistungsfall keine Erbschaftssteuer zahlen. Deshalb entscheiden sie sich für das Über-Kreuz-Modell. Sarah schließt daher einen Vertrag ab, in dem sie Versicherungsnehmerin, Bezugsberechtigte und Beitragszahlerin ist. Martin wird nur die versicherte Person. Martin schließt einen Versicherungsvertrag ab, in dem Sarah nur die versicherte Person wird. Wenn Martin stirbt, wird die Leistung fällig und die Versicherungssumme an Sarah gezahlt. Da sie als Versicherungsnehmerin „ihre eigene“ Versicherungsleistung erhält, kommt es bei der Auszahlung nicht zu einem Erbvorgang und diese bleibt steuerfrei.
Vorteile | Nachteile |
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Laufzeit und Versicherungssumme der Einzelverträge lassen sich individuell festlegen. | Zwei Einzelverträge können etwas teurer als ein Partnertarif sein. |
Unverheiratete Paare vermeiden beim Über-Kreuz-Modell den Erbschaftssteuerfreibetrag von nur 20.000 €. Lediglich wenn beide Partner gleichzeitig versterben, kann die Erbschaftssteuer anfallen. | |
Versterben die beiden versicherten Personen, erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme beider Verträge an die Hinterbliebenen. |
Sie möchten wissen, welche Risikolebensversicherung für Sie als Paar am sinnvollsten ist? Unsere Experten beantworten unter 0681-9 66 70 80 Ihre Fragen und helfen Ihnen, sich lückenlos abzusichern.
"Wir“ – das ist ein Beraterteam von Spezialisten, die sich nur mit der Risikolebensversicherung beschäftigen. Unsere Experten beantworten unter 0681-9 66 70 80 Ihre Fragen und helfen Ihnen, sich lückenlos abzusichern.
Die Risikolebensversicherung ist durch die freie Auswahl von Versicherungssumme und Laufzeit ein flexibles Produkt. Das ermöglicht Ihnen, unterschiedliche Phasen Ihres Lebens situativ abzusichern. Denn welche Risikolebensversicherung zu Ihrer Situation als Paar passt, ist ganz unterschiedlich: So brauchen unverheiratete Paare eine andere Absicherung als Ehepaare oder Familien mit Kindern. CosmosDirekt zeigt Ihnen, wann welche Art der Risikolebensversicherung sinnvoll ist.
Wie wichtig die richtige Risikolebensversicherung für eine umfangreiche Versorgung Ihrer Hinterbliebenen ist, zeigt folgendes Beispiel:
Junge Familien haben viel vor und dementsprechend flexibel sollte auch ihre Lebensversicherung sein. Der Absicherungsbedarf ist durch die anstehende Ausbildung der Kinder höher. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Todesfall in der Regel keine ausreichende Witwen- oder Waisenrente zu erwarten, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Bei einer finanzierten Immobilie steigt der Absicherungsbedarf weiter an. Eine passende Risikolebensversicherung für junge Paare mit Kindern enthält daher eine Nachversicherungsgarantie, mit der die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Die zu zahlenden Beiträge orientieren sich auch am Eintrittsalter, weshalb ein früher Vertragsbeginn sinnvoll ist.
Diese Punkte sind bei einer Risikolebensversicherung für junge Familien besonders wichtig:
Unverheiratete Paare erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn einer der Partner stirbt. Mit einer Risikolebensversicherung können sich auch unverheiratete Paare gegenseitig absichern. Am sinnvollsten ist eine Absicherung mit zwei Einzelverträgen, die „über Kreuz“ geschlossen werden. Dadurch lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden und durch die separaten Verträge bleiben Sie flexibel bei notwendigen Änderungen.
Das ist bei einer Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare wichtig:
Für unverheiratete Paare sind Leistungen aus einer Risikolebensversicherung erbschaftssteuerpflichtig, wenn der Freibetrag von 20.000 Euro ausgeschöpft ist. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Alles wichtige hierzu erfahren Sie im Ratgeber Steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung.
Der Weg in die eigene Immobilie ist nicht immer leicht. Neben der richtigen Finanzierung müssen sich zukünftige Immobilienbesitzer um viele weitere Dinge kümmern. Dazu gehört auch die Absicherung der Hinterbliebenen. Die Immobilie sollte im Todesfall beim Partner oder der Familie verbleiben. Mit einer Risikolebensversicherung lässt sich die Kreditsumme komplett absichern. Wird eine fallende bzw. flexiblen Risikolebensversicherung abgeschlossen, sinkt außerdem die Versicherungssumme während der Laufzeit gemäß der Kreditsumme. Sondertilgungen können ebenfalls berücksichtigt werden.
Das ist bei der Risikolebensversicherung für den Hausbau wichtig:
Das eigene Heim ist bezogen, die Kinder gehen zur Schule und der Hauskredit soll in den nächsten Jahren abbezahlt sein: In dieser Situation wird neben der gegenseitigen Absicherung als Paar auch die Absicherung der Kinder wichtig. In der Risikolebensversicherung sollten die Partner daher nicht nur sich gegenseitig, sondern auch die Kinder als Begünstigte berücksichtigen. Auch wenn nur ein Partner arbeitet, sollten beide abgesichert sein, da bei einem Todesfall die finanzielle Belastung durch die Betreuung der Kinder und die Ordnung des Haushalts stark ansteigen können. Die Risikolebensversicherung sollte zudem eine Option zur Erhöhung der Versicherungssumme enthalten, um z. B. flexibel auf weiteren Nachwuchs reagieren zu können.
Darauf sollten Sie bei einer Risikolebensversicherung für Familien achten:
1. Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen (z. B. Hausbau, weitere Kinder, Aufnahme eines Kredits)
2. Eine angemessene Versicherungssumme und Laufzeit, mit Berücksichtigung der möglichen Kosten durch Schule oder Studium
Paare ohne Kinder haben in der Regel ein höheres verfügbares Einkommen. Sind beide Partner berufstätig, gibt es zudem einen geringeren Absicherungsbedarf. Gemeinsame Verbindlichkeiten können in dieser Lebenssituation über eine angepassten Risikolebensversicherung für beide Partner abgesichert werden. Bei Immobilienkrediten bietet sich z. B. eine fallende oder flexible Risikolebensversicherung an, bei anderen Krediten ist eine Lebensversicherung mit konstanter Summe sinnvoll. Zur Absicherung von zukünftigen Veränderungen ist die Vereinbarung einer Nachversicherungsgarantie empfehlenswert.
Darauf sollten Paare ohne Kinder beim Abschluss einer Risikolebensversicherung achten:
1. Angemessene Versicherungssumme
2. Nachversicherungsgarantie
3. Flexible Vertragslaufzeit
Der Verlust des Partners ist ein schwerer Schicksalsschlag. Um die Hinterbliebenen nicht zusätzlich mit finanziellen Sorgen zu belasten, ist der Abschluss einer Lebensversicherung ratsam. Eine gemeinsame Risikolebensversicherung ist nicht nur für Ehepaare sinnvoll, sondern auch unverheiratete Paare können so Ihren Partner umfassend absichern. Welche Variante der Versicherung am besten zu Ihrer Lebenssituation passt, ist wichtig für die Entscheidung, ob Sie die Risikolebensversicherung gemeinsam mit Ihrem Partner oder einzeln mit einem eigenen Vertrag abschließen sollten. Hierbei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: Haben Sie bereits Kinder, ist Nachwuchs geplant oder möchten Sie eine Immobilie kaufen – all das entscheidet über die richtige Absicherung Ihrer Familie. Prüfen Sie am besten vorab Ihre persönliche Situation und lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten, welche Risikolebensversicherung für Paare am besten für Sie und Ihren Partner geeignet ist.
Wie im Fall einer Trennung mit dem Versicherungsvertrag der Lebensversicherung verfahren werden kann, hängt von der gewählten Variante der Risikolebensversicherung ab. Je nach Modell haben Paare folgende Möglichkeiten:
Bei einer Scheidung ändert sich in der Regel auch der Versicherungsbedarf. Gemeinsam bewohnte Immobilien werden eventuell veräußert, Kapitalanlagen müssen aufgelöst und aufgeteilt werden. Wenn die Absicherung über eine Risikolebensversicherung für die Eheleute nicht mehr benötigt wird, kann der Vertrag kurzfristig reduziert oder komplett gekündigt werden. Sollen durch die Versicherung zukünftig andere Personen abgesichert werden, kann der Begünstigte geändert werden, die Zustimmung des bisher Begünstigten ist dafür nicht erforderlich.
Die Höhe der Auszahlungssumme ist abhängig davon, was Sie absichern möchten und wie Ihre persönliche Lebenssituation aussieht. Wer einen Kredit absichern möchte, sollte mit der Versicherung mindestens die Restschuld des Kredits abdecken.
Möchten Sie als Paar mit der Risikolebensversicherung hauptsächlich Ihre Familie absichern, hängt die Höhe der Auszahlungssumme von der familiären Situation, dem Einkommen des Partners und dem vorhandenen Vermögen ab. Vor Abschluss der Risikolebensversicherung sollten Sie mit Ihrem Partner zusammen berechnen, welche Einnahmen durch den Tod des Partners fehlen würden. Die Todesfallsumme sollte mindestens den monatlichen Bedarf der Familie sichern. Eine zu hoch gewählte Todesfallsumme kann später auch gesenkt werden, während eine Erhöhung allerdings nur in besonderen Fällen, z. B. bei der Geburt eines Kindes, möglich ist.
Eine gemeinsame Risikolebensversicherung für Paare ist in der Regel nur günstiger, wenn beide versicherte Partner dasselbe Risiko besitzen. Ist z. B. ein Partner Raucher oder ein paar Jahre älter, wirkt sich dies auf die Höhe der Beiträge aus. In diesen Fällen sollte geprüft werden, ob zwei Einzelverträge günstiger sind.
Ja, auch nicht-berufstätige Partner können eine Risikolebensversicherung abschließen. Im Todesfall kann der Hinterbliebene so zum Beispiel Kinderbetreuungskosten oder das Gehalt für eine Haushaltshilfe tragen. Hier können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Wird die Risikolebensversicherung beitragsfrei gestellt, dann ist die Versicherung für diese Zeit stillgelegt. Bei einem finanziellen Engpass kann es sinnvoll sein, den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Denken Sie aber daran, dass in dieser Zeit ein verminderter Versicherungsschutz besteht.