Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung für Paare
Über die Absicherung des Partners im Todesfall machen sich die wenigsten Menschen gerne Gedanken. Es ist nicht nur für Familien mit Kindern, sondern auch für kinderlose Paare wichtig, für diese Situation entsprechend vorzusorgen. Die Risikolebensversicherung ist für Paare die wichtigste und gleichzeitig preisgünstigste Versicherung, um die Liebsten im Todesfall finanziell abzusichern.
Bei der Wahl der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Varianten, mit denen Du und Dein Partner Euch gegenseitig bestmöglich versichern könnt. In unserem Ratgeber erfährst Du, welche Möglichkeiten es gibt, um Euch als Paar gegenseitig abzusichern und welches Modell der Risikolebensversicherung zu Eurer Lebenssituation am besten passt.
Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung für Dich und Deinen Partner. Produktinformationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung für Paare

Wann ist eine Risikolebensversicherung für Partner sinnvoll?
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist nicht nur für Paare mit Kindern sinnvoll. Hast Du mit Deinem Partner zusammen z. B. einen Immobilienkredit aufgenommen, würde dessen Last im Falle Deines Todes ausschließlich auf Deinem Partner lasten. Auch wenn nur ein Partner erwerbstätig ist oder als Hauptverdiener ein höheres Einkommen hat, ist eine Risikolebensversicherung eine sinnvolle Absicherung. Denn ohne die Auszahlungssumme der Risikolebensversicherung hätte der Partner im Todesfall deutlich weniger bzw. kein Einkommen mehr zur Verfügung.
Welche Optionen haben Paare bei der Risikolebensversicherung?
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung haben Paare verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung:
- Absicherung über Einzelverträge
- Gebundene Risikolebensversicherung mit gemeinsamem Versicherungsvertrag
- Über-Kreuz-Risikolebensversicherung
Je nachdem, für welche Variante der Risikolebensversicherung Ihr Euch entscheidet, entstehen unterschiedliche Vor- und Nachteile. Diese wollen wir hier besprechen.
Absicherung über Einzelverträge: Eigener Vertrag für jeden Partner
Bei dieser Variante der Risikolebensversicherung sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. In jedem Vertrag wird jeweils der Partner als Empfänger der Versicherungsleistung eingetragen, d.h. im Todesfall erhält der begünstigte Partner, also der Bezugsberechtigte, die vereinbarte Versicherungssumme aus dem Vertrag des anderen.
Die Höhe der Todesfallsumme und die Laufzeit des Vertrags können für jeden der Einzelverträge individuell festgelegt werden. Tritt der Fall ein, dass beide Partner sterben, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme aus beiden Verträgen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist es Dir möglich, eine andere Person als Bezugsberechtigten einzutragen.

Einzelverträge: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Versicherungssumme und Laufzeit der Verträge können flexibel festgelegt werden. | Zwei Einzelverträge können teurer als eine Partner-Risikolebensversicherung sein. |
Wenn ein Partner einen Mehrbeitrag zahlen muss, fließt das nicht in die Gesamtprämie ein. | Bei unverheirateten Paaren fällt wegen des Erbschaftssteuerfreibetrags von 20.000 Euro oft Erbschaftssteuer an. |
Einfache Änderung des Bezugsberechtigten bei Trennung / Scheidung. | |
Verstirbt ein Partner, bleibt der Vertrag des anderen Partners bestehen. | |
Versterben beide versicherte Personen, wird die Versicherungssumme beider Verträge ausgezahlt. |
Verbundene Risikoversicherung: Ein Vertrag, zwei Bezugsberechtigte
Bei der verbundenen Risikolebensversicherung, auch Partner-Risikolebensversicherung oder Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit genannt, schließen die Partner einen gemeinsamen Versicherungsvertrag, in dem beide als versicherte Personen und Bezugsberechtigte aufgeführt sind.
Stirbt einer der Partner, wird die Versicherungsleistung an den eingetragenen Hinterbliebenen ausgezahlt – danach endet der Vertrag der Partnerabsicherung automatisch. Die Versicherungssumme steht nur einmal zur Verfügung. Oftmals wird eine verbundene Risikolebensversicherung abgeschlossen, um einen Immobilienkredit abzusichern.
Ist die versicherte Person im Vertrag nicht auch Versicherungsnehmer, kann Erbschaftssteuer anfallen. Daher sollten bei der verbundenen Lebensversicherung beide Partner Versicherungsnehmer sein. Steht in diesem Fall eine Leistung zur Auszahlung an, unterliegt diese nur zu 50 % der Erbschaftssteuer. Damit diese Regelung gilt, müssen die Beiträge aber von einem Gemeinschaftskonto oder von beiden Partnern zum gleichen Anteil bezahlt werden.
Versterben beide versicherte Personen, wird die Todesfallsumme nur einmal ausgezahlt. Dann kann die Auszahlung der Versicherungssumme für die Hinterbliebenen – zum Beispiel die Kinder – nicht ausreichend sein.
Im Gegensatz zur Absicherung über Einzelverträge ist bei der Risikoversicherung auf Gegenseitigkeit eine Absicherung mit unterschiedlichen Versicherungssummen oder Laufzeiten nicht möglich.

Partnerversicherung: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
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Bei der Partner-Risikolebensversicherung kann der Beitrag geringer als bei zwei Einzelverträgen sein. | Eine individuelle Versicherungssumme und Laufzeit für jeden einzelnen Partner ist nicht möglich. |
Wenn ein Partner stirbt, erlischt sofort der eigenen Versicherungsschutz. | |
Versterben beide versicherten Personen, wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt. Die Absicherung der Hinterbliebenen kann dadurch zu niedrig sein. | |
Sind beide Partner Versicherungsnehmer, müssen beide einer Kündigung oder Änderung der Begünstigten zustimmen. | |
Je nach Vertragsgestaltung fällt bei der Auszahlung der Versicherungsleistung eine Erbschaftssteuer an. |
Risikolebensversicherung für Paare über Kreuz
Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag ab. In diesem wird er als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler eingetragen. Als versicherte Person wird jedoch der Partner oder die Partnerin eingetragen.
Im Todesfall der versicherten Person wird die Todesfallleistung an den Begünstigten, der gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist, ausgezahlt. Auf diese Weise bekommt der Versicherungsnehmer seine eigene Versicherungsleistung, ohne dass dabei die Erbschaftssteuer fällig wird. Insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften ist eine Vertragskonstellation wichtig, in der möglichst keine Erbschaftssteuer anfällt.

Risikolebensversicherung über Kreuz: Vor- und Nachteile
Vorteile | Nachteile |
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Laufzeit und Versicherungssumme der Einzelverträge lassen sich individuell festlegen. | Zwei Einzelverträge können teurer als ein Partner-Risikolebensversicherung sein. |
Unverheiratete Paare vermeiden beim Über-Kreuz-Modell den Erbschaftssteuerfreibetrag von nur 20.000 Euro. Nur wenn beide Partner gleichzeitig versterben, kann die Erbschaftssteuer anfallen. | |
Versterben die beiden versicherten Personen, erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme beider Verträge an die Hinterbliebenen. |
Wir beraten Dich gerne
Deine Sicherheit ist uns wichtig, daher nehmen wir uns für Dich alle Zeit, die Du brauchst. Wir beantworten persönlich Deine Fragen und unterstützen Dich bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes. Und wenn Du möchtest, können wir mit Dir den Antrag am Bildschirm Schritt für Schritt durchgehen, bis der Antrag fertig ist. Unsere Experten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Dich da.

Die Risikolebensversicherung für Partner für jede Lebenssituation
Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare
Unverheiratete Paare erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn einer der Partner stirbt. Mit einer Risikolebensversicherung können sich auch unverheiratete Paare gegenseitig absichern. Am sinnvollsten ist eine Absicherung mit zwei Einzelverträgen, die „über Kreuz“ geschlossen werden. Dadurch lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden und durch die separaten Verträge bleibst Du flexibel bei notwendigen Änderungen.
Beispiel: Sarah und Martin sind nicht verheiratet und möchten eine Risikolebensversicherung abschließen, um sich gegenseitig abzusichern. Sie entscheiden sich für zwei Einzelverträge, wollen aber im Leistungsfall keine Erbschaftssteuer zahlen. Deshalb entscheiden sie sich für das Über-Kreuz-Modell.
Sarah schließt daher einen Vertrag ab, in dem sie Versicherungsnehmerin, Bezugsberechtigte und Beitragszahlerin ist. Martin wird nur die versicherte Person. Martin schließt einen Versicherungsvertrag ab, in dem Sarah nur die versicherte Person wird. Wenn Martin stirbt, wird die Leistung fällig und die Versicherungssumme an Sarah gezahlt. Da sie als Versicherungsnehmerin „ihre eigene“ Versicherungsleistung erhält, kommt es bei der Auszahlung nicht zu einem Erbvorgang und diese bleibt steuerfrei.
Das ist bei einer Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare wichtig:
- Absicherung über die Variante der Risikolebensversicherung über Kreuz
- Versicherungsvertrag mit Nachversicherungsgarantie
- Flexible Laufzeit der Einzelverträge
Risikolebensversicherung für verheiratete Paare
Paare ohne Kinder haben in der Regel ein höheres verfügbares Einkommen. Sollten beide Partner berufstätig sein, plant man auch mit beiden Einkommen. Fällt eines davon weg, entsteht eine Versorgungslücke. Eine Risikolebensversicherung für Ehepaare kann Euren Lebensstandard finanziell absichern.
Beispiel: Thomas und Christine sind verheiratet, beide berufstätig und ohne Kinderwunsch – die Ehepartner möchten sich gegenseitig absichern. Sie entscheiden sich für eine verbundene Risikolebensversicherung, damit der Partner im Todesfall abgesichert ist. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung sollten Thomas und Christine sich beide als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Sollte der Leistungsfall eintreten, unterliegt die Auszahlung an einen der Ehepartner nur zur Hälfte der Erbschaftssteuer. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag für die Erbschaftssteuer bei 500.000 Euro.
Darauf sollten Paare ohne Kinder beim Abschluss einer Risikolebensversicherung achten:
- Angemessene Versicherungssumme
- Nachversicherungsgarantie
- Flexible Vertragslaufzeit
Risikolebensversicherung für Geschäftspartner
Auch als Geschäftspartner kannst Du eine gemeinsame Risikolebensversicherung für beide Partner abschließen. Ihr habt Euch gemeinsam ein Business aufgebaut und plötzlich verstirbt einer der Partner. Möchten sich beide Geschäftspartner im Falle des Todes finanziell absichern, können sie die verbundene Risikolebensversicherung abschließen. Mit der Risikolebensversicherung für Partner kannst Du die Zukunft Eures Business sichern. Der Vorteil: In einem Vertrag sind direkt beide Partner abgesichert.
Beispiel: Hannah und Lisa haben ein Unternehmen gegründet und bereits die ersten Mitarbeiter eingestellt. Um sich im Todesfall gegenseitig abzusichern, haben sie sich für eine verbundene Partner-Risikolebensversicherung entschieden. Bei einem Todesfall ist es so möglich das Unternehmen – mit dem Geld aus der Lebensversicherung – weiterzuführen, ohne in finanzielle Engpässe zu geraten.
Fazit: Darum ist eine Risikolebensversicherung für Paare wichtig
Der Verlust des Partners ist ein schwerer Schicksalsschlag. Um die Hinterbliebenen nicht zusätzlich mit finanziellen Sorgen zu belasten, ist der Abschluss einer Lebensversicherung ratsam. Eine gemeinsame Risikolebensversicherung ist nicht nur für Ehepaare sinnvoll, sondern auch unverheiratete Paare können so den Partner umfassend absichern.
Welche Variante der Versicherung am besten zu Deiner Lebenssituation passt, ist wichtig für die Entscheidung, ob Du die Risikolebensversicherung gemeinsam mit Deinem Partner oder einzeln mit einem eigenen Vertrag abschließt. Hierbei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: Hast Du bereits Kinder, ist Nachwuchs geplant oder möchtest Du eine Immobilie kaufen – all das entscheidet über die richtige Absicherung Deiner Familie. Prüfe am besten vorab Deine persönliche Situation und lass Dich im Zweifelsfall beraten, welche Risikolebensversicherung für Paare am besten für Dich und Deinen Partner geeignet ist.
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Wir beantworten Deine Fragen zur Risikolebensversicherung für Paare
Wie im Fall einer Trennung mit dem Versicherungsvertrag der Lebensversicherung verfahren werden kann, hängt von der gewählten Variante der Risikolebensversicherung ab. Je nach Modell haben Paare folgende Möglichkeiten:
- Zwei einzelne Verträge
Bei zwei Einzelverträgen entscheidet jeder Partner selbst, ob er den Vertrag weiterführen oder auflösen möchte. Eine Zustimmung des Partners ist nicht erforderlich. - Über-Kreuz-Versicherung
Bei der Über-Kreuz-Versicherung ist einer der Partner die versicherte Person im Versicherungsvertrag des anderen. Es bietet sich somit ein Wechsel des Versicherungsnehmers an. Wird dieser durchgeführt, können die beiden Verträge wie zwei getrennte Verträge behandelt werden und jede Seite entscheidet selbst, ob der Vertrag fortgeführt werden soll oder nicht. - Verbundene Risikolebensversicherung
Sollen vorhandene Kinder abgesichert werden, empfiehlt sich eine Änderung der Begünstigten im Vertrag. Diente die Partner-Risikolebensversicherung nur zur gegenseitigen Absicherung, kannst Du die Risikolebensversicherung kündigen. Hierzu müssen beide Partner der vorzeitigen Kündigung zustimmen.
Wenn beide Partner sterben, wird die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz wird die Versicherungssumme beider Verträge ausgezahlt, bei der verbundenen Partner-Risikolebensversicherung wird die Todesfallleistung nur einmal ausgezahlt.
Eine gemeinsame Risikolebensversicherung für Paare ist in der Regel nur günstiger, wenn beide versicherte Partner dasselbe Risiko haben. Ist z. B. ein Partner Raucher oder ein paar Jahre älter, sind zwei Einzelverträge meistens günstiger als eine Partner-Risikolebensversicherung.
Ja, auch nicht-berufstätige Partner können eine Risikolebensversicherung abschließen. Im Todesfall kann der Hinterbliebene somit weiter für die laufenden Kosten aufkommen. Hier können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.
Bei einer Scheidung ändert sich in der Regel auch der Versicherungsbedarf. Gemeinsam bewohnte Immobilien werden eventuell veräußert, Kapitalanlagen müssen aufgelöst und aufgeteilt werden. Wenn die Absicherung über eine Risikolebensversicherung für die Ehepaare nicht mehr benötigt wird, kann der Vertrag kurzfristig reduziert oder komplett gekündigt werden. Sollen durch die Versicherung zukünftig andere Personen abgesichert werden, kann der Begünstigte geändert werden, die Zustimmung des bisher Bezugsberechtigten ist dafür nicht erforderlich.
Die Höhe der Auszahlungssumme ist abhängig davon, was Du absichern möchtest und wie Deine persönliche Lebenssituation aussieht. Wer einen Kredit absichern möchte, sollte mit der Versicherung mindestens die Restschuld des Kredits abdecken.
Möchtest Du mit der Risikolebensversicherung hauptsächlich Dich und Deinen Partner absichern, hängt die Höhe der Auszahlungssumme von der familiären Situation, dem Einkommen des Partners und dem vorhandenen Vermögen ab. Vor Abschluss der Risikolebensversicherung solltest Du mit Deinem Partner zusammen berechnen, welche Einnahmen durch den Tod des Partners fehlen würden. Die Todesfallleistung sollte mindestens den monatlichen Bedarf der Familie sichern. Eine zu hoch gewählte Todesfallsumme kann später auch gesenkt werden, während eine Erhöhung allerdings nur in besonderen Fällen, z. B. bei der Geburt eines Kindes, möglich ist.