Eine Familie tobt bei Schnee und Eis vor einem Holzhaus.

Die wichtigsten Versicherungen bei Glatteis

Versicherungsschutz bei Glätte, Eis und Schnee

Versicherung bei Glatteis: Das Wichtigste in Kürze

  • Glatteis: Für Schäden durch Glatteis gibt es keine einzelne Versicherung, die alle potenziellen Schäden im Winter abdeckt. Je nach Schadenfall greift der Versicherungsschutz unterschiedlicher Versicherungen.
  • Gehweg: Kommt eine Person auf einem eisglatten Gehweg zu Schaden, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung derjenigen Person, die Räum- und Streupflicht an dieser Stelle hat.
  • Gebäude: Bei einstürzenden Dächern aufgrund von Schnee oder platzenden Rohren übernehmen je nach Ausmaß des Schadens die Hausrat- und Gebäudeversicherung. Allerdings nur, wenn der Zusatzbaustein für Elementarschäden im Versicherungsvertrag abgeschlossen ist.
  • Autofahrer: Fährst Du bei Glatteis ohne Winterreifen und bist in einen Unfall verwickelt, kann die Kfz-Versicherung die Leistung deutlich kürzen oder verweigern. Kommen andere Personen oder Fahrzeuge zu Schaden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ob als Fußgänger auf dem Gehweg oder beim Autofahren auf der Straße – durch Schnee, Eis und Glätte lauern im Winter viele Gefahren, die schnell zu Schäden oder Unfällen führen können. Deshalb muss man als Eigentümer, Mieter und Autofahrer im Winter verschiedene Pflichten einhalten, um nicht sich selbst und die Mitmenschen zu gefährden. Vor allem als Verkehrsteilnehmer kann bereits der kleinste Moment Fahrlässigkeit schwerwiegende Folgen haben. Doch welche Versicherung zahlt, wenn es auf der Straße oder dem Gehweg bei Glatteis zu einem Unfall kommt? Das und noch vieles mehr zum Thema Versicherungen bei Schnee und Eis erfährst Du hier.

Fußgänger kommt bei Glatteis auf dem Gehweg zu Schaden – Ein Fall für die Haftpflicht

Der Winter steht mit Schnee und Kälte vor den Türen. Das bedeutet für Eigentümer oder Mieter: Es ist Zeit für den Winterdienst. Aufgrund der Räum- und Streupflicht muss Schnee vom Gehweg und allen Zufahrten geräumt und mit Eis bedeckte Flächen müssen gestreut werden. Sollte dennoch der Fall eintreten, dass ein Fußgänger auf dem eisglatten Gehweg vor Deiner Wohnung ausrutscht und einen Schaden davonträgt, können Ersatzansprüche gegen Dich bzw. die Person, die Räum- und Streupflicht hatte, erhoben werden. Ohne Haftpflichtversicherung drohen Dir schnell hohe Kosten – sofern Du der Eigentümer des Hauses bist und selbst dort wohnst. Lebst Du dort als Mieter, greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Gebäudeeigentümers. Allerdings heißt das nicht, dass Du mit einer Haftpflichtversicherung Deine Räum- und Streupflicht ignorieren kannst.

Unfall trotz geräumtem Gehweg – Welche Versicherung zahlt?

Auch bei einem vorschriftsmäßig geräumten Gehweg kann es trotzdem vorkommen, dass ein Fußgänger ausrutscht oder stolpert und sich verletzt. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung aber nicht. Passiert der Unfall auf unmittelbarem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch mit der privaten Unfallversicherung kann man sich selbst gegen solche Ausrutscher und weitere Unfälle außerhalb des Arbeitsweges absichern. Verletzt Du Dich allerdings bei einem solchen Unfall selbst so stark, dass Deine Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist, kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel. Beachten musst Du jedoch, dass der Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn Du die Versicherung rechtzeitig abgeschlossen hast.

Da in vielen Gemeinden Salz zum Streuen verboten ist, solltest Du auf umweltverträglichere Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat setzen. Das Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet hierbei Mittel, die garantiert salzfrei sind. Durch das Streumittel wird die Reibung zwischen Eis und Schuhsohle erhöht und die Gefahr von Ausrutschern und Unfällen auf dem Gehweg wird reduziert.

Umfassender Versicherungsschutz für Gebäude bei Schnee und Eis

Im Winter können große Massen Schnee auf Dächern, Garagen oder Wintergärten lasten. Im schlimmsten Fall wird dem Druck des Schnees nicht standgehalten und das Dach stürzt ein. Hier leistet allerdings die Wohngebäudeversicherung nur, wenn Du den Zusatzbaustein für Elementarschäden abgeschlossen hast.

Zudem können sich im Winter Schneebretter oder Eiszapfen bilden, die eine Gefahr darstellen, wenn sie vom Dach fallen. Kommt durch den fallenden Schnee oder das fallende Eis eine Person zu Schaden und Dich trifft eine Schuld, ist dies ein Fall für Deine Haftpflichtversicherung – sofern Du der Eigentümer des Hauses bist und selbst dort wohnst. Lebst Du dort als Mieter, greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Gebäudeeigentümers.

Platzende Rohre im Winter

Bei den kalten Temperaturen im Winter gefriert Wasser schnell und kann Rohre zum platzen bringen. Kommt es durch eine eingefrorene Leitung zu Schäden an den Heizkörpern, Heizkesseln oder Rohren, lassen sich diese Bereiche in der Regel durch eine Wohngebäudeversicherung schützen. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass im Vertrag auch das Risiko “Leitungswasser” enthalten ist.

Welche Versicherung zahlt bei einem Glatteisunfall mit dem Auto?

Vom 1. November bis 31. März herrscht bei winterlichen Straßenverhältnissen die Winterreifenpflicht. Ignorierst Du bei Schnee und Eis die Winterreifenpflicht und fährst trotzdem mit Sommerreifen, kann ein Unfall schnell teuer werden. Fährst Du ohne Winterreifen und gerätst in einen Unfall, musst Du davon ausgehen, dass die Kfz-Versicherung den Schaden nur anteilig oder gar nicht reguliert, je nachdem wie hoch der Grad der Selbstverschuldung ist.

Die meisten Kfz-Versicherungen zahlen in der Vollkaskoversicherung auch für selbstverschuldete Unfälle bei Glatteis, wobei es aber Ausnahmen gibt, wie das Autofahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Kommt bei einem Unfall wegen Glatteis eine andere Person oder ein Fahrzeug zu Schaden, ist dies ein Fall für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier übernimmt der Versicherer auch die Kosten, wenn Du ohne Winterreifen auf der Straße unterwegs bist - er kann Dich aber in Regress nehmen.

Bei Glatteis ist auf den Straßen besondere Vorsicht geboten. Selbst als Geschädigter weist die Rechtsprechung einem meist eine Mitschuld zu, da der Vorwurf von Fahrlässigkeit nicht ausgeräumt werden kann, wenn dem Autofahrer die eisglatten Straßenverhältnisse bekannt waren. In der Regel ist das bei Glatteis immer der Fall, mit Ausnahme von Blitzeis.

Schnee und Eis entfernen für klare Sicht

Entsteht ein Unfall aufgrund von Eis auf den Scheiben oder herunterfallendem Schnee vom Fahrzeug, kann die Kfz-Versicherung – auch die Kaskoversicherung – die Leistung, abhängig vom Grad der Eigenverschuldung, kürzen. Zu Deinem und dem Schutz Deiner Mitmenschen auf den Straßen solltest Du Dein Auto vor Fahrtbeginn stets von Eis und Schnee befreien und für klare Sicht sorgen.

Unfall beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bist Du im Winter mit der Bahn unterwegs und kommst aufgrund eines Bahnsteigs mit Schnee und Eis zu Schaden, ist dies kein Fall für Deine Versicherung, sondern das Verkehrsunternehmen haftet. Denn auch das Verkehrsunternehmen unterliegt der Räum- und Streupflicht und muss dafür sorgen, dass die Fahrgäste gefahrlos einsteigen können.

Fazit: Fahrlässiges Verhalten vermeiden

Zwei Hände halten ein aus Schnee geformtes Herz.

Ob zuhause, auf dem Gehweg oder beim Autofahren – Schnee und Eis können überall für Gefahren und Unfälle sorgen. Dabei gibt es keine einzelne Versicherung, die alle Schäden und Unfälle bei Glatteis oder Schnee abdeckt. Welche Versicherung bei Unfällen durch Glatteis oder Schnee zahlt, ist vom Unfallhergang und -ort abhängig. Prinzipiell lässt sich aber festhalten, dass es bei winterlichen Witterungsverhältnissen wichtig ist, auf das eigene Verhalten zu achten und nicht fahrlässig zu handeln. Im schlimmsten Fall kann die zuständige Versicherung deshalb die Leistung kürzen oder komplett verweigern.

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