Wer kurz vor der Abreise unbegründet Panik wegen eines Terroranschlags bekommt und die Reise storniert, kann von der Reiseversicherung kein Geld erwarten. Auch wenn die Masern im Kindergarten herumgehen und Sie aus Sorge, Ihre Kinder könnten während der Reise erkranken, den Flieger erst gar nicht besteigen wollen, müssen Sie die Kosten selber tragen.
Welche Leistungen sind bei der Reiseversicherung versichert?
Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, notwendige Krankentransporte ins nächste Krankenhaus, schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen sowie die Reparatur von bereits vorhandenem Zahnersatz. Auch die Auslagen für Medikamente oder Such-, Rettungs- und Bergungskosten können – je nach Anbieter – miteingeschlossen sein. Auch ein Krankenrücktransport ist immer versichert, allerdings zu unterschiedlichen Bedingungen. Einige Versicherungen zahlen nur bei einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport. Der Rücktransport wird dann nur übernommen, wenn vor Ort keine adäquate Behandlung gewährleistet ist. Sie sollten daher unbedingt eine Police abschließen, die den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport einschließt. Viele Versicherer bieten im Leistungskatalog eine 24-Stunden-Notrufzentrale an: In der Regel vermittelt sie einen geeigneten Arzt in der Nähe, organisiert den Rücktransport und übernimmt die Abrechnung mit dem Krankenhaus.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten gegenüber dem Reisevermittler beziehungsweise Reiseveranstalter, wenn Sie den Urlaub vor Antritt stornieren müssen. Auch wenn sich der Reiseantritt verzögert und Sie dadurch zusätzliche Kosten haben – zum Beispiel bei Umbuchungen oder wenn Sie wegen einer Autopanne kurz vor Abflug einen Mietwagen oder ein Taxi benötigen – kommt die Versicherung dafür auf. Mit dem Einchecken am Urlaubsort endet aber die Reiseabbruchversicherung. Beide Versicherungen werden in der Regel zusammen angeboten.
Was wird noch abgesichert?
Die Reiseabbruchversicherung erstattet Reiseleistungen, die Sie bereits bei der Buchung bezahlt haben, wegen eines vorzeitigen Reiseabbruchs aber nicht nutzen können. Dazu zählen Flugbuchungen, Fahrten mit Schiff, Bahn oder Bus, Bustransfers zum Flughafen oder Bahnhof, weitere Hotelbuchungen vor Ort, aber auch das Ferienhaus, das Sie spontan im Urlaub angemietet haben, oder das Hausboot beziehungsweise die Yacht für eine kleine Chartertour. Ersetzt werden auch zusätzliche Kosten, die aufgrund der vorzeitigen Rückreise entstehen: Taxi- und Mietwagenfahrten, Flugumbuchungen etc. Bei dieser Versicherung bieten viele Unternehmen mittlerweile Assistenz-Leistungen an, die bei der Organisation der spontanen Rückkehr helfen.
Weitere Vorteile
Abgesichert ist in der Regel nicht nur das Gebiet der Europäischen Union, sondern der Schutz besteht für Reisen weltweit. Gerade für Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist der Abschluss einer entsprechenden Reisekrankenversicherung Pflicht. In einigen Ländern ist für die Erteilung des Visums notwendig, bereits bei Antragsstellung einen gültigen Auslandskrankenschutz für die Reisedauer nachzuweisen Zu den Ländern, die eine solche Regelung zur Reisekrankenversicherung als Pflichtversicherung eingeführt haben, gehören Abu Dhabi, Kuba, Russland und Weißrussland.
Manche Versicherer bieten nur einen eingeschränkten Geltungsbereich für die Reisekrankenversicherung. Bei ihnen sind dann beispielsweise die USA und Kanada vom weltweiten Schutz ausgenommen. Der Grund: Die medizinischen Kosten, insbesondere der stationären Betreuung, sind sehr hoch. Auch die Handhabung von privaten und geschäftlichen Reisen ist unterschiedlich. Während manche Unternehmen nur private Reisen versichern, schützen gute Tarife bei Urlaubs- und Geschäftsreisen gleichermaßen.
Vorteile auf einen Blick
• Medizinische Versorgung während des Auslandsurlaubs ist abgesichert
• Finanzielle Nachteile durch plötzlichen Reiserücktritt und -abbruch werden ausgeglichen
• Weltweiter Schutz
• Absicherung von Privat- und Geschäftsreisen
Beispielrechnungen
Ob kurzfristige Reisestornierung, unerwarteter, aber notwendiger Reiseabbruch oder dringender Arztbesuch im Urlaubsland – das alles ist nicht nur sehr unangenehm, sondern bedeutet für Reisende vor allem eines: hohe Kosten. Drei Beispiele aus der Versicherungspraxis zeigen, wie schnell der Urlaub ins Wasser fallen kann – und wie Sie mit einem guten Versicherungsschutz Ihre Ausgaben zurückbekommen.
1. Reiserücktrittsversicherung
Was ist passiert? 3 Tage vor Reisebeginn müssen Sie wegen eines komplizierten Beinbruchs die Reise nach Australien absagen.
Finanzieller Vorteil mit Reiserücktrittsversicherung | 3.031 Euro |
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Reisekosten | 3.500 Euro |
Höhe der Stornogebühren | 90 % |
Ihre Kosten | 3.150 Euro |
Versicherungsprämie | 119 Euro |
Kosten ohne Versicherung | 3.150 Euro |
Kosten mit Versicherung | 119 Euro |
* Reisrücktritts- und Abbruchversicherung; Reisepreis bis 4.500 Euro; berechnet für einen Einzelreisenden, Geburtsdatum 15.08.1975, ohne Selbstbeteiligung
Quelle: https://www.cosmosdirekt.de/reiseruecktrittsversicherung
2. Reiseabbruchversicherung
Was ist passiert? Ihre Mutter stirbt bei einem Unfall und Sie müssen die 14-tägige Kreuzfahrt auf der Donau bereits nach 2 Tagen abbrechen.
Finanzieller Vorteil mit Reiseabbruchversicherung | 2.511 Euro |
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Welche Kosten entstehen? | 80 Euro für Transport zum nächstgelegenen Flughafen (Budapest) 100 Euro für ein zusätzliches Flugticket von Budapest nach Berlin |
Reisepreis | 2.800 Euro |
Versicherungsprämie* | 69 Euro |
Ihre Erstattung | 180 Euro zusätzliche Transportkosten + 2.400 Euro für ungenutzte Leistungen = 2.580 Euro insgesamt |
Kosten ohne Versicherung | 2.580 Euro |
Kosten mit Versicherung | 69 Euro |
* Reisrücktritts- und Abbruchversicherung; Reisepreis bis 3.000 Euro; berechnet für einen Einzelreisenden, Geburtsdatum 15.08.1975, ohne Selbstbeteiligung
Quelle: https://www.cosmosdirekt.de/reiseruecktrittsversicherung
3. Reisekrankenversicherung
Was ist passiert? Während eines Urlaubs in den USA erleiden Sie einen Herzinfarkt, die Rekonvaleszenz dauert mehrere Wochen, deshalb sollen Sie nach Hause gebracht werden.
Finanzieller Vorteil mit Reisekrankenversicherung | 309.990,36 Euro |
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Welche Kosten entstehen? | 310.000 Euro für Behandlung im Krankenhaus und Rücktransport |
Versicherungsprämie* | 9,64 Euro |
Kosten ohne Versicherung | 310.000 Euro |
Kosten mit Versicherung | 9,64 Euro |
* Reisekrankenversicherung; berechnet für einen Einzelreisenden, Geburtsdatum 15.08.1975, Jahresbeitrag
Quelle: https://www.cosmosdirekt.de/CosmosCAE/S/linkableblob/home/17582-184/data/thema_reisezeit-data.pdf
https://www.cosmosdirekt.de/reisekrankenversicherung