Risikolebensversicherung – Kündigung auf einen Blick
Eine Risikolebensversicherung wird oft über viele Jahre abgeschlossen. Das Leben kann Dich aber in Situationen bringen, die beim Abschluss nicht vorhersehbar waren. Es kann beispielsweise sein, dass Du keinen Versicherungsschutz mehr benötigst oder einen günstigeren Versicherer gefunden hast. In diesen Fällen kann sich die Kündigung Deiner Risikolebensversicherung oder die Prüfung anderer Alternativen lohnen. Um den Hinterbliebenen trotzdem eine Absicherung im Todesfall des Versicherungsnehmers zu ermöglichen, ist vieles zu beachten. Wir zeigen Dir, wann und wie Du Deine Risikolebensversicherung kündigen kannst und worauf es bei der Kündigung ankommt.
Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Kündigung einer Risikolebensversicherung. Produktdetails und Details zur Versicherungssumme und den Versicherungsleistungen findest Du hier:
Erklärvideo: Wie kündige ich meine Risikolebensversicherung?
Wann kann ich eine Risikolebensversicherung kündigen?
Eine Risikolebensversicherung kann grundsätzlich zu jedem Monatsersten gekündigt werden und ist damit in Sachen Kündigung durchaus flexibel handhabbar. Kündigst Du Deine Risikolebensversicherung, wird bei der nächsten fälligen Zahlung die Kündigung wirksam und Du musst die folgende Beitragszahlung nicht mehr leisten.
Kündigungsfristen bei der Risikolebensversicherung
- Monatliche Zahlung: Kündigung erfolgt zum nächsten Monat.
Beispiel: Du kündigst am 27.05. – den Beitrag für Juni musst Du nicht mehr zahlen. - Quartärliche Zahlung: Kündigung erfolgt, wenn der nächste Beitrag fällig wird.
Beispiel: Du kündigst am 27.05. – den Beitrag zum dritten Quartal, also ab Juli, musst Du nicht mehr zahlen. - Jährliche Zahlung: Kündigung erfolgt, wenn der nächste Beitrag fällig wird.
Beispiel: Du kündigst am 27.05. – den Beitrag für das kommende Jahr musst Du nicht mehr zahlen.
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Dann kannst Du Deine Risikolebensversicherung nicht kündigen
Grundsätzlich ist es immer möglich, Deine Risikolebensversicherung zu kündigen. Allerdings ist die Zustimmung Dritter bei einigen Vertragskonstellationen erforderlich. Dies ist immer der Fall, wenn die Risikolebensversicherung als Sicherheit für einen Dritten eingesetzt wird.
Beispiel: Du schließt ein Darlehen ab und Deine Bank verlangt als Sicherheit die Abtretung Deiner Risikolebensversicherung. Damit trittst Du von der Versicherung zurück und setzt die Bank als Begünstigten ein. In diesem Fall musst Du die Bank über die geplante Kündigung informieren.
Für die Darlehensabsicherung ist eine Restschuldversicherung (flexible oder fallende Risikolebensversicherung) die optimale Absicherung. Die Restschuldabsicherung lässt sich an die Darlehenssumme anpassen und Du musst nur den Beitrag zahlen, der für Deine aktuelle Kreditsumme notwendig ist. Diese Art der Darlehensabsicherung ist flexibel und günstig. Somit ist eine Kündigung vielleicht gar nicht notwendig.
Wann ist es sinnvoll meine Risikolebensversicherung zu kündigen?
Grundsätzlich ist das Kündigen einer Risikolebensversicherung sinnvoll, wenn es Deine Lebenssituation anbietet und keine Gefahr besteht, gänzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen. Hierbei gibt es zwei wesentliche Situationen:
1. Versicherungsschutz wird nicht mehr benötigt
Wenn Du sicher bist, dass Du Deine Absicherung nicht mehr benötigst, dann gibt es die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Ein Beispiel hierfür ist, wenn die Versicherung ein Darlehen abgesichert hat und der Kredit nun getilgt ist. Du sparst Dir damit unnötige Beitragszahlungen.
2. Wechsel der Versicherung
Wenn Du einen Versicherer mit attraktiveren Konditionen gefunden hast und die Versicherung wechseln möchtest, dann solltest Du den alten Vertrag kündigen.
Welche Gründe sprechen gegen eine Kündigung?
Beim Wechsel einer Risikolebensversicherung sollte die Kündigung erst vorgenommen werden, wenn die Zusage der neuen Versicherung vorliegt. Ansonsten kann es passieren, dass Du keinen Versicherungsschutz mehr hast und auch keinen mehr bekommst.
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Möchtest Du eine neue Risikolebensversicherung abschließen, solltest Du berücksichtigen, dass Du ein höheres Alter hast und sich Dein Gesundheitszustand eventuell verschlechtert hat. Beides hat Einfluss auf Deinen Beitrag sowie auf die grundsätzliche Zusage der Versicherung. Dauerhafter Schutz für Deine Familie sollte ein wichtiges Thema sein. Die Kündigung Deiner Risikolebensversicherung schmälert den Schutz Deiner Familie erheblich und ist nicht zu empfehlen, wenn Du die finanzielle Sicherheit bist.
Was benötige ich zur Kündigung einer Risikolebensversicherung?
Die Kündigung einer Risikolebensversicherung muss in schriftlicher Form erfolgen. Dazu werden folgende Angaben benötigt:
- Versicherungsnummer
- Adresse der Versicherungsgesellschaft
- Datum des gewünschten Kündigungstermins
- Gegebenenfalls die Einverständniserklärung Dritter (z.B. bei einer Abtretung an die Bank)
- Bankdaten für die eventuelle Rückerstattung
Checkliste zur Kündigung einer RLV
- Informationen sammeln
Welche Kündigungsfrist und Bedingungen stehen in Deinem Vertrag? - Nach Alternativen suchen
Informiere Dich über günstigere Anbieter, wenn Dir Deine bestehende Risikolebensversicherung zu teuer erscheint. - Kündigung schreiben
Nutze gerne unsere Musterkündigung. - Kündigung abschicken
Die Kündigung muss meist in schriftlicher Form erfolgen. - Bestätigung erhalten
Erst nach Eingang der Bestätigung kannst Du Dir über die Kündigung sicher sein. - Kontoauszüge überprüfen
Nach der Kündigung solltest Du Deine Kontoauszüge prüfen. Werden weiterhin Beiträge des gekündigten Vertrags abgebucht, solltest Du die alte Versicherung kontaktieren und ggf. die Lastschriften über Deine Bank zurückfordern.
Alternativen zur Kündigung einer Risikolebensversicherung
Teilkündigung
Hat sich Dein Bedarf reduziert, so kannst Du die Versicherungssumme jederzeit herabsetzen und damit Beiträge sparen. Diese Vorgehensweise nennt man Teilkündigung.
Beitragsfreistellung
Eine weitere Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung. Die Risikolebensversicherung ist dabei so aufgebaut, dass der Versicherungsschutz minimiert wird, wenn Du eine Beitragsfreistellung beantragst. Der Versicherungsschutz erlischt dabei aber nicht. Jedoch ist die Versicherungssumme in diesem Fall sehr gering und wird die Versorgungslücke Deiner Familie im Fall der Fälle nicht schließen.
Gibt es bei der Risikolebensversicherung einen Rückkaufswert?
Da eine Kapitallebensversicherung einen Rückkaufwert bietet, gehen viele davon aus, dass es bei einer Risikolebensversicherung auch so ist. Diese ist aber auf einem anderen Modell aufgebaut, welches nur einen sehr geringen Teil an Überschüssen bildet. Aus diesem Grund gibt es bei der Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert. Die Versicherung dient rein dem Schutz Deiner Familie für den Todesfall.
Wir beraten Dich gerne
Deine Sicherheit ist uns wichtig, daher nehmen wir uns für Dich alle Zeit, die Du brauchst. Wir beantworten persönlich Deine Fragen und unterstützen Dich bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes. Und wenn Du möchtest, können wir mit Dir den Antrag am Bildschirm Schritt für Schritt durchgehen, bis der Antrag fertig ist. Unsere Experten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Dich da.
Weitere Fragen: Risikolebensversicherung kündigen
Eine Risikolebensversicherung kann vor dem Ablauf der vertraglichen Laufzeit gekündigt werden. Wann genau Du Deinen Vertrag kündigen könntest, hängt von der Zahlweise bzw. der damit zusammenhängenden Kündigungsfrist der RLV ab.
Die Risikolebensversicherung ist darauf ausgelegt, dass Du bei einer geringen Beitragszahlung mit einer sehr hohen Versicherungssumme rechnen könntest. Ein kapitalbildender Anteil ist im Normalfall nicht vorgesehen. Damit wird kein Rückkaufwert geboten bzw. findet keine Rückzahlung der Beiträge statt.
Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist nicht nötig. Du könntest jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Mit unserer Vorlage des Kündigungsschreibens ist es ganz einfach, eine Risikolebensversicherung zu kündigen.
Ob sich der Wechsel des Versicherers lohnt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Als Versicherungsnehmer besteht auch die Möglichkeit einer Teilkündigung oder der Beitragsfreistellung. In einigen Fällen kann der Abschluss einer neuen Risikolebensversicherung günstiger sein und sich deshalb lohnen.
Ja – allerdings kann die Risikolebensversicherung bei Einhaltung der Kündigungsfrist auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Wird die Risikolebensversicherung beitragsfrei gestellt, dann ist die Versicherung für diese Zeit stillgelegt. Bei einem finanziellen Engpass kann es sinnvoll sein, den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Denke aber daran, dass in dieser Zeit ein verminderter Versicherungsschutz besteht.
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Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf Maschinenbauingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.