Das Wichtigste zur Auszahlung der Risikolebensversicherung in Kürze
Daran denken möchten die Wenigsten: der eigene Tod bzw. der einer nahestehenden Person. Dennoch ist es sinnvoll, sich schon früh damit auseinanderzusetzen – zumindest in Bezug auf die Familie und Liebsten. Was bedeutet es für die Angehörigen, wenn man stirbt? Neben der emotionalen Belastung kann es auch noch zu einer finanziellen Notsituation kommen. Daher lohnt es sich, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken. Doch wann wird diese genau ausgezahlt und an wen? Wer muss sich um die Auszahlung kümmern und was gibt es dabei zu beachten?
In diesem Ratgeber finden sowohl Versicherungsnehmer als auch Angehörige, die sich im Todesfall um die Auszahlung der Risikolebensversicherung kümmern, alles, was sie wissen müssen. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung findest Du auf unserer Produktseite.
Erklärvideo: Auszahlung der Risikolebensversicherung

Wann kann man sich die Risikolebensversicherung auszahlen lassen?
Um sich die Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen, muss ein Versicherungsfall, nämlich der Todesfall, eintreten. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit aufgrund eines natürlichen Todes oder anderen Gründen, wie z. B. einem Unfall, zahlt die Versicherung.
Bei einer Kündigung der Risikolebensversicherung wird keine Auszahlung vorgenommen. Dasselbe gilt für das Ende der Laufzeit. Sollte die versicherte Person nach dem Ablauf der Risikolebensversicherung sterben, kommt es auch hier nicht zu einer Auszahlung.
Mit speziellen Tarifen gibt es neben dem Todesfall noch einen zweiten Versicherungsfall, in dem die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Das ist die sogenannte "Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit". Ist diese im Vertrag der Risikolebensversicherung versichert, können sich versicherte Personen die Versicherungssumme auszahlen lassen, wenn sie an einer unheilbaren Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten erkrankt sind. So können sie sich mit dem Geld noch einige Wünsche erfüllen, z. B. eine Weltreise machen, und ihre restliche Lebenszeit genießen.
Sind die Folgen einer COVID-19 Infektion & Impfschäden versichert?
CosmosDirekt leistet, wenn die versicherte Person an den Folgen einer COVID-19 Erkrankung oder durch Impfschäden stirbt.
Wer bekommt die Risikolebensversicherung ausgezahlt?
In den meisten Fällen bekommt der im Vertrag der Versicherung namentlich genannte Bezugsberechtigte die Versicherungssumme ausgezahlt. Sollte dort niemand explizit genannt worden sein, erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung an die Erben. Im Falle einer vorzeitigen Todesfall-Leistung wird an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
In der Regel ist die beste Lösung die namentliche Nennung eines Bezugsberechtigten im Vertrag der Risikolebensversicherung. Dadurch ist garantiert, dass diese Person die Versicherungssumme bekommt. Du musst Dich jedoch nicht zwingend für nur einen Begünstigten entscheiden. Es können auch mehrere Personen mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen begünstigt werden. Für Deine Hinterbliebenen ist das die einfachste Lösung, denn so sparen sie und auch der Versicherer viel Zeit und Aufwand. Den Bezugsberechtigten kannst Du übrigens jederzeit ändern.
Wird an die Erben ausgezahlt, muss erst geklärt werden, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder per Testament eine andere festgelegt wurde. Das kann Zeit in Anspruch nehmen und die Auszahlung der Risikolebensversicherung verzögern.
Was kann man tun, um sich die Risikolebensversicherung bei einem Todesfall auszahlen zu lassen?
Kommt es zu einem Todesfall in Deiner Familie und Du kümmerst Dich um die Auszahlung der Risikolebensversicherung, solltest Du den Tod der versicherten Person, zeitnah der Versicherung melden. Ein Anruf reicht hier zunächst aus. Um die Einsendung der Unterlagen, die für die Auszahlung gebraucht werden, kannst Du Dich später kümmern. Der Versicherer schickt Dir ein Schreiben zu, in dem alles Wichtige und das weitere Vorgehen aufgelistet ist. Hier gilt: Je schneller Du die Unterlagen einreichst, desto schneller kann die Risikolebensversicherung ausgezahlt werden.
Diese Unterlagen werden von der Versicherung nach einem Todesfall in der Regel benötigt:
- Versicherungsschein: Die Versicherung braucht das Original der Versicherungspolice. Mach Dir am besten eine Kopie davon, bevor Du sie sendest.
- Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde stellt meist der Bestatter aus. Dazu braucht er den Totenschein, die Geburtsurkunde und den Personalausweis der versicherten Person. Je nach Familienstand ist auch die Heirats- und eventuell die Scheidungsurkunde relevant.
- Erbschein: Dieser ist nur dann wichtig, wenn in der Risikolebensversicherung kein Begünstigter eingetragen wurde und Du Dich als Erbe um den Todesfall kümmerst. Da ein Erbschein schnell mehrere tausend Euro kosten kann, empfehlen wir Dir, vorher zu prüfen, ob Du überhaupt einen Schein vom Notar ausstellen lassen musst.
Wann die Risikolebensversicherung nicht zahlt
Stirbt die versicherte Person erst nach Vertragsende der Risikolebensversicherung, erfolgt keine Auszahlung. Begeht der Versicherungsnehmer in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss Selbstmord, zahlt die Versicherung in der Regel auch nicht.
Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung und Gesundheitsfragen

Kann ich meine Risikolebensversicherung vorzeitig kündigen?
Es ist möglich, Deine Risikolebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Allerdings ist dies nicht zu empfehlen, denn alle Deine bisher eingezahlten Beiträge und natürlich auch Dein Versicherungsschutz gehen verloren. Solltest Du dann sterben, ist Deine Familie nicht mehr über die Versicherung finanziell abgesichert.
Möchtest Du Deine Risikolebensversicherung kündigen, weil das Geld gerade knapp ist, kannst Du Deinen Versicherer jederzeit nach Alternativen zur Kündigung fragen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Deinen Schutz weiterhin zu erhalten. Gerade dann, wenn es finanziell eng für Dich und Deine Familie wird, ist eine Absicherung im Todesfall besonders wichtig. Bedenke, dass Du bei einer Kündigung der Risikolebensversicherung keine „Finanzspritze“ in Form einer Auszahlung der bisher gezahlten Beiträge erhältst.
Kann ich mir meine Risikolebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen?

Wenn Du die Option "Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit" in Deinem Vertrag vereinbarst, dann ist es möglich, dass die Versicherungssumme vorzeitig ausgezahlt wird.
Wenn Die versicherte Person an einer unheilbaren Krankheit mit tödlichem Verlauf leidet, dann wird die vereinbarte Versicherungssumme direkt an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Dies gilt bei schweren, fortschreitenden Erkrankungen mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten. Damit kannst Du Dir Deine Wünsche erfüllen und das Geld beliebig in Deinem Sinne verwenden.
Gibt es eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung ohne Todesfall?
Nein, bis auf den Fall der vorzeitigen Todesfall-Leistung gibt es keine Risikolebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten – auch nicht bei einer Kündigung oder nach dem Vertragsende. Heutzutage bieten jedoch die meisten Versicherungen keine neuen Verträge mehr an, da sich das Sparen über eine Lebensversicherung aufgrund der niedrigen Zinsen und ohne staatliche Förderung kaum noch lohnt.
Wer nach einer Möglichkeit sucht, den Hinterbliebenenschutz mit Sparen zu verbinden, findet in der klassischen Lebensversicherung, der Kapitallebensversicherung, eine Lösung. Bei dieser Lebensversicherung werden die Beiträge angelegt und nach Vertragsende ausgezahlt.
Wird auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung eine Steuer fällig?
Tatsächlich kann es sein, dass auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung Steuern anfallen, nämlich die Erbschaftssteuer. Je nachdem, wie hoch die Versicherungssumme ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Versicherungsnehmer und der Leistungsempfänger zueinanderstehen, fällt die Steuer unterschiedlich hoch aus. Denn je nach Verwandtschaftsgrad gibt es in der Erbschaftssteuer verschiedene Freibeträge. Setze Dich hierzu am besten mit Deinem Steuerberater in Verbindung.
Fazit: Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt meist im Todesfall
Eine Risikolebensversicherung ist dazu da, Deine Familie und Liebsten im Falle Deines Todes finanziell abzusichern. Stirbst Du während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung an Deine Hinterbliebenen ausgezahlt. Kommt es nicht zu einem Todesfall und der Vertrag läuft aus, erfolgt keine Auszahlung. Auch bei einer Kündigung der Risikolebensversicherung bekommst Du kein Geld zurück oder einen Teil der Versicherungssumme ausgezahlt. Deine bisher gezahlten Beiträge gehen vollständig verloren. Integrierst Du die sogenannte Option "Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit" in Deine Risikolebensversicherung, kannst Du sie Dir vorzeitig auszahlen lassen, wenn bei Dir eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wird.
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Häufige Fragen zur Auszahlung der Risikolebensversicherung
Nein, eine Risikolebensversicherung wird nicht nach dem Ablauf der Vertragsdauer ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt.
Nein, wenn Du Dich dazu entscheidest, die Risikolebensversicherung zu kündigen, kommt es nicht zur Auszahlung der bisher eingezahlten Beiträge und auch nicht zur Auszahlung einer Teilsumme der Versicherungssumme.
Ja, Du kannst als Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten in Deiner Risikolebensversicherung jederzeit ändern. Das kann vor allem dann wichtig sein, wenn Du Deinen Partner angegeben hast und es zu einer Trennung kommt. Wende Dich einfach an Deine Versicherung und lasse jemand anderen, zum Beispiel Deine Kinder, Eltern, Geschwister oder später auch Deinen neuen Partner als begünstigte Person eintragen.
Die Risikolebensversicherung wird immer einmalig ausgezahlt. Eine monatliche oder über einen anderen Zeitraum gestreckte Auszahlung ist nicht möglich.
Ja, Du kannst auch Deine Kinder als Bezugsberechtigte in der Risikolebensversicherung angeben, damit sie im Falle Deines Todes finanziell abgesichert sind. Dabei ist es unerheblich, ob Deine Kinder noch minderjährig oder bereits erwachsen sind.