Das Wichtigste zur Auszahlung der Risikolebensversicherung in Kürze
Daran denken möchten die Wenigsten: der eigene Tod bzw. der einer nahestehenden Person. Dennoch ist es sinnvoll, sich schon früh damit auseinanderzusetzen. Denn neben der emotionalen Belastung für die Familie kann es auch noch zu einer finanziellen Notsituation kommen. Daher lohnt es sich, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken. Doch wann wird diese genau ausgezahlt und an wen? Wer muss sich um die Auszahlung kümmern und was gibt es dabei zu beachten?
In diesem Ratgeber finden sowohl Versicherungsnehmer als auch Angehörige, die sich im Todesfall um die Auszahlung der Risikolebensversicherung kümmern, alles, was sie wissen müssen. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung findest Du auf unserer Produktseite.
Erklärvideo: Die Auszahlung der Risikolebensversicherung

Wann kann man sich eine Risikolebensversicherung auszahlen lassen?
Eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten gibt es nicht. Es ist nicht möglich, eine Auszahlung am Ende der Laufzeit der Risikolebensversicherung oder bei einer Kündigung zu erhalten. Um sich die Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen, muss ein Versicherungsfall eintreten. Stirbt die versicherte Person z. B. durch einen Unfall, zahlt die Versicherung.
In speziellen Tarifen gibt es neben dem Todesfall noch einen zweiten Versicherungsfall, in dem die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Das ist die sogenannte "Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit", auch als vorgezogene Todesfall-Leistung bekannt. Ist diese im Vertrag integriert, können sich versicherte Personen die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auszahlen lassen, wenn sie an einer unheilbaren Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten erkrankt sind. So können sie sich mit dem Geld der Versicherungssumme noch einige Wünsche erfüllen, z.B. eine Weltreise, und ihre restliche Lebenszeit genießen.
Wann erfolgt bei der Risikolebensversicherung keine Auszahlung?
Stirbt die versicherte Person erst nach Vertragsende der Risikolebensversicherung, erfolgt keine Auszahlung. Begeht der Versicherungsnehmer in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss Selbstmord, zahlt der Versicherer in der Regel auch nicht.
An wen wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt?
In der Regel ist im Vertrag der Versicherung mindestens eine bezugsberechtigte Person namentlich festgelegt. Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt bei einem Todesfall dann an eben diese Bezugsberechtigten. Sollte im Vertrag niemand explizit genannt worden sein, wird die Risikolebensversicherung an die Erben ausgezahlt.
Das Festlegen von konkreten Begünstigten ist beim Abschluss der Risikolebensversicherung sinnvoll. Die Auszahlung geht dadurch schnell und in der Regel reibungslos. Zudem kannst Du damit bestimmten, wer genau die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. Dabei musst Du Dich nicht nur für einen Begünstigten entscheiden. Es können auch mehrere Personen mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen begünstigt werden. Für Deine Hinterbliebenen ist das die einfachste Lösung, denn so sparen sie und auch der Versicherer viel Zeit und Aufwand. Den Bezugsberechtigten kannst Du übrigens jederzeit ändern.
Wird an die Erben ausgezahlt, muss erst geklärt werden, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder per Testament eine andere festgelegt wurde. Das kann Zeit in Anspruch nehmen und die Auszahlung der Risikolebensversicherung verzögern.
Wie kommt es bei der Risikolebensversicherung zur Auszahlung bei einem Todesfall?
Tritt der Todesfall des Versicherungsnehmers ein, sollte dies, wenn möglich, zeitnah beim Versicherer gemeldet werden. Ein Anruf reicht hier zunächst aus. Um die Einsendung der Unterlagen, die für die Auszahlung der Risikolebensversicherung gebraucht werden, kannst Du Dich später kümmern. Der Versicherer schickt Dir ein Schreiben zu, in dem alles Wichtige und das weitere Vorgehen aufgelistet ist. Hier gilt: Je schneller Du die Unterlagen einreichst, desto schneller kann die Risikolebensversicherung ausgezahlt werden.
Diese Unterlagen werden vom Versicherer nach einem Todesfall in der Regel benötigt:
- Versicherungsschein: Die Versicherung braucht das Original der Versicherungspolice. Mach Dir am besten eine Kopie davon, bevor Du sie sendest.
- Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde stellt meist der Bestatter aus. Dazu braucht er den Totenschein, die Geburtsurkunde und den Personalausweis der verstorbenen, versicherten Person. Je nach Familienstand ist auch die Heirats- und eventuell die Scheidungsurkunde relevant.
- Erbschein: Dieser ist nur dann wichtig, wenn in der Risikolebensversicherung kein Begünstigter eingetragen wurde und Du Dich als Erbe um den Todesfall kümmerst. Da ein Erbschein schnell mehrere tausend Euro kosten kann, empfehlen wir Dir, vorher zu prüfen, ob Du überhaupt einen Schein vom Notar ausstellen lassen musst.
Gibt es eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung ohne Todesfall?

Bis auf den Fall der Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit gibt es keine Risikolebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten – auch nicht bei einer Kündigung oder nach dem Vertragsende. Wer nach einer Lebensversicherung mit Auszahlung am Ende der Laufzeit sucht, findet in der Kapitallebensversicherung, eine Lösung. Bei dieser Lebensversicherung werden die Beiträge angelegt und am Ende der Vertragslaufzeit an die versicherte Person ausgezahlt. Heutzutage bieten jedoch die meisten Versicherungen keine neuen Verträge für Kapitallebensversicherungen mehr an, da sich das Sparen mit einer Lebensversicherung aufgrund der niedrigen Zinsen und ohne staatliche Förderung kaum noch lohnt. Den Unterschied zwischen der Risikolebensversicherung und der Lebensversicherung kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen.
Wird auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung eine Steuer fällig?
Tatsächlich kann es sein, dass auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer anfällt. Je nachdem, wie hoch die Versicherungssumme ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Versicherungsnehmer und der Begünstigte zueinanderstehen, fällt die Steuer unterschiedlich hoch aus. Denn je nach Verwandtschaftsgrad gibt es in der Erbschaftssteuer verschiedene Freibeträge. Setze Dich hierzu am besten mit Deinem Steuerberater in Verbindung.
Fazit: Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt meist im Todesfall
Eine Risikoversicherung ist dazu da, Deine Familie und Liebsten im Falle Deines Todes finanziell abzusichern. Stirbst Du während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung an Deine Hinterbliebenen ausgezahlt. Kommt es nicht zu einem Todesfall und der Vertrag läuft aus, erfolgt keine Auszahlung. Auch bei einer Kündigung der Risikolebensversicherung bekommst Du kein Geld zurück oder einen Teil der Versicherungssumme ausgezahlt. Deine bisher gezahlten Beiträge gehen vollständig verloren. Integrierst Du die sogenannte Option "Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit" in Deine Risikolebensversicherung, kannst Du sie Dir vorzeitig auszahlen lassen, wenn bei Dir eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wird.
Häufige Fragen zur RLV und Auszahlung
Nein, eine Risikolebensversicherung wird nicht nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Eine Auszahlung erfolgt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt.
Nein, wenn Du Dich dazu entscheidest, die Risikolebensversicherung zu kündigen, erfolgt keine Auszahlung der bisher eingezahlten Beiträge oder einer Teilsumme der Versicherungssumme.
CosmosDirekt leistet, wenn die versicherte Person an den Folgen einer COVID-19 Erkrankung oder durch Impfschäden stirbt.
Ja, Du kannst den Bezugsberechtigten in Deiner Risikolebensversicherung jederzeit ändern. Das kann vor allem dann wichtig sein, wenn Du Deinen Partner angegeben hast und es zu einer Trennung kommt. Wende Dich einfach an Deinen Versicherer und lasse jemand anderen, zum Beispiel Deine Kinder, Eltern, Geschwister oder später auch Deinen neuen Partner als begünstigte Person eintragen.
Die Risikolebensversicherung wird immer einmalig ausgezahlt. Eine monatliche oder über einen anderen Zeitraum gestreckte Auszahlung ist nicht möglich.
Ja, Du kannst natürlich auch Deine Kinder als Bezugsberechtigte in der Risikolebensversicherung angeben, damit sie im Falle Deines Todes finanziell abgesichert sind. Dabei ist es unerheblich, ob Deine Kinder noch minderjährig oder bereits erwachsen sind.
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Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf Maschinenbauingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.