Eine Familie geht spazieren.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung: Alles zur Auszah­lung

Wann zahlt die Versicherung?

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Das Wichtigste zur Auszahlung der Risikolebensversicherung in Kürze

  • Wann: Bei der Risikolebensversicherung (kurz RLV) besteht schon ab dem ersten Beitrag der volle Versicherungs­schutz. Die Auszahlung der RLV fällt mit dem Tod der versicherten Person zusammen. Im Comfort-Tarif zusätzlich: Vorauszahlung bei schwerster Krankheit und Kinder-Zusatzschutz (maximal 25.000 Euro bei schwerer Erkrankung eines Kindes).
  • Wann nicht: Stirbt die versicherte Person erst, wenn der Vertrag bereits ausgelaufen ist, zahlt die Risikolebensversicherung nicht.
  • Wie: Die Auszahlung der Risikolebensversicherung können die Hinterbliebenen beim Versicherer beantragen. Sind alle wichtigen Unterlagen beim Versicherer eingegangen, kann die Auszahlung veranlasst werden.
  • An wen: Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung wird an die im Vertrag angegebenen Bezugsberechtigten ausgezahlt. Wurde keine bezugsberechtigte Person namentlich festgelegt, erfolgt die Auszahlung an die gesetzlichen Erben.

Daran denken möchten die Wenigsten: der eigene Tod bzw. der einer nahestehenden Person. Dennoch ist es sinnvoll, sich schon früh damit auseinanderzusetzen. Denn neben der emotionalen Belastung für die Familie kann es auch noch zu einer finanziellen Notsituation kommen. Daher lohnt es sich, über eine Risikolebensversicherung nachzudenken. Doch wann wird diese genau ausgezahlt und an wen? Wer muss sich um die Auszahlung kümmern und was gibt es dabei zu beachten?

In diesem Ratgeber finden sowohl Versicherungsnehmer als auch Angehörige, die sich im Todesfall um die Auszahlung der Risikolebensversicherung kümmern, alles, was sie wissen müssen. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung findest Du auf unserer Produktseite.

Erklärvideo: Die Auszahlung der Risiko­lebens­ver­sicherung

Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung Auszahlung (Vorschaubild)

Wann kann man sich eine Risikolebensversicherung auszahlen lassen?

Eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten gibt es nicht. Es ist nicht möglich, eine Auszahlung am Ende der Laufzeit der Risikolebensversicherung oder bei einer Kündigung zu erhalten. Um sich die Risikolebensversicherung auszahlen zu lassen, muss ein Versicherungsfall eintreten. Stirbt die versicherte Person z. B. durch einen Unfall, zahlt die Versicherung.

In speziellen Tarifen gibt es neben dem Todesfall noch einen zweiten Versicherungsfall, in dem die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird. Das ist die sogenannte "Sofort­aus­zah­lung bei schwerster Krank­heit", auch als vorgezogene Todesfall-Leistung bekannt. Ist diese im Vertrag integriert, können sich versicherte Personen die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung auszahlen lassen, wenn sie an einer unheilbaren Krankheit mit einer prognostizierten Lebenserwartung von maximal 12 Monaten erkrankt sind. So können sie sich mit dem Geld der Versicherungssumme noch einige Wünsche erfüllen, z.B. eine Weltreise, und ihre restliche Lebenszeit genießen.

Auch bei CosmosDirekt kannst Du die Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit in Deine Risikolebensversicherung integrieren.

Wann erfolgt bei der Risikolebensversicherung keine Auszahlung?

Stirbt die versicherte Person erst nach Vertragsende der Risikolebensversicherung, erfolgt keine Auszahlung. Begeht der Versicherungsnehmer in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss Selbstmord, zahlt der Versicherer in der Regel auch nicht.

An wen wird die Risikolebensversicherung ausgezahlt?

In der Regel ist im Vertrag der Versicherung mindestens eine bezugsberechtigte Person namentlich festgelegt. Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt bei einem Todesfall dann an eben diese Bezugsberechtigten. Sollte im Vertrag niemand explizit genannt worden sein, wird die Risikolebensversicherung an die Erben ausgezahlt.

Das Festlegen von konkreten Begünstigten ist beim Abschluss der Risiko­lebens­versicherung sinnvoll. Die Auszahlung geht dadurch schnell und in der Regel reibungslos. Zudem kannst Du damit bestimmten, wer genau die Versicherungs­summe ausgezahlt bekommt. Dabei musst Du Dich nicht nur für einen Begünstigten entscheiden. Es können auch mehrere Personen mit gleichen oder unterschiedlichen Anteilen begünstigt werden. Für Deine Hinter­bliebenen ist das die einfachste Lösung, denn so sparen sie und auch der Versicherer viel Zeit und Aufwand. Den Bezugs­berechtigten kannst Du übrigens jederzeit ändern.

Wird an die Erben ausgezahlt, muss erst geklärt werden, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder per Testament eine andere festgelegt wurde. Das kann Zeit in Anspruch nehmen und die Auszahlung der Risikolebensversicherung verzögern.

Wie kommt es bei der Risikolebensversicherung zur Auszahlung bei einem Todesfall?

Tritt der Todesfall des Versicherungsnehmers ein, sollte dies, wenn möglich, zeitnah beim Versicherer gemeldet werden. Ein Anruf reicht hier zunächst aus. Um die Einsendung der Unterlagen, die für die Auszahlung der Risikolebensversicherung gebraucht werden, kannst Du Dich später kümmern. Der Versicherer schickt Dir ein Schreiben zu, in dem alles Wichtige und das weitere Vorgehen aufgelistet ist. Hier gilt: Je schneller Du die Unterlagen einreichst, desto schneller kann die Risikolebensversicherung ausgezahlt werden.

Diese Unterlagen werden vom Versicherer nach einem Todesfall in der Regel benötigt:

  • Versicherungsschein: Die Versicherung braucht das Original der Versicherungspolice. Mach Dir am besten eine Kopie davon, bevor Du sie sendest.
  • Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde stellt meist der Bestatter aus. Dazu braucht er den Totenschein, die Geburtsurkunde und den Personalausweis der verstorbenen, versicherten Person. Je nach Familienstand ist auch die Heirats- und eventuell die Scheidungsurkunde relevant.
  • Erbschein: Dieser ist nur dann wichtig, wenn in der Risikolebensversicherung kein Begünstigter eingetragen wurde und Du Dich als Erbe um den Todesfall kümmerst. Da ein Erbschein schnell mehrere tausend Euro kosten kann, empfehlen wir Dir, vorher zu prüfen, ob Du überhaupt einen Schein vom Notar ausstellen lassen musst.

Gibt es eine Risikolebensversicherung mit Auszahlung ohne Todesfall?

Ein Paar reist mit der vorzeitigen Auszahlung der Risikolebensversicherung ans Meer.

Bis auf den Fall der Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit gibt es keine Risiko­lebens­versicherung mit Auszahlung zu Lebzeiten – auch nicht bei einer Kündigung oder nach dem Vertragsende. Wer nach einer Lebens­versicherung mit Auszahlung am Ende der Laufzeit sucht, findet in der Kapitallebensversicherung, eine Lösung. Bei dieser Lebens­versicherung werden die Beiträge angelegt und am Ende der Vertragslaufzeit an die versicherte Person ausgezahlt. Heutzutage bieten jedoch die meisten Versicherungen keine neuen Verträge für Kapital­lebens­versicherungen mehr an, da sich das Sparen mit einer Lebens­versicherung aufgrund der niedrigen Zinsen und ohne staatliche Förderung kaum noch lohnt. Den Unterschied zwischen der Risikolebensversicherung und der Lebensversicherung kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen.

Um neben der Absicherung Deiner Familie Geld anzulegen, kannst Du Deine Risikolebensversicherung mit unserem Fondssparplan kombinieren. Dadurch bekommen Deine Hinterblieben im Versicherungsfall eine Versicherungssumme ausgezahlt und Du erhältst am Ende der Laufzeit eine Auszahlung.

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Wird auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung eine Steuer fällig?

Tatsächlich kann es sein, dass auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung Erbschaftssteuer anfällt. Je nachdem, wie hoch die Versicherungssumme ist und in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Versicherungsnehmer und der Begünstigte zueinanderstehen, fällt die Steuer unterschiedlich hoch aus. Denn je nach Verwandtschaftsgrad gibt es in der Erbschaftssteuer verschiedene Freibeträge. Setze Dich hierzu am besten mit Deinem Steuerberater in Verbindung.

Wie Du Dich und Deinen Partner unter Berücksichtigung der Erbschafts­steuer und der Frei­beträge am besten absicherst, auch ohne verheiratet zu sein, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Risikolebensversicherung für Paare und Partner.

Fazit: Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt meist im Todesfall

Eine Risikoversicherung ist dazu da, Deine Familie und Liebsten im Falle Deines Todes finanziell abzusichern. Stirbst Du während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung an Deine Hinterbliebenen ausgezahlt. Kommt es nicht zu einem Todesfall und der Vertrag läuft aus, erfolgt keine Auszahlung. Auch bei einer Kündigung der Risikolebensversicherung bekommst Du kein Geld zurück oder einen Teil der Versicherungssumme ausgezahlt. Deine bisher gezahlten Beiträge gehen vollständig verloren. Integrierst Du die sogenannte Option "Sofortauszahlung bei schwerster Krankheit" in Deine Risikolebensversicherung, kannst Du sie Dir vorzeitig auszahlen lassen, wenn bei Dir eine unheilbare Krankheit diagnostiziert wird.

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    Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf Maschinenbauingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.

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