Ein paar informiert sich über die anfallende Erbschaftssteuer bei einer Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung & Erbschaftssteuer

Darauf solltest Du achten

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Erbschaftssteuer bei der Risikolebensversicherung: Alles Wichtige in Kürze

  • Erbschaftssteuer: Mit der Erbschaftssteuer werden Vermögenswerte versteuert, die bei einem Todesfall von der verstorbenen Person in den Besitz der Hinterbliebenen übergehen.
  • Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen finanziell ab, falls der Versicherungsnehmer sterben sollte.
  • Freibetrag: Bei der Erbschaftssteuer gelten bestimmte Freibeträge. Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der gesamten Erbmasse bleibt die Auszahlung der Versicherungssumme der Risikolebensversicherung steuerfrei.
  • Vertrag: Je nach abgeschlossener Risikolebensversicherung bist Du als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auch die versicherte Person. Mit einer Über-Kreuz-Versicherung kannst Du als Versicherungsnehmer eine andere Person, beispielsweise Deinen Partner, versichern.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung verfolgt den Zweck, geliebte Menschen finanziell abzusichern. So möchten zum Beispiel Eltern die Zukunft ihrer Kinder sichern. Doch die finanzielle Unterstützung mit einer Risikolebensversicherung kann durch die Erbschaftssteuer geschmälert werden. Deswegen ist es für Versicherungsnehmer wichtig, sich im Vorfeld über die Freibeträge der Erbschaftssteuer zu informieren und die Risikolebensversicherung eventuell steueroptimiert anzupassen. Im Ratgeber erhältst Du alle Infos zur Erbschaftssteuer bei der Risikolebensversicherung. Allgemeine Infos zur Risikolebensversicherung von Cosmos Direkt findest Du auf unserer Produktseite.

Ist die Risiko­lebens­versicherung erbschafts­steuer­pflichtig?

Kommt es durch einen Todesfall zur Auszahlung der Risikolebensversicherung, kann eine Erbschaftssteuer fällig werden. Bleibt die gesamte Erbmasse unter einem bestimmten Höchstbetrag, müssen auf die Versicherungssumme keine Steuern gezahlt werden.

Welche Vorteile Dir die Risikolebensversicherung über Kreuz bietet, kannst Du im Ratgeber nachlesen.

Von der Einkommensteuer bleibt die Auszahlung der Risikolebensversicherung unberührt. Dafür kannst Du als Versicherungs­nehmer die Beiträge zur Risiko­lebens­versicherung als „sonstige Vorsorge­aufwendungen“ von der Steuer absetzen.

Alles zur Risikolebensversicherung und Steuern kannst Du im Ratgeber nachlesen.

Ob die Risikolebensversicherung erbschaftssteuerpflichtig ist oder nicht, hängt also von verschiedenen Faktoren ab:

  • Verwandtschaftsverhältnis zwischen der verstorbenen, versicherten Person und den Bezugsberechtigten
  • Höhe der gesamten Erbmasse inklusive Versicherungssumme

Bei der Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Das bedeutet, dass für die Kinder beispielsweise eine höhere Erbmasse steuerfrei ist als für die Enkel der versicherten Person. Daran kannst Du Dich orientieren, wenn Du eine Risikolebensversicherung abschließen möchtest. Allerdings ist wichtig zu beachten, dass nicht nur die Versicherungssumme der Lebensversicherung als Erbmasse zählt, sondern alles, was Du vererbst.

Erben Deine beiden Kinder in Deinem Todesfall Dein Haus, zählt der Wert der Immobilie zur Erbmasse. Angenommen, es ist 400.000 Euro wert, beträgt die Höhe der Erbmasse jedes Deiner Kinder bereits 200.000 Euro – auch wenn keine physische Auszahlung von Geld stattfindet. Erhalten Deine Kinder aus der Risikolebensversicherung jeweils 400.000 Euro, wäre der Freibetrag für Kinder in der Erbschaftssteuer von 400.000 Euro bereits überschritten. Dementsprechend würde die Steuer auf den Betrag fällig werden, der über dem Freibetrag liegt – in diesem Fall 200.000 Euro.

Erb­schafts­steuer auf Risiko­lebens­ver­sicherung: Frei­beträge

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

500.000 €

Kinder, Stief- und Adoptivkinder

400.000 €

Enkelkinder

200.000 €

Eltern und Großeltern

100.000 €

Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner, alle übrigen Erben

20.000 €

Beispiel: Angenommen, die Versicherungssumme Deiner Risikolebensversicherung beträgt 500.000 Euro. Ist der Begünstigte Dein Ehepartner, bleibt die Auszahlung aufgrund des Freibetrags steuerfrei. Erhalten aber Deine Kinder die Leistung, wird Erbschaftssteuer fällig. Denn der Freibetrag von 400.000 Euro wird überschritten. Für diesen Betrag von 100.000 Euro müssen dann noch Steuern gezahlt werden.

Quelle: Paragrafen 15, 16 ErbStG (Stand 2024)

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einer Risikolebensversicherung?

Die Höhe des Steuersatzes der Erbschaftssteuer hängt von der Erbmasse und der Steuerklasse des Bezugsberechtigten ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Erbe die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung enthält oder nicht. Es wird keine Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung fällig, solange der Freibetrag für ein Erbe unterschritten wird.

Höhe der Erbschaftssteuer:

Erbe (in €)

Steuerklasse I

Steuerklasse II

Steuerklasse III

75.000

7 %

15 %

30 %

300.000

11 %

20 %

30 %

600.000

15 %

25 %

30 %

6 Mio.

19 %

30 %

30 %

13 Mio.

23 %

35 %

50 %

26 Mio.

27 %

40 %

50 %

über 26 Mio.

30 %

43 %

50 %

Kann ich die Erbschafts­steuer bei der Risiko­versicherung vermeiden?

Es gibt bei der Risikolebensversicherung eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen – und zwar mit der Risikolebensversicherung über Kreuz.

Funktionsweise der Über-Kreuz-Versicherung

Dabei schließen Du und Dein Partner zwei Verträge ab, bei denen ihr euch gegenseitig als versicherte Person einsetzt. Der Ver­sicherungs­nehmer (VN) muss auch Beitrags­zahler sein, damit auf die Auszahlung der Todes­fallleistung an den VN keine Erbschafts­steuer anfällt. So seid ihr beide gut abgesichert und im Leistungsfall kann die Versicherungs­summe einkommen­steuerfrei und im Rahmen der Freibeträge auch erbschafts­steuerfrei ausgezahlt werden.

Diese Variante der Partner­absicherung bietet sich aufgrund der steuerlichen Vorteile vor allem an, wenn ihr nicht verheiratet seid oder über ein höheres Vermögen verfügt.

Im Ratgeber Risikolebensversicherung für Paare haben wir Dir alles Wichtige zusammengestellt, was ihr vor dem Abschluss beachten solltet.

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    Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf Maschinenbauingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.

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