Das Wichtigste zu Risikolebensversicherung & Steuern in Kürze
- Beiträge: Die Beiträge der Risikolebensversicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen über die Steuererklärung steuerlich absetzbar. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Höchstbetrag hierfür nicht schon durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
- Auszahlung: Kommt es bei einem Todesfall zur Auszahlung der Risikolebensversicherung, ist ab einer bestimmten Höhe eine Steuer fällig – die Erbschaftssteuer. Liegt die Versicherungssumme unter dem Freibetrag der Erbschaftssteuer, ist die Auszahlung von der Steuer befreit. Mit der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung bleibt die Todesfallsumme unabhängig von der Höhe steuerfrei.
- Über-Kreuz-Versicherung: Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließen Partner jeweils einen eigenen Vertrag ab, in dem sie Versicherungsnehmer und Beitragszahler sind, die versicherte Person ist jedoch der Partner. Im Todesfall des Partners bekommt der Versicherungsnehmer dann die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag ausgezahlt und muss dadurch keine Erbschaftssteuer zahlen.
Jedes Jahr rückt die Steuererklärung wieder in den Fokus und man stellt sich die Frage, welche Versicherung steuerlich absetzbar ist und welche nicht. Wer eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat oder als Begünstigter eingetragen ist, interessiert sich zudem auch dafür, ob auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall eine Steuer gezahlt werden muss. Welche Höchstbeträge gelten bei der Einkommensteuer und gibt es eine Möglichkeit, die Versicherungssumme ohne Erbschaftssteuer ausgezahlt zu bekommen?
Ob Du die Beiträge der Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen kannst und welche Steuer auf die Auszahlung anfällt, erklären wir Dir in diesem Ratgeber. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung findest Du auf unserer Produktseite.
Kann ich die Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen?
Die Beiträge der Risikolebensversicherung sind von der Steuer absetzbar, da die Versicherung als Vorsorge gilt. Die Versicherung zahlt lediglich im (vorzeitigen) Todesfall und kann daher unter dem Punkt „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Eine Kapitallebensversicherung, die als klassische Lebensversicherung bekannt ist, gilt als Geldanlage. Deren Beiträge können dadurch nicht über die Steuererklärung abgesetzt werden.
Allerdings solltest Du hier den Höchstbetrag beachten, denn sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer können nur bis zu 1.900 Euro pro Jahr als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Für Selbstständige und Freiberufler liegt der Höchstbetrag bei 2.800 Euro, bei gemeinsam veranlagten Partnern addieren sich die Höchstbeträge. Der maximale Betrag ist oftmals bereits von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, da diese zur selben Kategorie zählen. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte.
Das solltest Du beim Abschluss einer Risikoversicherung steuerlich beachten
Prüfe vor Abschluss einer Risikolebensversicherung genau, an wen die Leistung im Todesfall erfolgen soll. Kommt es zur Auszahlung der Risikolebensversicherung, wird das Thema Steuer gerade für Deine Hinterbliebenen relevant. Mit umfangreichen Informationen und der richtigen Vertragsgestaltung vermeidest Du, dass die Versicherungssumme für Deine Hinterbliebenen mit einer Erbschaftssteuer belastet wird. Insbesondere für nicht verheiratete Partner ist eine Gestaltung des Vertrags wichtig, in der keine Erbschaftssteuer anfällt. Dies ist möglich, indem man sich über Kreuz versichert. Ein Partner deckt also jeweils den anderen über seinen Vertrag ab:

Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?
Die Freibeträge der Erbschaftssteuer richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis mit der versicherten Person.
Verwandtschaftsgrad | Freibetrag (Stand 2023) |
---|---|
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder, Stief- und Adoptivkinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern und Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner, alle übrigen Erben | 20.000 Euro |
Wann müssen Begünstigte keine Erbschaftssteuer zahlen?
Wenn Du bei einem Todesfall eine Auszahlung aus einer Risikolebensversicherung erhältst, musst Du keine Steuer zahlen, wenn die gesamte Erbschaft den Freibetrag der Erbschaftssteuer nicht überschreitet. Denn zum Erbe zählt nicht nur die Risikolebensversicherung, sondern auch alles andere, das Du erbst, zum Beispiel eine Immobilie, Schmuck oder andere Wertgegenstände.
Hast Du Dich und Deinen Partner mit einer Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit abgesichert, kannst Du die Erbschaftssteuer auf 50 % reduzieren. Dazu müssen allerdings beide Partner als Versicherungsnehmer eingetragen sein. Mit einem Über-Kreuz-Vertrag ist es sogar möglich, die Risikolebensversicherung ohne Erbschaftssteuer ausgezahlt zu bekommen.
Wie kannst Du Deine Risikolebensversicherung steuerlich optimieren?
Höchstbeträge, die meist schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft werden. Ein Blick auf die Versteuerung der Risikolebensversicherung im Todesfall lohnt sich jedoch und kann Deinen Begünstigten Erbschaftssteuer ersparen. Hierfür gibt es vor allem für Lebenspartner noch andere Möglichkeiten, statt nur auf die Höhe der Versicherungssumme und die Freibeträge zu schauen: die Über-Kreuz-Versicherung und die verbundene Risikolebensversicherung.
Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung für Paare

Über-Kreuz-Versicherung

Im gängigen Vertrag der Risikolebensversicherung sind Versicherungsnehmer und versicherte Person dieselbe Person. Bei der Über-Kreuz-Versicherung ist das anders. Ehepartner oder Lebenspartner schließen jeweils einen eigenen Vertrag ab. In diesem Vertrag sind sie aber nicht selbst die versicherte Person, sondern der Partner. Das heißt, Du schließt mit Deinem Partner eine Über-Kreuz-Versicherung ab. In Deinem Vertrag bist Du Versicherungsnehmer und Dein Partner ist die versicherte Person. Im Vertrag Deines Partners ist Dein Partner Versicherungsnehmer und Du bist die versicherte Person. Das hat folgenden Vorteil: Sollte Dein Partner sterben, erhältst Du eine Auszahlung aus Deiner Risikolebensversicherung. Dadurch musst Du keine Steuer zahlen, da es sich nicht um ein Erbe handelt, sondern um eine Versicherungsleistung.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Gegenseitige Absicherung unabhängig voneinander | Höhere Beiträge, da zwei Verträge parallel laufen |
Flexibel bei Änderungen der Partnerschaft | |
Zwei Versicherungssummen (im Todesfall beider Partner erhalten die Hinterbliebenen zwei Auszahlungen) |
Verbundene Risikolebensversicherung

Bei der verbundenen Risikolebensversicherung, oder auch Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit, schließen zwei Partner einen gemeinsamen Vertrag ab, in dem beide sowohl Versicherungsnehmer und versicherte Person als auch Begünstigter sind. Kommt es zum Todesfall eines Partners, erhält der andere Partner als Hinterbliebener die Versicherungssumme. Die ausgezahlte Summe der Risikolebensversicherung muss dann nur zur Hälfte mit der Erbschaftssteuer versteuert werden, sofern die Steuerfreibeträge überschritten sein sollten.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Du sicherst mit nur einem Vertrag zwei Partner ab | Nur eine Versicherungssumme |
Nur ein Beitrag für zwei Versicherte | Weniger flexibel bei Trennung der Partner |
Im Todesfall beider Partner erhalten die Hinterbliebenen nur eine Versicherungssumme |
Das solltest Du bei der Risikolebensversicherung steuerlich beachten
Im Gegensatz zu den Beiträgen einer klassischen Lebensversicherung kannst Du die Beiträge Deiner Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen. Allerdings zählen sie zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, genauso wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Da das Absetzen von der Steuer nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich ist, wird diese Grenze meist schon von den Sozialversicherungsbeiträgen erreicht.
Kommt es durch einen Todesfall zur Auszahlung der Risikolebensversicherung, wird für Dich als Begünstigter unter Umständen eine Steuer fällig: die Erbschaftssteuer. Übersteigt Dein gesamtes Erbe, also die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung plus alles Weitere, das Du von der verstorbenen Person erbst, einen bestimmten Freibetrag, musst Du auf den restlichen Betrag Erbschaftssteuer zahlen. Wenn Du Dich und Deinen Partner absichern möchtest, kannst Du mit der verbundenen Risikolebensversicherung oder der Über-Kreuz-Versicherung Steuern sparen.
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Erklärvideo: Auszahlung der Risikolebensversicherung
