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Wohngebäudeversicherung ordentlich kündigen
Du kannst Deine Gebäudeversicherung unter Einhaltung der Fristen schriftlich kündigen. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht notwendig. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit musst Du Deinem Versicherer die schriftliche Kündigung zugesandt haben.
Im Kündigungsschreiben musst Du folgende Informationen angeben:
- Vorname und Name
- Adresse
- Betreff: Kündigung Wohngebäudeversicherung
- Versicherungsnummer
- Keine Angabe von Gründen notwendig
- Kündigung zum Ablauf des Versicherungszeitraums
Dein Kündigungsschreiben sendest Du am besten per E-Mail oder Einschreiben.
Wenn es mehrere Hauseigentümer gibt, dann sind meistens alle Eigentümer gesamtschuldnerisch für den Vertrag zuständig. Bevor eine Kündigung des Vertrags erfolgen kann, müssen sich alle Parteien einig sein. Dasselbe gilt bei einer Gebäudeversicherung für ein Haus mit Eigentumswohnungen. Hier muss die Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen, damit die Gebäudeversicherung gewechselt werden kann.
Bei finanzierten Gebäuden ist die Zustimmung des Kreditinstituts zur Kündigung notwendig
In der Regel kannst Du frei entscheiden, ob Du die Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest. Eine Einschränkung gibt es aber bei Wohngebäuden, bei denen noch ein Darlehen zurückgezahlt wird. In diesem Fall ist die Zustimmung des Kreditinstituts erforderlich, damit die Kündigung wirksam wird. Solange die Prämie der neuen Versicherung niedriger ist als die der alten oder bei verbesserten Leistungen gleichbleibt, sollte die Zustimmung des Kreditgebers kein Problem sein.
Wohngebäudeversicherung außerordentlich kündigen
Bei bestimmten Gründen kannst Du Deine Wohngebäudeversicherung vorzeitig kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in folgenden Situationen:
1. Vertragsänderungen oder Beitragserhöhung
Ändert der Versicherer Deinen Vertrag zu Deinem Nachteil, hast Du das Recht, Deinen Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. Meistens ist das der Fall, wenn der Versicherer Deinen Beitrag erhöht und Du die Beitragsrechnung erhalten hast.
Wenn Deine Gebäudeversicherung auf dem gleitenden Neuwertfaktor basiert, sind jährliche Beitragserhöhungen üblich. Die Versicherungssumme ist beim gleitenden Neuwert an den Baupreisindex gekoppelt und bildet dadurch auch die Wertsteigerung des Gebäudes ab. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung nur möglich, wenn der Versicherer außerhalb der Anpassung an den Baupreisindex den Beitrag bei gleichbleibenden Leistungen erhöht.
2. Schadenfall
Nach der endgültigen Entscheidung der Versicherung, ob der Schaden reguliert wird oder nicht, kannst Du Deine Wohngebäudeversicherung kündigen – mit einer Frist von einem Monat. Dabei ist es unwichtig, ob der Schaden vom Versicherer reguliert wurde oder nicht. Beachte, dass Du bei unterjähriger Kündigung die gezahlten Beiträge nicht zurückbekommst.
3. Hauskauf
Wenn Du ein Haus kaufst, übernimmst Du automatisch eine bestehende Wohngebäudeversicherung. Dadurch soll der Versicherungsschutz auch in der Übergangsphase gewährleistet sein. Auch in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der neue Eigentümer kann die Gebäudeversicherung mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Die Frist setzt mit der schriftlichen Bestätigung des Grundbucheintrags ein. Beachte zudem, dass bei einer unterjährigen Kündigung der gezahlte Jahresbeitrag von der Versicherung oftmals nicht erstattet wird. So kann es von Vorteil sein, den Vertrag erst zum Jahresende zu kündigen.
Außerordentliche Kündigung Deiner Gebäudeversicherung in Kürze:
- Kündigungsfrist: 1 Monat
- In schriftlicher Form
- Angabe des Kündigungsgrunds notwendig (Beitragserhöhung, Schadensfall, Hauskauf)
- Per Einschreiben mit Rückschein
Dein Versicherer kündigt die Wohngebäudeversicherung
Auch Dein Versicherer kann die Wohngebäudeversicherung kündigen.
Dies ist per ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung möglich. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kann der Versicherer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Der Versicherer kann auch nach einem regulierten Schaden mit einer Frist von 1 Monat kündigen.
Zudem ist auch eine Kündigung möglich, wenn die Versicherung über den Wechsel des Eigentümers eines versicherten Wohngebäudes informiert wurde.
Fazit: Wohngebäudeversicherung erst kündigen, wenn Du einen neuen Vertrag hast
Wenn die Versicherung Deinen Beitrag erhöht oder Du mit den Leistungen unzufrieden bist, kannst Du Deine Wohngebäudeversicherung einfach kündigen.
Bevor Du Deine Gebäudeversicherung kündigst, solltest Du Deinen neuen Vertrag bereits abgeschlossen haben. Denn im schlimmsten Fall lehnt der neue Versicherer Deinen Antrag ab und Du stehst unter Umständen ohne Versicherungsschutz da.
Gerade im Fall eines Hauskaufs macht es Sinn, in Ruhe eine neue Versicherung zu suchen und die bestehende erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzulösen.
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