Wohngebäudeversicherung kündigen

Wohngebäudeversicherung kündigen

Bei Un­zu­friedenheit, schlechten Leistungen oder Beitragserhöhungen Deines Versicherers solltest Du den Wechsel Deiner Gebäudeversicherung in Erwägung ziehen. Wichtig ist, dass Du die neue Versiche­rung bereits abge­schlossen hast, bevor Du Deine alte Wohn­gebäude­versicherung kündigst. Im Ratgeber erfährst Du weiterhin, wie Du mit einer Kündi­gung durch den Versicherer umgehst.

Wohngebäudeversicherung kündigen

  • Kündigung schriftlich absenden
  • Frist meist 3 Monate
  • Ausnahmen bei Beitragserhöhung

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Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ordent­lich kündigen

Du kannst Deine Gebäude­ver­sicherung unter Einhaltung der Fristen schriftlich kündigen. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht notwendig. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit musst Du Deinem Versicherer die schriftliche Kündigung zugesandt haben.

Im Kündigungsschreiben musst Du folgende Informationen angeben:

  • Vorname und Name
  • Adresse
  • Betreff: Kündigung Wohngebäudeversicherung
  • Versicherungsnummer
  • Keine Angabe von Gründen notwendig
  • Kündigung zum Ablauf des Versicherungszeitraums

Bei Versicherungen mit einer Laufzeit von 3 Jahren und länger kannst Du frühestens zum Ende des 3. Versicherungsjahres ordentlich kündigen.

Dein Kündigungsschreiben sendest Du am besten per E-Mail oder Einschreiben.

Du willst Deine Wohn­gebäude­versicherung kündigen? Nutze einfach die Musterkündigung.

Wenn es mehrere Hauseigentümer gibt, dann sind meistens alle Eigentümer gesamt­schuld­nerisch für den Vertrag zuständig. Bevor eine Kündigung des Vertrags erfolgen kann, müssen sich alle Parteien einig sein. Dasselbe gilt bei einer Gebäude­versicherung für ein Haus mit Eigentums­wohnungen. Hier muss die Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen, damit die Gebäude­versicherung gewechselt werden kann.

Bei finan­zierten Gebäuden ist die Zustim­mung des Kredit­in­sti­tuts zur Kündi­gung notwendig

In der Regel kannst Du frei entscheiden, ob Du die Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest. Eine Einschränkung gibt es aber bei Wohngebäuden, bei denen noch ein Darlehen zurückgezahlt wird. In diesem Fall ist die Zustimmung des Kreditinstituts erforderlich, damit die Kündigung wirksam wird. Solange die Prämie der neuen Versicherung niedriger ist als die der alten oder bei verbesserten Leistungen gleichbleibt, sollte die Zustimmung des Kreditgebers kein Problem sein.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich kündigen

Bei bestimmten Gründen kannst Du Deine Wohngebäudeversicherung vorzeitig kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in folgenden Situationen:

1. Vertrags­än­de­rungen oder Beitrags­­er­hö­hung
Ändert der Versicherer Deinen Vertrag zu Deinem Nachteil, hast Du das Recht, Deinen Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. Meistens ist das der Fall, wenn der Versicherer Deinen Beitrag erhöht und Du die Beitragsrechnung erhalten hast.

Wenn Deine Gebäudeversicherung auf dem gleitenden Neuwertfaktor basiert, sind jährliche Beitragserhöhungen üblich. Die Versicherungssumme ist beim gleitenden Neuwert an den Baupreisindex gekoppelt und bildet dadurch auch die Wertsteigerung des Gebäudes ab. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung nur möglich, wenn der Versicherer außer­halb der Anpassung an den Baupreisindex den Beitrag bei gleichbleibenden Leistungen erhöht.

2. Scha­den­fall
Nach der endgültigen Entscheidung der Versicherung, ob der Schaden reguliert wird oder nicht, kannst Du Deine Wohn­gebäude­versicherung kündigen – mit einer Frist von einem Monat. Dabei ist es unwichtig, ob der Schaden vom Versicherer reguliert wurde oder nicht. Beachte, dass Du bei unterjähriger Kündigung die gezahlten Beiträge nicht zurückbekommst.

Bevor Du im Schadenfall Deine Gebäudeversicherung kündigst, solltest Du Dir sicher sein, dass der neue Versicherer Deine Immobilie versichert. Denn im schlimmsten Fall lehnt dieser Deinen Antrag ab und Du stehst ohne Versicherungsschutz da.

3. Haus­kauf
Wenn Du ein Haus kaufst, übernimmst Du automatisch eine bestehende Wohn­gebäude­versicherung. Dadurch soll der Versicherungsschutz auch in der Übergangsphase gewährleistet sein. Auch in diesem Fall besteht ein Sonder­kündigungs­recht. Der neue Eigentümer kann die Gebäudeversicherung mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Die Frist setzt mit der schriftlichen Bestätigung des Grundbucheintrags ein. Beachte zudem, dass bei einer unterjährigen Kündigung der gezahlte Jahresbeitrag von der Versicherung oftmals nicht erstattet wird. So kann es von Vorteil sein, den Vertrag erst zum Jahresende zu kündigen.

Bei einer Erbschaft geht die Gebäude­ver­sicherung auf den Erben über, und es besteht kein Sonder­kündigungs­recht. Der Erbe kann die Versicherung nur ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Außer­or­dent­liche Kündi­gung Deiner Ge­bäu­de­ver­si­che­rung in Kürze:
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • In schriftlicher Form
  • Angabe des Kündigungsgrunds notwendig (Beitragserhöhung, Schadensfall, Hauskauf)
  • Per Einschreiben mit Rückschein

Mit unserem Wechselservice kannst Du Deine Wohn­gebäude­versicherung einfach wechseln.

Dein Versi­cherer kündigt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Auch Dein Versicherer kann die Wohngebäudeversicherung kündigen.

Dies ist per ordentlicher oder außer­ordentlicher Kündigung möglich. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kann der Versicherer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

Der Versicherer kann auch nach einem regulierten Schaden mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

Zudem ist auch eine Kündigung möglich, wenn die Versicherung über den Wechsel des Eigentümers eines versicherten Wohngebäudes informiert wurde.

Fazit: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erst kündigen, wenn Du einen neuen Vertrag hast

Wenn die Versicherung Deinen Beitrag erhöht oder Du mit den Leistungen unzufrieden bist, kannst Du Deine Wohngebäudeversicherung einfach kündigen.

Bevor Du Deine Gebäudeversicherung kündigst, solltest Du Deinen neuen Vertrag bereits abgeschlossen haben. Denn im schlimmsten Fall lehnt der neue Versicherer Deinen Antrag ab und Du stehst unter Umständen ohne Versicherungsschutz da.

Gerade im Fall eines Hauskaufs macht es Sinn, in Ruhe eine neue Versicherung zu suchen und die bestehende erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzulösen.

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  • 1

    Neubau Baujahr 2025, Einfamilienhaus, massiv, ohne Keller, DG ausgebaut, Fußbodenheizung + Wärmepumpe vorhanden, Laufzeit 1 Jahr, Basis-Schutz, 500 € Selbstbeteiligung.

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  • 2

    Der Rabatt beträgt 50 % im Jahr der Fertigstellung des Hauses (bzw. nach Beendigung der ältesten Kern­sanierungs­maßnahme, die weniger als 10 Jahre zurück liegt) und baut sich pro Jahr um 5 % ab. Ab 10 Jahren entfällt der Rabatt.

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  • 3

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

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  • 4

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung. Beispielfall: Massiv gebautes Einfamilienhaus, Baujahr 2025, 150 m², Hamburg in Gordonstraße (PLZ 21079), Steildach ausgebaut, keine Garage, keinen Keller, mit Fußbodenheizung und Wärmepumpe, keine Selbstbeteiligung, 1 Jahr Vertragslaufzeit, Versicherungsbeginn: 01.03.2025. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer, Ostangler und Alte Leipziger sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

    Die Beiträge für das beschriebene Beispiel sind: Ostangler Standard 480,91 €, AXA Basis 400,17 €, Alte Leipziger Compact 340,99 €, Gothaer Basis 284,49 €, CosmosDirekt Basis 198,89 €.

    Quelle der Daten: Morgen & Morgen, Stand: 12.02.2025.

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  • 5

    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

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