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Wohngebäudeversicherung: Pflicht oder nicht?
Um die Antwort gleich vorwegzunehmen: Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung.
Jedem Hauseigentümer wird die Freiheit gelassen, gegen welche Risiken und Gefahren er sich wie und in welchem Umfang absichern möchte. Selbst wenn sich ein Eigentümer gegen eine Wohngebäudeversicherung entscheidet, muss das toleriert werden. Denn die finanziellen Folgen trägt er allein.
Die Gebäudeversicherung ist keine Pflicht, aber sehr wichtig
Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mag zwar keine Pflicht sein, dennoch gehört sie zu den Versicherungen, die jeder Hausbesitzer abschließen sollte. Denn sie trägt die Kosten für die Beseitigung und Reparatur von Schäden, die direkt am Gebäude infolge von Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser entstehen. Der finanzielle Einsatz, um diese zu beheben, kann mitunter enorm sein. Das gilt insbesondere dann, wenn das Haus niedergebrannt ist und nun wieder aufgebaut werden muss.
Erklärvideo zur Wohngebäudeversicherung

Leistungen der Wohngebäudeversicherung
Mit der Wohngebäudeversicherung versicherst Du Dein Haus gegen die wichtigsten Gefahren: diese enthält die folgenden Versicherungen:
- Feuerversicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
- Leitungswasserversicherung
- Sturm- und Hagelversicherung
Gegen einen Aufpreis werden auch Zusatz-Bausteine angeboten. Dazu gehört z. B. die Elementarschadenversicherung, die gegen Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch, Erdsenkungen, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen absichert sowie der Rundum-Schutz für Photovoltaikanlagen.
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Immobilienfinanzierung: Gebäudeversicherung wird zur Pflicht
Auch wenn für Hauseigentümer die Wohngebäudeversicherung keine Pflichtversicherung ist, gibt es doch Situationen, in denen der Abschluss einer Gebäudeversicherung Pflicht ist. Dies betrifft alle, die ein Haus bauen oder kaufen wollen und dafür eine Finanzierung benötigen. Eine der Bedingungen, damit ein Immobiliendarlehen gewährt wird, ist die Bereitstellung von Sicherheiten durch den Kreditnehmer.
Dabei handelt es sich in der Regel um das Gebäude selbst, das mit einer Grundschuld belastet wird. Das bedeutet: Kann der Bauherr oder der Hausbesitzer den Kredit nicht mehr bedienen, darf die Bank das Gebäude zwangsversteigern, um teilweise oder ganz die Kosten zu tilgen. Damit auch im Fall eines gravierenden Schadens oder Totalverlusts des Hauses die Rückzahlung des Kredits gewährleistet ist, wird die Wohngebäudeversicherung bei einer Finanzierung vorgeschrieben.
Im Schadenfall kann die Bank durch die Versicherungsleistung das Darlehen ausgleichen. Diese wird in der Regel auch als Abtretungsgläubiger in der Police eingetragen. Dadurch erhält zunächst die Bank und erst dann der Hausbesitzer das Geld.
Feuerversicherung war früher Pflicht
1676 wurde die Hamburger Feuerkasse als erste öffentliche Feuerversicherung eingeführt. Weitere Städte wie Berlin und Hannover folgten. Aus „landesväterlicher Sorge“ führten bald danach auch das Großherzogtum Hessen-Kassel, das Königreich Bayern und das Rheinland eine Feuerversicherung ein. Waren diese zunächst freiwillig, galt dann ab Mitte des 19. Jahrhunderts die Versicherungspflicht. So sollte der Bestand an Gebäuden gegen Feuer geschützt werden.
Ende der Pflichtversicherung in 1994
Der Abschluss einer Feuerversicherung war z. B. in Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg und Braunschweig sowie in Teilen von Hessen und Niedersachen bis 1994 gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherung wurde von den öffentlich-rechtlichen Versicherern übernommen, die als Gebäudemonopolversicherer festgeschrieben waren.
Infolge der Liberalisierung des Versicherungsmarktes und der Einführung des EU-weiten Binnenmarktes stellte sich die Frage Wohngebäudeversicherung – Pflicht oder nicht ein weiteres Mal. Da jeder Hausbesitzer selbst in der Verantwortung steht und ihm die Wahlfreiheit überlassen werden sollte, wurde dieses Monopol aufgehoben.
Kommt die Pflichtversicherung gegen Hochwasser?
Nach dem verheerenden Hochwasser Mitte 2013 entbrannte eine Debatte, ob der Abschluss einer Gebäudeversicherung inklusive Elementarschutz für Hausbesitzer verpflichtend sein sollte. Das Bundesumwelt- und Bauministerium sowie das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sprachen sich für eine solche Lösung aus. Die Idee, die hinter dem Vorschlag steht: Durch eine Pflichtversicherung – die nicht nur gegen Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden, sondern auch gegen Hochwasser und andere Naturkatastrophen schützt – ließe sich zum einen der Versicherungsschutz in hochwassergefährdeten Gebieten insgesamt stärken, zum anderen würden dadurch auch Anreize zur besseren Schadensprävention geschaffen.
Wie eine Pflichtversicherung aussehen könnte, ist offen. Mehrere Möglichkeiten sind denkbar. Eine Variante ist, dass der Staat Zuschüsse für die Gebäudeversicherung gewährt, wenn sie Pflicht wird. So könnten insbesondere Hausbesitzer entlastet werden, die sich bisher aus finanziellen Gründen gegen eine Gebäudeversicherung entschieden haben. Eine andere Variante ist, vier verschiedene Risikozonen einzuführen. Je nach Standort und Gefahrenlage des Hauses würden die Beiträge aber weit auseinanderliegen: Würde ein Haus in der Risikozone 1 beispielsweise 100 Euro kosten, wären dies in Zone 4 schon 1.600 Euro.
Wohngebäudeversicherung muss trotz Pflicht bezahlbar bleiben
Dies zeigt das zentrale Problem, das noch zu klären ist, bevor eine Gebäudeversicherung Pflicht werden kann: Sie muss bezahlbar bleiben. Zudem bestehen die federführenden Ministerien darauf, dass die Versicherung nur ein Teil der Gesamtlösung sein kann. Verschiedene Schutzmaßnahmen sollen die Entstehung von Schäden schon im Vorfeld verhindern. Dies betrifft nicht nur individuelle Präventivmaßnahmen wie wasserdichte Kellerfenster oder Rückstauklappen, sondern auch bauliche Veränderungen wie Deiche und Polder, die Bund, Länder und Kommunen verantworten.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass eine Pflichtversicherung nicht notwendig sei. 99 % aller Häuser in Deutschland können gegen Elementarschäden versichert werden. Zudem würden sich Hausbesitzer weniger verantwortlich für präventive Maßnahmen fühlen. Falls die Gebäudeversicherung eine Pflichtversicherung würde, wären auch steigende Beiträge kaum zu vermeiden. Daher hat die Politik die Überlegung ins Spiel gebracht, die Versicherungsprämien auch an Maßnahmen zur Erhöhung der Gebäudesicherheit zu koppeln.
Wichtige Info: Nicht nur Hausbewohner, die in gefährdeten Gebieten in der Nähe von großen Flüssen leben, sind von Hochwasser gefährdet. Wie der GDV auf der Naturgefahrenkonferenz 2014 bekanntgab, ereigneten sich 85 % aller versicherten Hochwasserschäden im Jahr zuvor in Regionen, die keine Hochwassergebiete sind.
Fazit: Wohngebäudeversicherung ist keine Pflicht – aber überaus wichtig
Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung für Hausbesitzer. Nur wenn der Bau oder der Kauf über ein Immobiliendarlehen finanziert wird, kann die Gebäudeversicherung erlangt werden. Dann ist ihr Abschluss zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern Bestandteil der Strategie, mit der sich das Kreditinstitut gegen den Ausfall von Rückzahlungen absichert.
Die Wohngebäudeversicherung gehört ins Versicherungsportfolio jedes Hausbesitzers. Nur so können das Gebäude, festinstallierte Bauteile sowie Nebengebäude gegen Schäden infolge von Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasser finanziell abgesichert werden. Auch der Einschluss einer Elementarversicherung ist sinnvoll. Dass solche Schäden sehr teuer werden können, zeigen die wiederkehrenden Meldungen von Hochwasserkatastrophen, die auch außerhalb von Risikoregionen auftreten können. Die Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber eine Mussversicherung für alle Hausbesitzer, um sich vor den finanziellen Folgen schwerer Schäden zu schützen.