Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?

Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?

Die Wohngebäude­versicherung ersetzt Kosten für Schäden am Gebäude, verursacht durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagel­schäden oder Leitungs­wasser. Die Kosten­erstattung reicht von Reparatur über Instand­setzung bis zum Wieder­aufbau nach Total­schaden. Hier erfährst Du, was versichert ist und wie die Ver­sicherungs­summe berechnet wird. Weiterhin erklären wir, warum die Ergänzung der Gebäude­ver­sicherung durch eine Elementar­ver­sicherung wichtig ist.

Was ist versichert?

  • Schäden die direkt am Gebäude entstehen
  • Fest installiertes Inventar meistens enthalten
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm, Hagel, Leitungs­wasser und Über­spannung

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Welche Schäden sind in der Wohn­gebäu­de­­ver­si­che­rung versichert?

Die Wohngebäude­versicherung deckt die folgenden Risiken ab:

  • Feuer
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Zusatz-Bausteine in der Wohn­gebäu­de­­ver­si­che­rung

In der Gebäude­versicherung können weitere Risiken durch Zusatz-Bausteine mitversichert werden, wie zum Beispiel:

  • Elementarschäden
  • Photovoltaik-Anlagen, Solarthermie und Geothermie
  • Nebengebäude (z. B. Außensauna)
  • Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstücks
  • Assistance-Leistungen (z. B. Organisation von Handwerkerleistungen)
  • Glasversicherung (bei Cosmos Direkt in der Hausratversicherung)
Das Bild zeigt die abgesicherten Gefahren der Wohngebäudeversicherung, diese werden im Verlauf der Seite nochmals aufgeführt.

Die Wohngebäudeversicherung sichert Schäden ab, die direkt am Gebäude entstehen (Dach, Mauerwerk und Fundament). Auch fest installiertes Inventar (z. B. Heizungsanlage, Parkett, Bade­wanne) sind meistens im Schutz enthalten.

Erklärvideo zur Wohn­gebäude­versicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

Deine Leistungen für die typischen Gefahren

Feuerschaden

Feuerschaden

Die Feuerabsicherung kommt für Schäden auf, die ein Brand verursacht hat. Dabei kann z.B. eine vergessene brennende Kerze oder auch eine Explosion die Ursache des Brandes sein.

Ein Schadenbeispiel: In Deinem Wohnzimmer begann es zu brennen und der Brand ging auch auf die weiteren Räume und den Dachstuhl über. Dadurch entstand Schaden durch Brand und Löschwasser im ganzen Haus. Wir übernehmen den Schaden von 150.000 Euro.

Mehr Infos zum Feuerschaden erhältst Du in unserem Ratgeber

Leitungswasserschaden

Leitungswasserschaden

Platzen Wasserrohre zum Beispiel durch Frost auf, kann das austretende Wasser Schäden am Gebäude verursachen. Versichert sind hierbei insbesondere Wasser­­zuleitungs- und Heizungs­rohre, aber auch die dazugehörigen Anlagen wie zum Beispiel eine Solar­­anlage.

Ein Schadenbeispiel: Du hast festgestellt, dass ein Ab­wasser­rohr im Keller undicht war. Dadurch lief Wasser ins Mauerwerk im Erdgeschoss und Keller. Wir übernehmen den Schaden von 12.000 Euro.

Mehr Infos zu Wasserschäden erhältst Du in unserem Ratgeber

Sturm- und Hagelschaden

Sturm- und Hagelschaden

Schutz besteht für Sturmschäden wie zum Beispiel Dach­abdeckungen mit einer Wind­stärke von mindestens 8 (Geschwindigkeit ab 63 km/h). Bei Hagel spielt diese keine Rolle.

Ein Schadenbeispiel: Durch einen Sturm ist ein Baum auf Dein Haus gefallen und hat das Dach beschädigt. Dadurch ist auch Regenwasser ins Haus gelaufen. Wir übernehmen den Schaden von 52.000 Euro.

Schaden durch Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion

Schaden durch Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion

Ein Blitzschlag kann großen Schaden verursachen. Zum einen kann das Dach, zum anderen auch z.B. die Heizungsanlage durch eine Überspannung beschädigt werden. Aber auch eine Explosion der Gasleitung kann zu teuren Reparaturleistungen führen.

Ein Schadenbeispiel: Durch einen Blitzeinschlag wurde Deine Heizungs- und Lüftungsanlage beschädigt. Wir übernehmen den Schaden von 17.000 Euro.

Was leistet die Wohn­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung?

Neben der Schadenregulierung werden noch weitere Kosten übernommen. Die Gebäudeversicherung zahlt in folgenden Fällen:

  • Reparatur- & Instand­setzungs­kosten:
    Für Schäden, die durch die versicherten Risiken entstanden sind, zum Beispiel, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, die Hauptwasserleitung bricht oder die Gasheizung explodiert.
  • Kosten für Gebäude-Abbruch:
    Aufräumarbeiten, Grundstückssicherung und Baumfällarbeiten können übernommen werden.
  • Bei Totalschaden:
    Wird ein neues Haus in gleicher Bauart und Ausstattung zu heutigen Preisen (Neuwertpreis) errichtet, inklusive aller Kosten für Architekt, die Planung sowie den Hausbau.
  • Kosten für eine Mietwohnung:
    Werden ersetzt, wenn diese vorübergehend angemietet werden muss, wenn das Haus durch Brand unbewohnbar geworden ist.

Anspruch auf Neuwerterstattung besteht nur, wenn innerhalb von 3 Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird.

Fairster Schadenregulierer
Fairster Schadenregulierer

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Wer sollte eine Wohn­gebäu­de­­ver­si­che­rung abschließen?

Auch wenn die Wohngebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – sollte jeder Hausbesitzer eine Gebäudeversicherung abschließen. Denn die Kosten für eine Instandsetzung oder einen Wiederaufbau nach einem Feuer oder einem schweren Sturm sind immens. Bei einem Totalschaden ist man sogar dem Risiko eines finanziellen Ruins ausgesetzt.

Bei einer Immobilienfinanzierung ist der Nachweis der Wohn­gebäude­versicherung meistens Pflicht. Denn sollte das Haus beschädigt oder gar zerstört werden, hat die Bank keine Sicherheit mehr, dass das Darlehen im Zahlungsausfall getilgt werden kann.

Wer eine Eigentums­wohnung besitzt, braucht keine eigene Wohn­gebäude­versicherung abzuschließen. Hier schließt die Eigentümer­-Gemeinschaft eine Gebäude­versicherung ab – ist eine Hausverwaltung eingesetzt, obliegt es meistens ihrer Verantwortung, sich um die Versicherungen zu kümmern. Der jeweilige Anteil wird über das Hausgeld gezahlt.

Wie werden bei der Gebäudeversicherung die Versi­che­rungs­summe und Prämie berechnet?

Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Neuwert des Eigenheims. Wie hoch die Versicherungssumme sein muss, kann auf folgenden Wegen ermittelt werden:

  1. Gleitender Neuwert: Die Versicherungssumme wird der Wertentwicklung des Gebäudes und der Entwicklung der aktuellen Baukosten angepasst. Dies erfolgt im jährlichen Rhythmus. So wird gewährleistest, dass die Versicherungssumme stets den Wiederaufbau-Kosten im Fall eines Totalschadens entspricht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherungssumme richtig ermittelt wurde.
  2. Wohnflächenmodell: Die Versicherungssumme wird anhand der Wohnfläche und weiteren Faktoren berechnet. Im Fall eines Wiederaufbaus zahlt die Versicherung den ortsüblichen Preis für ein Gebäude derselben Größe und Konstruktionsart. Der Versicherungsschutz passt sich der Baupreisentwicklung an.
  3. Wertgutachten: Ein Gutachter bestimmt den Verkehrswert des Gebäudes. Dies ist zum einen teuer, zum anderen liegt der ermittelte Wert oft unterhalb der Wiederaufbau-Kosten. Die Versicherungsprämie bleibt in der Regel konstant.

Je nach Anbieter und Tarif steigt die Prämie der Wohngebäudeversicherung durch zusätzliche Leistungen weiter an. Rabatte gibt es für Neubauten, Sanierungen, Laufzeit oder Einschluss einer Selbstbeteiligung. Cosmos Direkt bietet zudem einen Kundenbonus in Höhe von 10 % an.

Warum lohnt sich eine Elemen­tar­­ver­si­che­rung?

In den Standard-Tarifen der Gebäudeversicherung sind Elementarschäden meistens nicht enthalten und müssen über einen Zusatz-Baustein (Elementarschadenversicherung) versichert werden. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Solche Naturereignisse und die damit verbundenen Schäden nehmen zu:

  • Starkregen und Hochwasser
  • Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Wer braucht eine Ele­men­­tar­­scha­den­­ver­si­che­rung?

Zunächst sollten alle, die in einer Risikozone für Elementarschäden wohnen, über den Einschluss des entsprechenden Zusatz-Bausteins nachdenken. Dazu gehören insbesondere Regionen entlang von Rhein, Donau, Elbe, Weser oder Ems, da hier die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, dass ein Hochwasser den Keller flutet. Aber auch wer im Alpenraum oder in den Mittelgebirgen lebt, sollte sich verlässlich gegen die Folgen von Schnee und Eis versichern.

In gefährdeten Gebieten kann der Versicherer aber auch bauliche Veränderungen verlangen, damit ein Versicherungsschutz möglich ist. Schließlich sollen Ausmaß und Kosten des Schadens möglichst niedrig gehalten werden – was durchaus auch im Sinne des Versicherten ist. So können in Hochwassergebieten bestimmte Sicherungssysteme für Kellerfenster, Türen und Lichtschächte notwendig sein. Dazu gehören beispielsweise wasserdichte Leibungsfenster, Montageplatten, die Druckwasser standhalten können, oder auch Rückstauverschlüsse für Abwasserleitungen. Zudem kann auch die Aufbewahrung von Wertgegenständen und elektrischen Geräten in den oberen Stockwerken vorgeschrieben werden.

Wer außerhalb der Gefahrenzonen wohnt, ist aber nicht vor den Gefahren geschützt. Das Haus kann genauso von einem heftigen Sturm oder Gewitter getroffen werden – mit vergleichbaren Folgen. Infolge des Klimawandels und des Temperaturanstiegs gehen Meteorologen davon aus, dass sich die Wetterlage in Mitteleuropa langfristig verändern wird. Die Folge: In den meisten Regionen werden Häufigkeit und Stärke von Gewittern zunehmen. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau treten dann vermehrt auf. Aus diesem Grund sollte jeder Hauseigentümer rechtzeitig seine Immobilie schützen.

Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für alle Haus­be­sitzer ein Muss

Die Gebäudeversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wer aber ein Haus besitzt, sollte es auch umfassend schützen – vom Fundament bis zum Dach. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Kosten für Schäden direkt am Gebäude, die durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagelschäden oder Leitungswasser verursacht werden.

Die Kostenerstattung reicht von der Reparatur über die Instandsetzung bis zum Wieder­aufbau nach Total­schaden. Um Schäden infolge einer Über­schwemmung oder eines Starkregens zu kompensieren, braucht man zusätzlich eine Elementar­schaden­versicherung in der Gebäude­versicherung. Diese ist auch außerhalb der Gefährdungs­regionen sinnvoll.

Leistungen und Preise der Gebäudeversicherungen weichen erheblich voneinander ab. Daher sollten Hausbesitzer vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung die Anbieter und Tarife vergleichen. Wer vor Jahren eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte von Zeit zu Zeit prüfen, ob die Versicherung noch den aktuellen Anforderungen genügt. Hast Du eine Solarthermie- oder eine Wärmepumpe installiert, dann sollte diese in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Auch solltest Du das Preis-Leistungs-Verhältnis aktueller Tarife mit dem bestehenden vergleichen.

Bei der Wohn­gebäude­versicherung von Cosmos Direkt erhältst Du in den ersten 10 Jahren einen Rabatt. Dieser beträgt im ersten Jahr ab Bezugsfertigkeit 50 % und verringert sich pro Jahr um 5 %.

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2 3 4 Hinweise auf der verlinkten Seite
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  • 1

    Neubau Baujahr 2025, Einfamilienhaus, massiv, ohne Keller, DG ausgebaut, Fußbodenheizung + Wärmepumpe vorhanden, Laufzeit 1 Jahr, Basis-Schutz, 500 € Selbstbeteiligung.

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  • 2

    Der Rabatt beträgt 50 % im Jahr der Fertigstellung des Hauses (bzw. nach Beendigung der ältesten Kern­sanierungs­maßnahme, die weniger als 10 Jahre zurück liegt) und baut sich pro Jahr um 5 % ab. Ab 10 Jahren entfällt der Rabatt.

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  • 3

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

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  • 4

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung. Beispielfall: Massiv gebautes Einfamilienhaus, Baujahr 2025, 150 m², Hamburg in Gordonstraße (PLZ 21079), Steildach ausgebaut, keine Garage, keinen Keller, mit Fußbodenheizung und Wärmepumpe, keine Selbstbeteiligung, 1 Jahr Vertragslaufzeit, Versicherungsbeginn: 01.03.2025. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer, Ostangler und Alte Leipziger sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

    Die Beiträge für das beschriebene Beispiel sind: Ostangler Standard 480,91 €, AXA Basis 400,17 €, Alte Leipziger Compact 340,99 €, Gothaer Basis 284,49 €, CosmosDirekt Basis 198,89 €.

    Quelle der Daten: Morgen & Morgen, Stand: 12.02.2025.

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  • 5

    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

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