Das Bild zeigt eine Frau und einen Mann, die ihre Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung geltend machen.

Zahnzusatzversicherung Steuererklärung

So machst Du die Versicherung steuerlich geltend

Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung und Steuererklärung in Kürze

  • Steuererklärung: Die Zahnzusatzversicherung ist als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar und wird in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ angegeben.
  • Höchstbetrag: Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtige bei 1.900 Euro. Für Selbstständige und Freiberufler ist der Höchstbetrag 2.800 Euro.
  • Vorteile: Vor allem Studierende, Geringverdiener und Ehepaare können davon profitieren, die Zahnzusatzversicherung in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
  • Zahnarztkosten: Neben der Zahnzusatzversicherung kann auch der Eigenanteil der Zahnarztrechnung von der Steuer abgesetzt werden.

Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Dabei stellst Du Dir sicher die Frage, welche Ausgaben Du eigentlich von der Steuer absetzen kannst. Zählt die Zahnzusatzversicherung zu den steuerlich absetzbaren Ausgaben? Wo musst Du die Beiträge eintragen? Kann jeder die Zusatzversicherung in der Steuer geltend machen?

In diesem Ratgeber erklären wir Dir genau, wann es sinnvoll ist die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung anzugeben und wo Du die Versicherung eintragen musst.

Kann man die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Einige private Zusatzversicherungen, unter anderem auch die Zahnzusatzversicherung, kannst Du als Sonderausgabe von der Steuer absetzen – sowohl als gesetzlich als auch als privat versicherte Person. Absetzbar ist die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen beläuft sich dabei auf 1.900 Euro für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Für Selbstständige und Freiberufler gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro.

Hast Du diesen Maximalbetrag mit Deinen Pflichtversicherungen noch nicht überschritten, bekommst Du die Kosten der Zahnzusatzversicherung durch die Steuererklärung erstattet. In den meisten Fällen wird der steuerlich absetzbare Höchstbetrag allerdings schon durch die Beiträge der Pflegeversicherung und Krankenversicherung ausgeschöpft. Bist Du aber als Familienmitglied oder Ehepartner in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert und hast eine eigene Steuernummer, stehen die Chancen besser, eine Rückzahlung für die Zusatzversicherung vom Finanzamt zu erhalten. Da Du keine eigenen Beiträge zahlen musst, ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen meist noch nicht aufgebraucht.

In welcher Höhe ist die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzbar?

Arbeitnehmer

Überschreiten Deine Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht den absetzbaren Maximalbetrag von 1.900 Euro pro Jahr, kannst Du die Kosten Deiner Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung geltend machen. In der Regel wird der Höchstbetrag aber bereits mit den jährlichen Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. Bist Du Dir unsicher, ob Deine Beiträge den maximalen Betrag für Angestellte überschreiten, kannst Du Dir die Summe der Pflichtversicherungsbeiträge auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung anschauen.

Selbstständige und Freiberufler

Als Selbstständiger musst Du alle Kosten für Versicherungen selbst zahlen. Deswegen wird Dir vom Finanzamt eine höhere Grenze für Vorsorgeaufwendungen eingeräumt. Der Wegfall von Beamtenbeihilfe oder einem Arbeitgeberanteil an der Versicherung sorgt dafür, dass die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen von Selbstständigen und Freiberuflern bei 2.800 Euro liegt. Somit kann diese Berufsgruppe 900 Euro mehr von der Steuer absetzen als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.

Beamte

Ebenso wie bei Arbeitnehmern liegt die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen von Beamten bei 1.900 Euro im Jahr. Solltest Du als Beamter mit Deinen Beiträgen für die Pflege- und Krankenversicherung die absetzbare Grenze nicht überschreiten, kannst Du die private Zahnzusatzversicherung ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.

Ehepaare

Bist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, kann sich der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen erhöhen. Sind beide Ehepartner sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, liegt die Höchstgrenze bei 3.800 Euro. Sind beide Partner selbstständig, erhöht sich die Grenze auf 5.600 Euro. Ist nur ein Partner selbstständig und der andere Arbeitnehmer, Rentner oder Beamter, liegt der Höchstbetrag bei 4.700 Euro. Durch die erhöhten Beträge haben Ehepaare in der Regel eine bessere Chance, die Beiträge der Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung abzusetzen.

Rentner

Die Regelungen für Rentner unterschieden sich nicht von denen für Arbeitnehmer. Schließlich sind Rentner auch nach Renteneintritt pflege- und krankenversichert. Die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen beträgt also 1.900 Euro und die private Zahnzusatzversicherung ist steuerlich absetzbar, sofern der Maximalbetrag noch nicht erreicht ist.

Studierende

Studierende haben den Vorteil, dass sie in der Regel vergleichsweise niedrige Beiträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen müssen. Deshalb kannst Du als Studierender oftmals davon profitieren, die Zahnzusatzversicherung bei der Steuer anzugeben. Mit den niedrigen Beiträgen liegst Du eventuell unter der Höchstgrenze von 1.900 Euro.

Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen im Überblick

  • Für ledige Arbeitnehmer, Rentner, Studierende und Beamte: 1.900 Euro
  • Für ledige Selbstständige und Freiberufler: 2.800 Euro
  • Für Ehepaare, bei denen beide Ehepartner sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind: 3.800 Euro
  • Für Ehepaare, bei denen ein Partner selbstständig und der andere sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer ist: 4.700 Euro
  • Für Ehepaare, bei denen beide Ehepartner selbstständig sind: 5.600 Euro

Für wen ist die Angabe der Zahnzusatzversicherung bei der Steuer sinnvoll?

Das Bild zeigt eine Frau und einen Mann, die sich im Badezimmer fertig machen.

Bei den meisten Personen überschreiten die steuerlich voll absetzbaren Beiträge der Pflege- und Krankenversicherung bereits den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen. Merkliche Steuervorteile durch das Eintragen der Zahnzusatzversicherung in die Steuererklärung genießen deshalb in der Regel nur Wenige. Durch das Absetzen der Zusatzversicherung von der Steuer profitieren insbesondere Studierende, Geringverdiener und Ehepaare.

  • Als Studierender bzw. Geringverdiener zahlst Du niedrigere Pflichtversicherungsbeiträge, sodass diese eventuell nicht die vom Finanzamt vorgegebene Höchstgrenze übersteigen. Für den übrigbleibenden Betrag kannst Du die Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen.
  • Bist Du als Ehepartner über die Krankenkasse Deines Partners mitversichert, musst Du keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung zahlen. So kannst Du den zur Verfügung stehenden Höchstbetrag für Deine Zahnzusatzversicherung oder andere Zusatzversicherungen nutzen.

Wo kann man die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung eintragen?

Deine Beiträge der Zahnzusatzversicherung sind in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ der Einkommensteuer anzugeben. Bist Du gesetzlich versichert, musst Du die Zahnzusatzversicherung in Zeile 22 der Steuererklärung unter dem Punkt „Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge“ eintragen. Als privat versicherte Person trägst Du die Beiträge der Versicherung in Zeile 27 der Steuererklärung ein. Hast Du in dem betroffenen Jahr Beiträge von Deinem Versicherer erstattet bekommen, ist diese Summe vor dem Eintragen der Zahnzusatzversicherung in die Steuererklärung abzuziehen.

Reichst Du eine Steuererklärung für die Jahre vor 2019 ein, gibst Du die Zahnzusatzversicherung in Zeile 23 bzw. 28 an. Erst in den neueren Steuererklärungen inklusive der Jahre 2019, 2020 und 2021 wird die Zahnzusatzversicherung in Zeile 22 bzw. 27 eingetragen.

Wo kann man die Zahnzusatzversicherung in der elektronischen Steuererklärung (Elster) eintragen?

In dem Steuerverwaltungsprogramm Elster findest Du die „Anlage Vorsorgeaufwand“ als Teil der Einkommensteuererklärung. Die relevante Zeile findest Du im Bereich „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“. Das Eintragen der Beiträge erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie in Papierform.

Sind Zahnarztrechnungen und -kosten auch von der Steuer absetzbar?

Übernimmt Deine private Zusatzversicherung die Kosten für zahnärztliche Vorsorgeleistungen – wie zum Beispiel eine Zahnreinigung – komplett, kannst Du die Zahnarztkosten nicht von der Steuer absetzen.

Musst Du aber einen Teil der Kosten selbst tragen, kannst Du diesen Anteil als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Ob es sich wirklich um eine außergewöhnliche Belastung handelt und Du steuerlich davon profitierst, entscheidet das Finanzamt.

Fazit: Zahnzusatzversicherung von der Steuer absetzen

Große Geldsummen wirst Du durch das Einbringen der Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung wahrscheinlich nicht sparen. Die Zusatzversicherung ist zwar als Sonderausgabe steuerlich absetzbar – aufgrund der niedrigen Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen erhalten jedoch nur die Wenigsten tatsächlich eine Erstattung der Kosten durch das Finanzamt.

Aber auch wenn Du nicht die großen Scheine durch die Steuererklärung zurückbekommst, dank des umfangreichen Versicherungsschutzes der Zahnzusatzversicherung kannst Du einiges sparen!

Ob Du für eine andere Versicherung eine Steuerrückerstattung erwarten kannst, erfährst Du in unserem Ratgeber "Versicherungen von der Steuer absetzen".

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