Patientin wird von Zahnärztin untersucht.

Zahnarztkosten

Welche Kosten erwarten Dich nach einem Besuch beim Zahnarzt?

Die wichtigsten Informationen zu Zahnarztkosten in Kürze

  • Zahnarztkosten: Die Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt setzen sich aus dem Zahnarzthonorar, sowie den Material- und Laborkosten zusammen.
  • Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für verschiedene zahnärztliche Leistungen einen Teil oder die kompletten Kosten.
  • Zahnzusatzversicherung: In vielen Fällen reicht der Zuschuss der Krankenkasse nicht aus. Zur Senkung des Eigenanteils empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung.

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen lediglich für Zahnbehandlungen in der kostengünstigsten Variante auf und selbst das nur teilweise. Wie hoch Dein Eigenanteil letztendlich ausfällt, kann je nach Zahnarzt variieren. Denn bei den Preisen für Behandlungen von Zahnärzten gibt es große Unterschiede in Deutschland. Mit einer Zahnzusatzversicherung kannst Du die Behandlungskosten aber senken.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zu den Kosten von Zahnärzten.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Zahnzusatzversicherung?

Die Kosten für zahnärztliche Leistungen werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bestimmt. Dazu wird der jeweilige Gebührensatz mit einem Steigerungsfaktor multipliziert.

Mit dem Steigerungsfaktor werden Aufwand und Schwierigkeitsgrad einer Behandlung für den Zahnarzt bemessen. Er liegt zwischen 1,0 und 3,5 und erhöht entsprechend das Honorar des Zahnarztes. Nur in gut begründeten Fällen darf der Zahnarzt die Gebühren mit einem Faktor über 3,5 verrechnen.

Die in einem Verzeichnis festgehaltenen Bewertungsmaßstäbe (BEMA) geben an, wie hoch die Zahnarztkosten für eine bestimmte Leistung sind, die von der gesetzlichen Krankenkasse (teil-) finanziert wird.

Der Festzuschuss ist der Kostenanteil, den die Krankenkasse für eine Zahnbehandlung übernimmt. Er ist befundabhängig und bezieht sich lediglich auf die Regelversorgung.

Wie setzen sich die Zahnarztkosten zusammen?

Zu den Zahnarztkosten zählen nicht nur die Kosten für die medizinische Versorgung und den Arbeitsaufwand des Zahnarztes. Neben den offensichtlichen Kosten für die Zahnbehandlung muss der Zahnarzt auch die Kosten für Personal und Verwaltung decken. Diese Faktoren fließen ebenfalls mit in das Zahnarzthonorar ein. Außerdem fallen oft Labor- und Materialkosten an. Somit setzen sich die Kosten beim Zahnarzt aus dem Honorar sowie den Material- und Laborkosten zusammen.

Aus diesem Grund werden bei Versicherungen auch die Behandlungskosten getrennt von den Kosten für beispielsweise Deinen Zahnersatz und andere Materialien aufgeführt. Nimmst Du eine Zahnbehandlung in Anspruch, die von Deiner Krankenkasse bezuschusst wird, richten sich die Zahnarztkosten nach dem BEMA, dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen. Dieser legt den Maximalbetrag für die jeweilige Behandlung genau fest.

Anders verhält es sich bei Kosten, für die Du beim Zahnarzt als Selbstzahler aufkommen musst. Hier greift die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), in deren Leistungskatalog jeweils die entsprechenden Gebühren für die Zahnbehandlung aufgeführt sind. Diese werden aber noch mit einem Steigerungsfaktor von 1,0 bis 3,5 multipliziert, um Aufwand und Schwierigkeit der Behandlung zu honorieren. Zudem umfassen einige Gebührensätze nicht alle Materialkosten. Diese werden dann separat abgerechnet.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Zahnarztkosten für grundlegende Behandlungen wie die regelmäßige Zahnvorsorge, Karies- und Parodontose-Behandlungen sowie die minimal notwendigen Leistungen für Zahnersatz. Die Höhe des Festzuschusses wird anhand des Befunds ermittelt. Ohne Bonusheft liegt Dein Eigenanteil an den Zahnarztkosten für Zahnersatz bei 40 Prozent. Der Festzuschuss entspricht also 60 Prozent der zu entrichtenden Kosten für die Regelversorgung. Führst Du hingegen ein lückenloses Bonusheft über fünf bzw. zehn Jahre, erhöht sich Dein Zuschuss auf 70 bzw. 75 Prozent der Regelversorgung.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Wie viel Deiner Zahnarztkosten Du selbst trägst, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Erhältst Du für Deine Behandlung einen Festzuschuss, musst Du den restlichen Teil der Kosten selbst zahlen. Geringer wird dieser beispielsweise, wenn Du durch Dein Bonusheft oder einen Härtefallantrag einen höheren Zuschuss erhältst. Aber auch eine Zahnzusatzversicherung kommt für einen Großteil oder sogar die Gesamtkosten auf. Einen solchen Schutz zu haben, ist vor allem bei andersartigen Versorgungsleistungen – also Behandlungen, die von der Regelversorgung abweichen – von Vorteil. Denn die Differenz zwischen den dafür anfallenden Kosten und dem Festzuschuss zur Regelversorgung kann hoch ausfallen. Zudem können sich die Preise vom Zahnarzt regional und praxisabhängig unterscheiden.

Mit diesen Kosten solltest Du beim Zahnarzt rechnen

Die Zahnarztkosten für die gleiche Leistung können je nach Zahnarzt unterschiedlich sein. Das hängt zum einen damit zusammen, in welcher Region der Arzt praktiziert, wo er seine Materialien bestellt und wie hoch die Laborkosten sind. Zum anderen kommt es darauf an, welche Versorgungsart Du erhältst und ob GOZ oder BEMA für die Gebührenbestimmung zuständig sind.

Wir haben Dir die Kosten für vier häufige Zahnbehandlungen zusammengestellt:

Prophylaxe und Zahnreinigung

Zur Erhaltung gesunder Zähne empfehlen Zahnärzte, regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen und mindestens einmal pro Jahr zur professionellen Zahnreinigung zu gehen. Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt liegen zwischen 80 und 180 Euro. Grundsätzlich gilt dabei, je aufwändiger und länger die Behandlung ist, desto teurer ist diese auch. Von der gesetzlichen Krankenkasse bekommst Du pro Jahr die Kosten einer Kontrolluntersuchung und einer Zahnsteinentfernung erstattet. Außerdem übernimmt die Krankenkasse alle zwei Jahre die Kosten einer Untersuchung zur Früherkennung von Parodontitis vom Zahnarzt.

Füllungen

Bei Füllungen variieren die Kosten abhängig vom Material, das bei der Zahnbehandlung verwendet wird. Für Amalgamfüllungen liegen die Kosten bei etwa 45 Euro. Der Preis für Kompositfüllungen beträgt zwischen 100 und 150 Euro. Füllungen aus Zahngold oder Keramik sind die teuersten und kosten 400 Euro aufwärts. Für die vorderen Zähne erstattet die Krankenkasse die Kosten für Kompositfüllungen. Im Bereich der seitlichen Zähne bekommst Du Kompositfüllungen nur bezahlt, wenn Du an einer Amalgam-Allergie leidest. Ansonsten übernimmt die Krankenkasse lediglich die Kosten des Zahnarztes für Füllungen aus Amalgam. Entscheidest Du Dich für eine Füllung aus anderem Material, musst Du die Differenz zwischen dem Preis der Regelversorgung (Amalgam-Füllung) und den tatsächlichen Zahnarztkosten zahlen.

Zahnersatz

Auch beim Zahnersatz sind die Zahnarztkosten abhängig davon, für welche Art der Behandlung Du Dich entscheidest. Von der Krankenkasse erhältst Du allerdings nur einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent. Der Zuschuss bezieht sich dabei nur auf die Regelversorgung, also die medizinisch notwendige und günstigste Behandlungsmethode. Im Falle des Zahnersatzes ist das die Behandlung mit einer einfachen Brücke. Die Kosten beim Zahnarzt für eine Brücke starten bei ca. 500 Euro. Hochwertigere Zahnbrücken, die über die Regelversorgung hinausgehen, können aber auch bis zu 1.500 Euro kosten. Legst Du besonders Wert auf einen modernen Zahnersatz, der Deinen natürlichen Zähnen ähnelt, sind Implantate die beste, allerdings auch teuerste Lösung. Pro Zahn können die Kosten für ein Implantat zwischen 2.000 und 3.500 Euro liegen. Ebenfalls zum Zahnersatz gehören Behandlungen mit Zahnkronen. Die Kosten beim Zahnarztes für Kronen starten bereits bei 250 Euro. Für hochwertige Kronen aus Keramik kann der Preis allerdings auch bis zu 1.000 Euro betragen.

Wurzelbehandlungen

Die Zahnarztkosten einer Wurzelbehandlung werden nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse erstattet. Eine Wurzelbehandlung dient dazu, einen erkrankten Zahn zu erhalten. Damit die Krankenkasse die Kosten des Zahnarztes übernimmt, müssen die Heilungschancen gutstehen. Dazu prüft der Zahnarzt, ob die Wurzelkanäle gereinigt und gefüllt werden können. Ansonsten musst Du die Wurzelbehandlung selbst zahlen. Für eine Wurzelbehandlung kannst Du mit Kosten zwischen 200 und 1.500 Euro rechnen. In der Regel erhältst Du vom Zahnarzt einen Kostenvoranschlag, sodass Du die Kosten und Deinen Eigenanteil vor der Zahnbehandlung einschätzen kannst.

Kosten für Zahnbehandlungen und ihre Erstattung im Überblick

Welche Kosten können auf Dich zukommen

Die Zahnzusatzversicherung erstattet 100 % der Kosten (inklusive Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung) bei:

  • Zahnbehandlungen (z. B. Füllungen und Wurzelbehandlungen)
  • Zahnersatz (z. B. Implantate) und Zahnkronen
  • Professioneller Zahnreinigung bis zu 175 Euro jährlich
  • Kieferorthopädie im Kindertarif ZahnFlex.Kind

Bevor eine Behandlung mit Zahnersatz beginnt, muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (gesetzlich Versicherte) bzw. einen Kostenvoranschlag (privat Versicherte) erstellen. Der Zahnarzt oder der Patient reicht den Plan bei der Krankenkasse ein, am besten inklusive Bonusheft. Die Kasse prüft, ob die Voraussetzungen für einen Kassenzuschuss erfüllt sind, und setzt den Festzuschuss fest. Daraus ergibt sich dann der Eigenanteil des Patienten.

Sonderfall: Hartz 4 und Zahnarztkosten

Für Hartz 4 Empfänger stellen die Kosten für Zahnersatz meist eine finanzielle Hürde dar, die nicht gemeistert werden kann. Deshalb greift hier die Härtefallregelung, durch die Du den doppelten Festzuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz erstattet bekommst. Der höhere Zuschuss gilt aber nur für Zahnersatzbehandlungen – bei allen weiteren Zahnbehandlungen gelten die normalen Regelungen zur Kostenübernahme für Behandlungen beim Zahnarzt.

Hohe Zahnarztkosten – Was tun?

Hohe Zuzahlungen lassen sich nicht immer vermeiden, aber zumindest senken. Dafür gibt es verschiedene Methoden:

  • Führe regelmäßig Dein Bonusheft, um einen höheren Festzuschuss von der Krankenkasse zu erhalten.
  • Vergleiche die Preise mehrerer Zahnärzte und hole Dir gegebenenfalls eine zweite Meinung ein.
  • Schließe eine Zahnzusatzversicherung ab.

Fazit: Erstattung der Zahnarztkosten durch Zahnzusatzversicherung

Die Kosten für einen Besuch beim Zahnarzt können sehr hoch ausfallen, je nachdem welche Art der Zahnbehandlung ansteht. Vor allem, wenn Du einen Zahnersatz erhältst und Dich für ein hochwertiges Implantat entscheidest, erwarten Dich hohe Zahnarztkosten, die ohne Versicherung für viele Patienten kaum zu stemmen ist. Der Festzuschuss der Krankenkasse bezieht sich lediglich auf die Regelversorgung, sodass Dein Eigenanteil enorm hoch ausfällt. Deshalb ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Mit einer Zahnzusatzversicherung musst Du Dir als Patient keine Sorgen mehr um die anfallenden Zahnarztkosten machen.

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