Das Wichtigste zur Gebäudeversicherung beim Hauskauf in Kürze
Du überlegst Dir ein Haus zu kaufen oder steckst vielleicht schon mitten in den Planungen für den Kauf einer Immobilie? Dann beschäftigst Du Dich sicher früher oder später mit dem Thema Wohngebäudeversicherung. Wird Dein zukünftiges Eigenheim vom aktuellen Eigentümer bewohnt, besteht oftmals bereits ein Versicherungsschutz für das Haus. Kann man die Gebäudeversicherung beim Hausverkauf durch den aktuellen Besitzer einfach übernehmen? Was ist, wenn der aktuelle Schutz nicht Deinen Bedürfnissen und Vorstellungen an eine Wohngebäudeversicherung entspricht? Diese und weitere Fragen beantworten wir Dir hier!
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum Thema Übernahme der Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Hauskauf: Kann die Gebäudeversicherung vom Vorbesitzer übernommen werden?
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt vor, dass beim Hauskauf die Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel automatisch vom aktuellen Eigentümer auf den zukünftigen Besitzer übergeht. So ist der Versicherungsschutz auch in der Übergangszeit immer gewährleistet. Der Käufer und der Verkäufer müssen direkt nach dem Grundbucheintrag der Versicherung melden, dass es einen Versicherungsnehmer gibt. Ansonsten besteht der Schutz nach Ablauf eines Monats nicht mehr.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht beim Eigentümerwechsel?
Es besteht keine Pflicht, dass Du beim Hauskauf die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernimmst. Aus diesem Grund wird Dir als neuer Besitzer ein Sonderkündigungsrecht bei den Versicherern eingeräumt. Wünschst Du Dir andere Leistungen bei einem Anbieter oder bist Du mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis unzufrieden, erhältst Du beim aktuellen Versicherer ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat. Die Frist gilt ab dem Datum der Eintragung ins Grundbuch.
Wichtig beim Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist, dass keine Versicherungslücke entsteht und die einmonatige Frist eingehalten wird. Die bisherige Versicherung sollte also erst gekündigt werden, wenn Du die neue Versicherungspolice bereits unterschrieben hast. So ist sichergestellt, dass immer eine Versicherung greift, um so Schäden am Gebäude auch jederzeit während der Übergangszeit von der einen (alten) Versicherung zu einer anderen (neuen) Versicherung sicherzustellen. Nimmst Du das Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats in Anspruch, hast Du erst wieder zum Ende des Versicherungsjahrs die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen.
Begeisterte Kunden
Versicherungsbeitrag in der Übergangsphase
Wer zahlt eigentlich die Wohngebäudeversicherung während des Eigentümerwechsels? Die Beiträge für die Versicherung laufen natürlich weiter, auch wenn der Besitzer des Hauses ein anderer ist. Übernimmst Du die Gebäudeversicherung nach dem Hauskauf vom Vorbesitzer, tragen Du und der Verkäufer die gesamtschuldnerische Haftung. Am besten haltet ihr vertraglich oder beim Notar fest, wer welchen Anteil am Jahresbeitrag übernimmt. Bleibt dieselbe Gebäudeversicherung auch nach dem Hauskauf bestehen und das laufende Versicherungsjahr endet, besteht auch keine gesamtschuldnerische Haftung mehr und Du als neuer Besitzer kommst für die Beiträge alleine auf. Wechselst Du die Versicherung, werden dem Verkäufer die bereits für die kommenden Monate gezahlten Beiträge anteilig zurückerstattet.
Was muss ich als Verkäufer beachten?
Sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist und das Haus auf einen neuen Eigentümer übergegangen ist, brauchst Du als Verkäufer Dich nicht mehr um die Kündigung der Wohngebäudeversicherung kümmern. Deine Aufgabe ist es jedoch, dem neuen Besitzer alle Versicherungsunterlagen auszuhändigen, sodass dieser auf Wunsch die Versicherung innerhalb der Sonderkündigungsfrist kündigen kann. Außerdem musst Du und/oder der Käufer der Versicherung schriftlich mitteilen, dass ein Hausverkauf und Eigentümerwechsel stattgefunden haben, es einen neuen Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung gibt und das Haus einem neuen Eigentümer gehört.
Diesen Schutz bietet die Wohngebäudeversicherung für Dein neues Haus
Egal, ob Neubau oder Hauskauf: Die Wohngebäudeversicherungen zählt zu den wichtigsten Absicherungen rund um Dein Eigenheim und Dich als Hausbesitzer. Ein Feuer durch einen Blitzeinschlag oder ein Wasserschaden durch Leitungswasser können schwerwiegende Folgen mit sich ziehen. Sind das Gebäude und dessen Wände, Decken und Co. nicht ausreichend versichert, bleibst Du auf den Kosten für Reparatur und Instandsetzung oder ggf. sogar Abbruch und Wiederaufbau des Hauses sitzen.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt – auch bei einem Eigentümerwechsel – die Kosten, die durch diese Schäden entstehen. Versichert sind Dein Haus, Deine Garagen und Carports, Zentralheizungsanlagen, elektrische Anlagen, sanitäre Installationen und eingebaute Schränke.
Flexible Anpassung des Schutzes
Wenn Du ein Haus kaufst, kann es sein, dass das vorhandene Gebäude noch nicht Deinen Vorstellungen entspricht. Daher renovierst Du tatkräftig: Du baust einen Wintergarten an und lässt eine Photovoltaikanlage auf das Dach setzen. Bei einigen Versicherungen ist es nun notwendig, den Schutz entsprechend zu erweitern und die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung anzupassen. Bei CosmosDirekt ist Dein Haus dank des gleitenden Neuwerts immer abgesichert und eine Unterversicherung kann nicht auftreten. Denn die Versicherungssumme ist immer so hoch, dass alle Material-, Lohn-, Planungs- und Konstruktionskosten, die bei einem möglichen Wiederaufbau anfallen, abgedeckt sind. Deine neue Photovoltaikanlage kannst Du gegen einen geringen Mehrbeitrag als optionalen Zusatzbaustein versichern. Weitere Bausteine, die Du individuell in den Versicherungsschutz aufnehmen kannst, sind:
- Elementarschäden
- Nebengebäude
- Ableitungsrohre
- Assitance-Leistungen
Weitere Informationen findest Du auch unserer Produktseite.
Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung beim Hausbau
Du willst kein Haus kaufen, sondern ein neues Haus bauen? Dann lohnt sich der Abschluss der Gebäudeversicherung bereits vor der Bauphase. Denn zu den versicherten Leistungen der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt zählt auch die Rohbauversicherung. Damit ist Dein Neubau während der Rohbauzeit (maximal für 24 Monate: 12 Monate im Basis-Schutz und 24 Monate im Comfort-Schutz) bereits gegen einen Brand auf der Baustelle abgesichert.
Fazit: Eigentümerwechsel auch für Verträge
Generell gilt: Die Gebäudeversicherung des aktuellen Eigentümers geht beim Hauskauf automatisch auf den Käufer über. Möchte der Käufer die Versicherung wechseln, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zur Kündigung des aktuellen Vertrages von einem Monat zu.
Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Käufer und Verkäufer der Wohngebäudeversicherung rechtzeitig – direkt nach dem Grundbucheintrag – den Eigentümerwechsel der Immobilie melden. Der Vertrag geht dann vom Verkäufer als altem Versicherungsnehmer auf den Käufer als neuen Versicherungsnehmer über. Entspricht der aktuelle Vertrag nicht den Bedürfnissen von Dir als Käufer der Immobile, kannst Du eine Kündigung schreiben. Es empfiehlt sich jedoch, zuvor den Vertrag bei Deinem neuen Versicherer unterschrieben zu haben. So läufst Du durch die Kündigung keine Gefahr, dass Dein Haus für den Übergangszeitraum nicht versichert ist. Kommt es genau in dieser Zeit beispielsweise zu einem Unwetter und Dein neues Heim wird zerstört, musst Du selbst für den Schaden aufkommen. Je nach Wert der Immobilie, kann dies existenzbedrohende Folgen haben.
Achte also beim Hauskauf auf den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung bzw. die Übernahme des Vertrages. Mit der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt sicherst Du Dein Haus auch bei einem Eigentümerwechsel gegen die gängigsten Schäden ab und kannst durch individuell buchbare Zusatzbausteine Deinen Versicherungsschutz erweitern.