Welche Versicherungsbegriffe tauchen in diesem Artikel auf?
Begriff | Erklärung |
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Todesfallsumme | Diese Summe zahlt der Versicherer aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Die Todesfallsumme wird auch als Versicherungssumme bezeichnet. |
Die Funktionsweise der fallenden Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung sieht nur dann eine Auszahlung der Versicherungssumme vor, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt. Darin unterscheidet sie sich von der kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der während des Versicherungszeitraums durch Beiträge und Zinserträge ein Kapitalbetrag entsteht, der am Ende der Versicherungslaufzeit ausgezahlt wird.
Bei der fallenden Risikolebensversicherung kann die Todesfallsumme maßgeschneidert an ein Darlehen angepasst werden. Durch die Anpassung der Versicherungssumme an die Kreditsumme wird sichergestellt, dass die Hinterbliebenen den Kredit auch bei Ableben des Hauptverdieners zurückzahlen können und die Prämienhöhe gleichzeitig vergleichsweise gering ist.
Die Vorteile der fallenden Risikolebensversicherung im Überblick:
- Niedriger Beitrag
- Erleichterte Kreditgewährung, da Banken die Risikolebensversicherung als Sicherheit anerkennen
- Todesfallsumme wird entsprechend der Darlehenshöhe angepasst
Tipp
Alles wichtige zur optimalen Kreditabsicherung erfahren Sie im Ratgeber Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung.
Varianten der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
Je nach Versicherungsgesellschaft kann die fallende Risikolebensversicherung unterschiedlich gestaltet werden.
Diese 3 Varianten sind häufig anzutreffen:
- Direkte Kopplung von Darlehen und Versicherungssumme
Die Versicherungssumme wird jährlich an die Kreditsumme angepasst. - Fallende Risikolebensversicherung für Annuitätendarlehen
Die Todesfallsumme fällt zunächst gar nicht oder nur langsam und im weiteren Verlauf immer stärker. Dieser Verlauf trägt der während der Darlehenslaufzeit schneller werdenden Rückzahlung durch die sich verringernde Zinslast Rechnung. - Linear abnehmende Versicherungssumme
Die Versicherungssumme und die Beiträge verringern sich jährlich um einen bestimmten Betrag. Diese Variante ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Darlehensvertrag mit festem Tilgungsplan abgeschlossen wurde.
Hinweis
Die linear fallende Risikolebensversicherung birgt die Gefahr einer Unterversicherung. Der Restkreditbetrag muss nicht so schnell fallen wie die lineare Minderung der Todesfallsumme. Aus diesem Grund raten Experten häufig von dieser Variante ab.
Die verbundene Risikolebensversicherung
Partner haben die Möglichkeit, eine verbundene Risikolebensversicherung bzw. Partner Risikolebensversicherung abzuschließen. Hierbei ist der Tod beider Partner versichert und beide sind als Bezieher der Todesfallsumme berechtigt. Wenn ein Partner stirbt, bekommt der Zurückbleibende die Todesfallsumme ausgezahlt. Die Summe wird allerdings nur einmal ausgezahlt.
Eine verbundene Risikolebensversicherung ist oftmals günstiger als zwei separate Risikolebensversicherungen – aber meistens nicht die beste Wahl. Denn es ist zu bedenken, dass die Hinterbliebenen beim Tod des zweiten Partners keine Zahlungen erhalten, da der Vertrag nach dem Tod eines Partners automatisch endet. Eine Ausnahme besteht nur für den Fall, dass die versicherten Partner gleichzeitig ums Leben kommen, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall. Dann wird die gemeinsame Todesfallsumme einmalig an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Zudem erlaubt die verbundene Risikolebensversicherung keine unterschiedlichen Versicherungssummen und Laufzeiten innerhalb des Vertrages.
Tipp
Bei Auszahlung einer Risikolebensversicherung von Paaren oder Partnern besteht die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer um 50 % zu senken. Im Ratgeber Risikolebensversicherung für Paare und Partner erhalten Sie weitere Informationen.
Fallende Risikolebensversicherung auch für Alleinstehende relevant
Die Firmengründung eines jungen Familienvaters, die Finanzierung von Immobilien oder der Kauf eines Autos – das sind Beispiele für Lebenssituationen, in denen Risikolebensversicherungen mit fallender Todesfallsumme abgeschlossen werden. Zum einen wird so sichergestellt, dass Hinterbliebene einen Kredit auch nach dem Tod des Haupteinkommensbeziehers bedienen können. Zum anderen sichern sich so auch Banken im Todesfall des Einkommensbeziehers gegen den Kreditausfall ab. Aus diesem Grund fordern Kreditinstitute häufig den Nachweis einer Risikolebensversicherung vor der Vergabe eines Darlehens. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn die Bank im Rahmen einer Hypothek die Immobilie als Sicherheit hat. In der Funktion als Kreditabsicherung für Banken sind Risikolebensversicherungen auch für Personen relevant, die keine Hinterbliebenen absichern wollen.
Die Beitragshöhe bei der fallenden Risikolebensversicherung
Die Prämien der Risikolebensversicherung mit abnehmender Todesfallsumme werden wie bei Risikolebensversicherungen mit konstanter Todesfallsumme berechnet. Die Versicherungssumme, die Laufzeit und das Alter der zu versicherten Person fließen in die Berechnung des Beitrags ein. Außerdem berücksichtigen die Versicherer die Gesundheit und den Lebensstil der versicherten Person. Wird ein erhöhtes Risiko festgestellt, kann der Versicherer einen Risikoaufschlag berechnen. Alle Gesundheitsfragen sollten Sie sorgfältig beantworten und im Zweifelsfall Ihren Arzt zu Rate ziehen. Auch der Lebensstil kann einen Risikoaufschlag zur Folge haben. Raucher müssen beispielsweise mit höheren Beiträgen rechnen. Aber auch Risikosportarten können Ursache für einen Risikoaufschlag sein.
Faktoren, die auf die Prämienhöhe Einfluss haben können, im Überblick:
- Alter
- Beruf
- Risikohobbys
- Aktueller Gesundheitszustand und mögliche Vorerkrankungen
- Rauchen
Steuerfragen zur Risikolebensversicherung
Die Todesfallsumme zählt als Erbe und wird dementsprechend zum sonstigen zu versteuernden Nachlass hinzugerechnet. Die Höhe des gesamten Erbes entscheidet, ob eine Erbschaftssteuer anfällt. Die Steuergesetzgebung sieht abhängig vom Verhältnis und Verwandtschaftsgrad der begünstigten und der versicherten Person unterschiedliche Steuerfreibeträge vor:
Verwandtschaftsgrad oder Verhältnis | Freibetrag |
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Ehe- und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder | 400.000 € |
Enkel und Urenkel | 200.000 € |
Eltern und Großeltern | 100.000 € |
Geschiedene Ehepartner, Verlobte, Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, Geschäftspartner | 20.000 € |
Alle anderen Empfänger einer Erbschaft | 20.000 € |
Tipp
Besonders bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften ist eine Vertragsgestaltung wichtig, in der möglichst keine Erbschaftssteuer anfällt. Dies wird erreicht, indem man sich über Kreuz versichert. Weitere Infos zur steuerlichen Behandlung der Risikolebensversicherung erhalten Sie im Ratgeber Steuern und Risikolebensversicherung.
Fazit
Mit der fallenden Risikolebensversicherung können Sie die Absicherung Ihrer Hinterbliebenen in Höhe eines laufenden Darlehens gewährleisten. Zudem dient sie den Banken als zusätzliche Sicherheit für gewährte Kredite. Wer Familienmitglieder, Lebenspartner oder andere Personen unabhängig vom Darlehen absichern will, der sollte zusätzlich eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme abschließen.
Wir sind persönlich für Sie da!
"Wir“ – das ist ein Beraterteam von Spezialisten, die sich nur mit der Risikolebensversicherung beschäftigen. Unsere Experten beantworten unter 0681-9 66 70 80 Ihre Fragen und helfen Ihnen, sich lückenlos abzusichern.