Kann man aufgrund einer Krankheit oder Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sollte möglichst früh abgeschlossen werden sowie eine Laufzeit bis zum gesetzlichen Rentenalter und einen kurzen Prognosezeitraum haben. Weitere Tipps zeigen Dir, worauf Du beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch achten musst. Ein Hinweis vorab: der Comfort-Tarif von CosmosDirekt erfüllt alle Anforderungen von Finanztest.
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* Finanztest 7/2019 empfiehlt eine anonyme VoranfrageDie besten Tipps für den Abschluss der BU
Tipp 1: Früh abschließen
Informiere Dich schon frühzeitig, wie Du Deine Arbeitskraft bestmöglich schützen kannst. Der ideale Zeitpunkt ist gekommen, wenn Du am Anfang der Berufsausbildung oder Deines Studiums stehst. Weil Du dann noch jung bist, bekommst Du einen guten Berufsunfähigkeitsschutz zu günstigen Konditionen. Zudem besitzen die meisten Berufseinsteiger noch keine oder nur wenige Vorerkrankungen. Deswegen kommen bei jungen Kunden sogenannte Risikoausschlüsse – also auf Situationen, in denen die BU-Versicherung nicht zahlen muss – selten vor.
Tipp 2: Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
Spare nicht am falschen Ende. Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente sollte so hoch gewählt sein, dass Du Deinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kannst, wenn Du berufsunfähig wirst: Dazu zählen Mietzahlungen, Kredite , Strom, Wasser, Ausgaben für Lebenshaltung und so weiter. Wir empfehlen, dass Du zwischen 75 und 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens absichern sollten: Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro sollte die BU-Rente mindestens 1.900 Euro betragen.
Tipp 3: Laufzeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Dich während Deines Berufslebens gegen Einkommensverluste infolge einer Krankheit oder eines Unfalls. Um Prämien zu sparen, vereinbaren viele Versicherte nur eine Vertragslaufzeit bis zum 60. Lebensjahr. Wer im 61. Lebensjahr berufsunfähig wird, erhält dann aber keine Leistungen mehr.
Die Altersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Rente verschiebt sich jedoch immer weiter nach hinten: Beispielsweise können die Jahrgänge ab 1964 frühestens mit 65 Jahren die Rente für besonders langjährig Versicherte (mit 45 Versicherungsjahren) in Anspruch nehmen und mit 67 Jahren die Rente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre). Auch die Regelaltersrente können diese Versicherten erst mit 67 Jahren beziehen.
Das heißt: Es entsteht eine Lücke von 5 bis 7 Jahren, wenn der Versicherungsschutz bereits zum 60. Geburtstag endet. Auch mit einem früheren Rentenbeginn sollte man nicht rechnen. Schließlich fallen die Abschläge mit jedem Monat, den man früher in den Ruhestand geht, höher aus. Wer ein Jahr vorzeitig Rente bezieht, muss mit einem Minus von 3,6 Prozent rechnen. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann nur einen kleinen Teil des bisherigen Einkommens wettmachen.
Tipp 4: Keine abstrakte Verweisung akzeptieren
Die abstrakte Verweisung besagt, dass der Versicherer unter Umständen keine BU-Rente zahlen muss – nämlich dann, wenn Du aufgrund Deiner Qualifikationen und Berufserfahrung einer gleichwertigen Tätigkeit in einem anderen Umfeld nachgehen kannst. Das wäre zum Beispiel gegeben, wenn ein Chirurg zwar nicht mehr operieren, dafür aber als medizinischer Gutachter tätig sein könnte. Ob es überhaupt bei Deinem Arbeitgeber eine entsprechende Stelle gibt oder ob in der Nähe offene Positionen zu besetzen sind, spielt übrigens keine Rolle.
Tipp 5: Wahl des Prognosezeitraums
Unter dem Prognosezeitraum versteht man die Zeitspanne, in der die Berufsunfähigkeit aller Voraussicht nach andauern wird. Sie wird von einem Arzt geschätzt und bestätigt. Die Versicherung zahlt aber erst dann, wenn der Prognosezeitraum erfüllt ist. Daher sollte er möglichst kurz sein, damit Du frühzeitig Deine BU-Rente erhältst. Empfehlenswert ist ein Prognosezeitraum von „voraussichtlich mindestens 6 Monaten“. Nachteilig für Kunden sind dagegen Klauseln, nach denen der Beruf „dauerhaft“ nicht mehr ausgeübt werden kann. Hier zahlt die Versicherung erst nach 3 Jahren Berufsunfähigkeit. Zudem weigern sich viele Ärzte, derartig langfristige Prognosen abzugeben
Tipp 6: Beantwortung der Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsprüfung ist oftmals das größte Hindernis beim Abschluss einer BU-Versicherung. Durch verschiedene Fragen zur Krankengeschichte bestimmt der Versicherer das Risikoprofil. Abgefragt werden gesundheitliche Probleme der vergangenen fünf beziehungsweise zehn Jahre. Die Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Aber Du brauchst nur das anzugeben, was die Versicherung konkret abfragt, zum Beispiel „ärztlich behandelte Krankheiten". Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung können von ihrer Krankenkasse eine Übersicht über aufgesuchte Ärzte sowie die entsprechenden Diagnosen und Behandlungen erhalten. Absichtlich verschwiegene Details oder falsche Antworten können sich später rächen und zum Verlust der BU-Rente führen. Prüfe die Unterlagen, die Dir die Ärzte aushändigen. Wenn Du falsche Diagnosen oder nicht zum Thema gehörige Beobachtungen entdeckst, sollte der Arzt dies korrigieren. Auch, wenn Du Probleme bei der selbstständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen hast, ziehe im Zweifelsfall Deinen Arzt hinzu.
Tipp 7: Nachversicherungsgarantie nutzen
Entscheide Dich nur für Tarife mit Nachversicherungsgarantie. Durch diese kannst Du bei bestimmten Ereignissen die BU-Rente erhöhen. Zu den Ereignissen zählen beispielsweise der Abschluss von Ausbildung oder Studium, eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Auf diese Weise kannst Du in den Momenten eine höhere Rente beantragen, in denen auch Deine Lebenssituation eine bessere Absicherung verlangt. Da bei der Inanspruchnahme der Nachversicherungsgarantie keine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird, musst Du ebenfalls nicht angeben, ob sich Dein Gesundheitszustand verschlechtert hat.
Tipp 8: Beitragsdynamik vereinbaren
Mit einer Beitragsdynamik kannst Du jedes Jahr Deine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung um den vereinbarten Prozentsatz erhöhen. Durch die Beitragssteigerung steigt die BU-Rente. Mit der Beitragsdynamik kannst Du zum Beispiel die Inflation bei den Lebenshaltungskosten ausgleichen oder die Rente einem kontinuierlich steigenden Einkommen anpassen. Hast Du eine Beitragsdynamik vereinbart, kannst Du dieser vor oder unmittelbar nach erfolgter Erhöhung widersprechen. Dann bleiben sowohl die Beiträge als auch die vereinbarten Leistungen gleich. Achtung: Lehnst Du dreimal hintereinander die jährliche Steigerung ab, entfällt die Beitragsdynamik vollständig. Das bedeutet, dass bis zum Ende der Vertragslaufzeit Beiträge und Versicherungsleistungen nicht mehr über die Beitragsdynamik angepasst werden können.
Tipp 9: Weltweiter Versicherungsschutz
Gerade Berufsanfänger und junge Arbeitnehmer sollten auf einen weltweiten Versicherungsschutz achten. Denn in diesem Fall zahlt die BU-Versicherung auch dann, wenn man sich aus beruflichen oder privaten Gründen in einem anderen Land aufhält. Sollte die Versicherung eine ärztliche Untersuchung in Deutschland verlangen, sollte sie auch unbedingt alle dafür notwendigen Kosten übernehmen.
Tipp 10: Rückwirkende Anerkennung
Mit dieser Klausel erhältst Du alle Leistungen ab dem ersten Monat, in dem Du tatsächlich berufsunfähig warst – auch dann, wenn die ärztliche Prognose innerhalb der ersten 6 Monate der Berufsunfähigkeit noch nicht möglich war. Ohne diese Klausel würde die BU-Rente erst ab dem siebten Monat ausgezahlt werden. Bei einer rückwirkenden Anerkennung werden auch die zu viel gezahlten Beiträge für die entsprechenden Monate erstattet.
Tipp 11: Arztanordnungsklausel beachten
Eine Arztanordnungsklausel schreibt dem Versicherten vor, dass er in alle zumutbaren Behandlungen, Operationen, Therapien, Medikamente und sonstigen Maßnahmen, die der Arzt anordnet oder vorschlägt, einwilligen muss, wenn er weiterhin seine BU-Rente beziehen will. Da aber nicht genau geklärt ist, welche Heilbehandlungen und Therapiemaßnahmen als „zumutbar“ gelten – und dies oft zu juristischen Streitigkeiten führt –, solltest Du nur Verträge ohne Arztanordnungsklausel in die engere Wahl nehmen.
Tipp 12: Alternativen vergleichen
Wer gesundheitliche Probleme hat, findet mitunter nur mit Mühe oder gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherungsschutz ist dann nur mit Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen möglich. In diesem Fall muss abgewogen werden, ob der Schutz den Beitrag wert ist, weil entscheidende Erkrankungen ausgeschlossen werden oder die Beiträge wegen Zuschlägen nicht mehr im angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen. Um zumindest eine Basisabsicherung zu bekommen, sollte man alternative Absicherungen prüfen.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Zahlt, wenn Du weniger als 3 Stunden pro Tag oder gar nicht mehr arbeiten kannst.
- Dread-Disease-Versicherung: Zahlt, wenn Du an einer schweren körperlichen Krankheit leidest. Die Krankheiten werden im Vertrag definiert.
- Grundfähigkeitsversicherung: Zahlt, wenn Du bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten verlierst (z. B. Sehen oder Hören).
- Multi-Risk-Versicherung: Enthält Bestandteile der Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- und Pflegeversicherung.
Tipp 13: Von Finanztest geprüfte BU abschließen
Finanztest, das Magazin der Stiftung Warentest, überprüft etwa alle zwei Jahre die verschiedenen Angebote an Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem deutschen Markt. Entscheidend dabei ist die Qualität der Versicherungsbedingungen. Finanztest berücksichtigt aber auch die Art und Weise der Antragstellung. Beim aktuellen Test (Heft 5/2021) erhielt die BU-Versicherung von CosmosDirekt (Comfort-Tarif) erneut ein „Sehr gut“ (Note: 1,3). Wie in den zurückliegenden Tests erfüllt unser Angebot alle Anforderungen, die Finanztest an eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt.
Tipp 14: Neue BU bei Berufswechsel?
Die Antwort lautet: In der Regel nicht! Dein Vertrag bleibt bei einem Berufswechsel unverändert bestehen. Es kann sein, dass Deine Versicherung höhere Beiträge ansetzt – dies geschieht aber selten. CosmosDirekt verzichtet beim Berufswechsel auf eine Meldung oder Beitragsanpassung. Ob Du zu einer Meldung verpflichtet bist, ist in den Versicherungsbedingungen Deines Versicherers geregelt.
Erklärvideo zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
