Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sieht sich häufig mit unbekannten Begriffen konfrontiert: Was ist eine „abstrakte Verweisung“? Was bedeutet die Mitwirkungspflicht? Welche Tätigkeiten zählen eigentlich zu den Risikoberufen? Das Verständnis dieser Begriffe ist wichtig, damit Du die optimale Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt. Unser Lexikon erklärt die wichtigsten Fachbegriffe von A-Z.
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Buchstabe A
Eine Klausel mit der Wirkung, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung verweigern kann. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte, der seiner Qualifikation und Erfahrung entspricht. Und das unabhängig von der Frage, ob diese Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt verfügbar ist. Eine Verweigerung der abstrakten Verweisung ist nur möglich, wenn der Versicherte deutliche Einkommenseinbußen in Kauf nehmen müsste. Heutzutage verzichten die meisten Versicherer auf die Klausel der abstrakten Verweisung.
In der Regel kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis zu einem bestimmten Alter abschließen. Bei vielen Versicherern liegt die Obergrenze bei 50 Jahren. Wer älter ist, bekommt keine Police mehr. Auch bei der Auszahlungsdauer der Leistungen gibt es eine Altersgrenze. Sie liegt zwischen 60 und 67 Jahren – also dann, wenn der Versicherte das gesetzliche Rentenalter erreicht.
Wird der Versicherte arbeitslos, bieten einige Versicherungsunternehmen an, dass die Beitragszahlungen für einen bestimmten Zeitraum gestundet werden können. Das bedeutet, dass man die Zahlungen nachholt, wenn man wieder arbeitet. Während der Beitragsstundung genießt der Versicherte den vollen Versicherungsschutz. Alternativ stellen manche Versicherer dem Versicherten frei, seinen Vertrag während der Arbeitslosigkeit ruhen zu lassen. Man muss keine Beiträge zahlen, erhält aber auch keine Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit.
Diese Klausel besagt, dass der Versicherte alle vom Arzt angeordneten (manchmal auch: empfohlenen) Maßnahmen zur Behandlung seiner Erkrankung durchführen muss. Kommt er der Anordnung (oder Empfehlung) nicht nach, kann die Versicherung die Leistung kürzen. Welche Behandlungsmaßnahmen genau darunter zu verstehen sind, ist nicht geregelt. Sie müssen allerdings „zumutbar“ sein, zum Beispiel eine Diät bei starkem Übergewicht oder ein Drogenentzug. Neuere Verträge verzichten meist auf diese Klausel.
Meist notwendig, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Das Gutachten muss klar und eindeutig darlegen, dass aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen die derzeitige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch bei psychischen Erkrankungen ist ein entsprechendes Gutachten notwendig. Versicherer behalten sich das Recht vor, ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner einzuholen, bevor sie zahlen. Bei langandauernder Berufsunfähigkeit muss man oft in regelmäßigen Abständen (alle 2 bis 5 Jahre) ein neues Gutachten vorlegen. Die Versicherer verzichten jedoch hierauf, wenn die vorliegende Erkrankung keine Aussicht auf Genesung bietet.
Kriterien oder Ereignisse, die dazu führen, dass man keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält. Oft werden zum Beispiel bestimmte Vorerkrankungen ausgeschlossen. Führen sie zu einer Berufsunfähigkeit, gibt es keine Leistung. Auch Berufsgruppen wie Piloten oder Soldaten können wegen des hohen Risikos ausgeschlossen werden. Gescheiterte Suizidversuche sind meist innerhalb von 3 oder 5 Jahren nach Vertragsabschluss nicht versichert. Manche Versicherer schließen auch bestimmte gefährliche Freizeitsportarten vom Versicherungsschutz aus.
Buchstabe B
Im Versicherungswesen spricht man von einer Beitragsfreistellung, wenn ab einem bestimmten Zeitpunkt die Zahlung der Versicherungsbeiträge ausgesetzt wird und die Beträge nicht nachgezahlt werden. Die Beitragsfreistellung muss beantragt werden.
Der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt zwar bei einer Beitragsfreistellung grundsätzlich bestehen, aber die Berufsunfähigkeitsrente wird von der ursprünglichen Höhe auf eine sogenannte beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente gesenkt.
Versicherungen gewähren eine Beitragsfreistellung in der Regel nur dann, wenn der Vertrag schon einige Jahre besteht und das notwendige Mindestniveau erreicht ist.
Die am häufigsten gewählte Variante bei der Prämienberechnung. Hierbei werden die Überschüsse, die die Berufsunfähigkeitsversicherung erwirtschaftet, direkt von der Versicherungsprämie abgezogen. Dadurch sinkt der zu zahlende Betrag. Die Überschusshöhe kann aber immer nur für ein Jahr garantiert werden und kann sich jährlich ändern. In der Vergangenheit mussten die Überschusssätze bei CosmosDirekt noch nicht reduziert werden.
Bedeutet, dass ein Versicherter seiner zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit voraussichtlich dauernd nicht mehr nachkommen kann. Grund dafür sind gesundheitliche Beeinträchtigungen. Sie können sowohl körperlich als auch psychisch bedingt sein. Mittlerweile sind Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates. Auf Platz 3 liegen Krebserkrankungen. Der Grad der Berufsunfähigkeit wird in Prozent bemessen. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen, wenn man mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist.
Buchstabe D
Der englische Begriff „Dread Disease“ bedeutet übersetzt „gefürchtete Krankheit“. Dazu zählen insbesondere Krebs, aber auch Herzinfarkt und Schlaganfall. Bei der Dread-Disease-Versicherung erhält man nur dann Leistungen, wenn eine der aufgeführten Krankheiten – neben den genannten beispielsweise auch Multiple Sklerose oder Erkrankungen der inneren Organe – diagnostiziert wird. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Versicherungssumme auf einmal ausgezahlt, auch wenn man die Krankheit überlebt und später wieder seinem Beruf nachgehen kann.
Bei Verträgen mit dieser Option wird die Berufsunfähigkeitsrente regelmäßig erhöht. Dadurch soll die Entwertung des Versicherungsschutzes durch Inflation ausgeglichen werden. Die Erhöhung erfolgt meist über einen vereinbarten Prozentsatz von zum Beispiel 5 % auf den Beitrag. Der Versicherte hat das Recht, der angebotenen Anpassung zu widersprechen. Passiert dies mehrere Jahre in Folge, verliert er meist nach der dritten Ablehnung das Recht auf die dynamische Anpassung.
Buchstabe E
Bedeutet, dass man wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist erwerbstätig zu sein. Dadurch kann man für einen längeren Zeitraum, der aber nicht feststeht, ebenfalls nicht mehr seinen Lebensunterhalt verdienen. Unterschieden wird in eine vollständige und eine teilweise Erwerbsunfähigkeit. Als teilweise erwerbsunfähig gilt, wer nicht mehr in der Lage ist, mehr als 6 Stunden zu arbeiten. Eine vollständige Erwerbsunfähigkeit besteht, wenn man nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Heute spricht man allerdings nicht mehr von Erwerbsunfähigkeit, sondern von Erwerbsminderung.
Private Versicherung gegen den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt sie nur dann, wenn man gar nicht mehr arbeiten kann. Interessant ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Basisschutz für Menschen, die aufgrund bestimmter Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erhalten. Oder für alle, die zu einer Risikogruppe gehören und daher für einen Berufsunfähigkeitsschutz deutlich mehr bezahlen müssten.
Buchstabe G
Bis 2001 wurde eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gezahlt; sie wurde durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt. Deren Leistungen sind bei vollständiger Erwerbsminderung auf maximal 40 Prozent des letzten Bruttogehaltes beschränkt. Der Leistungsfall tritt ein, wenn man weniger als 3 Stunden am Tag überhaupt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn man zwischen 3 und 6 Stunden eine bezahlte Arbeit ausüben kann. In diesem Fall erhält man maximal 20 Prozent des letzten Bruttogehalts. Bei beiden Renten werden vom ausgezahlten Betrag noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Anspruch auf die frühere staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung haben nur Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden. Alle späteren Jahrgänge erhalten nur noch die gesetzliche Erwerbminderungsrente.
Bevor man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, macht der Versicherer eine Gesundheitsprüfung. Dafür muss man einige Fragen zu seinem Gesundheitszustand beantworten. Die darin gestellten Gesundheitsfragen beziehen sich meist auf einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren vor dem Tag der Antragstellung. Alle Fragen beziehen sich auf konkrete Erkrankungen und müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Machst Du falsche Angaben bei der Gesundheitserklärung, gefährdest Du Deinen Versicherungsschutz. Das bedeutet: Gegebenenfalls besteht kein Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Du die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Gegebenenfalls sollte man alle Ärzte, mit denen man im fraglichen Zeitraum zu tun hatte, zu Rate ziehen. Denn diese haben mitunter Diagnosen oder Beurteilungen dokumentiert, von denen man als Patient nichts weiß – die aber bei der späteren Beurteilung von Vorerkrankungen eine wichtige Rolle spielen können.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, mit der man sich finanziell gegen den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten absichern kann – zum Beispiel Hör- oder Sehvermögen, Sprechen oder der Gebrauch der Hände. Diese Versicherungsart stammt aus dem angelsächsischen Raum und wird seit dem Jahr 2000 auf dem deutschen Versicherungsmarkt angeboten.
Oft wird die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen. Denn die Ursache für den Verlust spielt bei der Leistung keine Rolle. Allerdings fällt der Schutz deutlich geringer aus. Meist müssen zwei oder mehr Grundfähigkeiten für 6 bis 12 Monate verlorengehen, um Leistungen zu erhalten.
Buchstabe H
Die Verbraucherschützer empfehlen 75 % des Netto-Einkommens als monatliche Berufsunfähigkeitsrente abzusichern. Bei ausbleibendem Gehalt musst Du dann auf nichts verzichten. Es sind nicht nur Deine monatlichen Kosten (zum Beispiel Miete) gesichert und Du hast noch Spielraum für ungeplante Ausgaben (zum Beispiel für barrierefreie Umbauten).
Buchstabe K
Meint den zeitlichen Abstand zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, und dem Zeitpunkt, an dem die Rente erstmalig ausgezahlt wird. Die Karenzzeit kann zwischen 6 und 24 Monaten betragen. Oft muss der Versicherte innerhalb dieses Zeitraums durchgängig berufsunfähig sein. Kann er nach wenigen Monaten wieder seiner Tätigkeit nachgehen, gibt es keine Leistungen. Bei manchen Versicherern muss man während der Karenzzeit weiterhin Beiträge zahlen.
Kann ein Versicherter seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben und nimmt eine andere Erwerbstätigkeit auf, kann die Versicherung die Leistungen mit einem konkreten Verweis auf den neuen Beruf verweigern. Wenn man im neuen Beruf allerdings deutlich weniger verdient (Richtwert: 20 Prozent), ist die Klausel unwirksam. Dann muss die Berufsunfähigkeitsversicherung dennoch leisten, weil aufgrund solcher Gehaltseinbußen die bisherige Lebensstellung nicht mehr gewahrt werden kann.
Meint hier einen Verfall der körperlichen Kräfte, der über altersbedingte Einschränkungen hinausgeht. Pauschal lässt sich dies oft nicht klären, daher muss ein ärztliches Gutachten feststellen, ob die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen größer sind als durch das Alter zu erwarten ist. Trifft dies zu, können Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden.
Buchstabe L
Im Fall einer Berufsunfähigkeit – meist ab einer Grenze von 50 Prozent und mehr – zahlt die Versicherung eine monatliche Rente aus. Umfassenderen Schutz liefern Policen mit zusätzlichen Leistungen wie der rückwirkenden Anerkennung oder einer Sofortleistung.
Meint den Antrag auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Nachdem die Meldung über die mögliche Leistungsauszahlung beim Versicherer eingegangen ist, schickt dieser dem Versicherten einen Fragebogen zu. Dieser muss vollständig ausgefüllt werden. Zudem müssen das ärztliche Gutachten über die Berufsunfähigkeit sowie verschiedene Dokumente wie Röntgenbilder oder ausführliche Erläuterungen beigefügt werden. Ebenfalls muss man zusammen mit dem Leistungsantrag auch den Versicherungsschein sowie gegebenenfalls einen Nachweis über die zuletzt gezahlte Prämie einreichen.
Buchstabe M
Beschreibt den Zeitraum, in dem der Eintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer gemeldet werden muss. Je nach Versicherer beträgt die Meldefrist zwischen 1 und 3 Monaten. Erfolgt die Mitteilung nach Ablauf der Frist, kann der Versicherer unter Umständen Leistungen kürzen. Dann erfolgt die Auszahlung der Rente erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Leistungsantrag eingegangen ist. Ausnahme: Hat man in seinem Vertrag rückwirkende Leistungen vereinbart, verlängert sich der Meldezeitraum auf bis zu 3 Jahre, bei unverschuldeten Verzögerungen auch darüber hinaus.
Pflicht des Versicherten, sich aktiv an der Überprüfung seiner Berufsunfähigkeit zu beteiligen. Dazu gehört zum Beispiel die Aufgabe, eine detaillierte Beschreibung der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeiten sowie der Ursachen für die Berufsunfähigkeit zu verfassen. Auch muss der Versicherte alle ärztlichen Gutachten sowie Belege über begonnene Therapie- und Reha-Maßnahmen einreichen. Zur Mitwirkungspflicht zählt aber auch, dass der Versicherte auf Wunsch der Versicherung einen unabhängigen Gutachter aufsucht oder weitere Untersuchungen vornehmen lässt. Kommt der Versicherte seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann dies zur Ablehnung des Antrags führen. Auch kann sich die Auszahlung der Rentenleistungen erheblich verzögern.
Wird gelegentlich als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen und umfasst Elemente der Grundfähigkeits-, Dread-Disease-, Unfall- und Pflegeversicherung. Die Versicherung zahlt, wenn man zum Beispiel nicht mehr sprechen kann oder sich durch einen Unfall eine dauerhafte Behinderung zuzieht. Allerdings sind psychische Erkrankungen weitgehend ausgeschlossen.
Buchstabe N
Manche Versicherer fordern eine regelmäßige Nachprüfung. Bei ihr wird festgestellt, ob weiterhin eine Berufsunfähigkeit besteht und wenn ja, ob sich der Schweregrad verändert hat. Je nach Versicherung erfolgt die Nachprüfung anhand eines Fragebogens, der zusammen mit einem neuen ärztlichen Gutachten eingereicht werden muss, oder anhand einer Untersuchung bei einem Mediziner, der von der Versicherung benannt wurde.
Die Klausel besagt, dass die Versicherungssumme unter bestimmten Umständen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Zu diesen Situationen zählen der Erhalt eines akademischen Titels, die Eheschließung, der Erwerb von Immobilieneigentum, die Geburt eines Kindes oder der Wechsel der beruflichen Tätigkeit. Ob der neue Beruf risikoreicher ist als der alte oder ob sich der Gesundheitszustand des Versicherten seit Abschluss der Versicherung verschlechtert hat, spielt keine Rolle. Allerdings wird die Nachversicherungsgarantie nur bis zu einem bestimmten Höchstalter gewährt. Zudem muss man die Versicherung innerhalb einer festgelegten Frist über die neue Lebenssituation informieren, ansonsten kann keine Anpassung erfolgen.
Buchstabe P
Gibt an, wie lange die Berufsunfähigkeit andauern muss, damit man Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente hat. Der bislang übliche Prognosezeitraum beträgt 3 Jahre, doch bei vielen Erkrankungen stellen manche Ärzte – wegen der möglichen Weiterentwicklung von Medikamenten und Therapien – keine derart langfristige Prognose mehr aus. Neue Verträge beinhalten daher manchmal bereits einen verkürzten Prognosezeitraum von 6 Monaten.
Buchstabe R
Eine berufliche Tätigkeit, die eine höhere Wahrscheinlich für eine Berufsunfähigkeit besitzt. Statistisch gesehen gibt es bei Erwerbstätigen in Risikoberufen besonders viele Fälle von Berufsunfähigkeit. Zwar können viele häufige Ursachen für die Berufsunfähigkeit – zum Beispiel Rückenbeschwerden und Krebserkrankungen – grundsätzlich jeden Menschen treffen, allerdings sind einige Menschen aufgrund ihrer Art der Erwerbstätigkeit einem besonders erhöhtem Risiko ausgesetzt. Als besonders risikoreich gelten Berufe mit besonders hoher körperlicher oder psychischer Belastung, zum Beispiel Dachdecker, Möbelpacker, Gerüstbauer, Altenpfleger und Bäcker.
Meint die Mehrkosten für die Versicherungsprämie, weil man ein erhöhtes Risiko trägt, berufsunfähig zu werden. So wirkt sich zum Beispiel die Tätigkeit in einem Risikoberuf negativ auf die Prämie aus. Handwerker zahlen für denselben Schutz wesentlich mehr an Beiträgen wie Akademiker. Auch Raucher müssen mit einem Risikozuschlag rechnen, da sie statistisch gesehen häufiger an bestimmten Krebsformen erkranken.
Das Recht des Versicherers, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Der Versicherer braucht in dem Fall keine Leistungen zu zahlen. Das Rücktrittsrecht gilt nur dann, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht oder bestehende Vorerkrankungen verschwiegen hat, die später zu einer Berufsunfähigkeit geführt haben. Oder wenn der Versicherte seiner Anzeigepflicht, also der Meldung ernster Erkrankungen oder anderer neuer Risiken, nicht nachgekommen ist. Das Rücktrittsrecht besteht allerdings nur für 5 Jahre nach Vertragsabschluss, bei Arglist und Vorsatz verlängert sich die Frist auf 10 Jahre.
Die Klausel besagt, dass der Versicherte auch dann die vereinbarte Rente ab dem Zeitpunkt seiner Berufsunfähigkeit erhält, wenn er dies dem Versicherer nicht rechtzeitig innerhalb der Meldefrist mitgeteilt hat. Hat man die Verspätung selbst verschuldet, liegt die Frist für die rückwirkende Zahlung meist bei 3 Jahren. Bei einer unverschuldeten Verspätung zahlen manche Versicherungen rückwirkend auch über längere Zeiträume.
Ein Modell der Prämienberechnung. Üblicherweise werden keine Prämien zurückgezahlt, sollte man innerhalb des Versicherungszeitraums nicht berufsunfähig werden. Manche Tarife haben aber eine Sparoption. Bei diesen Tarifen werden nicht – wie sonst – die Überschüsse, die die Berufsunfähigkeitsversicherung erwirtschaftet, mit der Prämie verrechnet. Die Überschüsse werden stattdessen angespart und bei Ablauf der Versicherung mit Zinsen ausgezahlt. Wie dieser Mehrbetrag angelegt wird, liegt in der Hand des Versicherers.
Buchstabe S
Im Prinzip eine Berufsunfähigkeitsversicherung für schulpflichtige Kinder. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn das Kind aufgrund einer schweren Krankheit oder Behinderung nicht mehr die Schule besuchen kann. Voraussetzung ist, dass das Kind mindestens 6 Monate lang schulunfähig ist. Da betroffene Kinder zudem oft keine richtige Ausbildung abschließen können und daher später kaum oder gar kein Einkommen aufweisen, kommt die Schulunfähigkeitsversicherung für einen Teil der Versorgungslücke auf – bis zum 67. Lebensjahr. Wird keine Leistung in Anspruch genommen, kann nach dem Schulabschluss die Police meist ohne weitere Gesundheitsprüfung in eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.
Möglichkeit, die Zahlung der Prämie auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Viele Versicherer verzichten zudem vorläufig auf Beiträge, solange sie einen Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente prüfen. Mitunter ist das nur per Antrag möglich. Bei einer Ablehnung des Antrags müssen die gestundeten Beiträge nachgezahlt werden, bei einer positiven Entscheidung werden sie erlassen.
Buchstabe U
Versicherungen müssen vorsichtig kalkulieren, schon um den gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben zu entsprechen. Daher übersteigen in der Regel die Einnahmen (Prämien) die Ausgaben (Rentenzahlungen). Doch die erwirtschafteten Überschüsse müssen an die Versicherten zurückgegeben werden. Dies kann zum einen durch eine Beitragsverrechnung erfolgen, wodurch die tatsächlich zu zahlende Prämie sinkt. Zum anderen ist eine Ansammlung der Überschüsse samt Verzinsung möglich. Der Betrag wird dann zum Vertragsende hin ausgezahlt. Die Überschüsse fallen aber von Jahr zu Jahr unterschiedlich aus und können nicht garantiert werden.
Buchstabe V
Meint die Zeitspanne, für die Versicherungsschutz besteht. Das Ende der Versicherungsdauer wird meist frei vereinbart. Es sollte aber so gewählt sein, dass man sich sicher sein kann, dass danach keine Berufsunfähigkeit mehr eintreten wird. Reicht die Versicherungsdauer beispielsweise nur bis zum 60. Lebensjahr, muss man gegebenenfalls noch die Zeit bis zur gesetzlichen Rente überbrücken können. Wer die Versicherung schon vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Anspruch nimmt, muss aber mit hohen Abschlägen rechnen. Eine Verlängerung der bereits vereinbarten Versicherungsdauer ist in der Regel nicht möglich. Empfohlen wird daher, die Versicherungsdauer dem gesetzlichen Renteneintrittsalter anzupassen.
Wer in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und in den Ruhestand geht, bekommt eine monatliche Rente ausgezahlt. Diese hängt vom bisherigen Einkommen ab, vom Zeitraum der Einzahlungen und möglichen Abschlägen, die entstehen, wenn man vorzeitig die Rente beziehen will. Es entsteht eine Differenz zwischen Lohn beziehungsweise Gehalt und Rente. Dieser Unterschied wird als Versorgungslücke bezeichnet, wenn die Rente nicht mehr ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu finanzieren. Hier muss man individuell eine private Rente vorsorgen. Im Fall einer Berufsunfähigkeit deckt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur einen Bruchteil des früheren Einkommens, daher ist hier die Versorgungslücke besonders groß. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass die Lücke zumindest bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente geschlossen wird.
Im Fall einer Berufsunfähigkeit kann der Versicherer darauf verweisen, dass der Versicherte theoretisch eine andere Erwerbstätigkeit ausüben kann (abstrakte Verweisung). Oder der Versicherte hat in der Zwischenzeit tatsächlich eine andere Arbeit gefunden (konkrete Verweisung). In diesen Fällen kann die Versicherung die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente verweigern. Verzichtet sie auf Verweisungen, erbringt sie Leistungen unabhängig von der Frage, ob der Versicherte eine andere Arbeit übernehmen kann oder nicht.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, muss alle Fragen zum Gesundheitszustand und zu den sonstigen Lebensumständen wahrheitsgemäß beantworten, zum Beispiel ob er einen gefährlichen Beruf ausübt, raucht oder Motorrad fährt. Anhand der Antworten entscheidet der Versicherer, ob der Antragsteller in die Versicherung aufgenommen wird und ob er beispielsweise einen Risikoaufschlag zahlen muss. Verstößt der Antragsteller gegen die Anzeigepflicht, darf der Versicherer innerhalb von 5 Jahren vom Vertrag zurücktreten, bei Arglist und Vorsatz verdoppelt sich der Zeitraum für das Rücktrittsrecht.
Buchstabe W
Zeitraum, der seit dem Vertragsschluss verstrichen sein muss, um Leistungen beziehen zu können. Innerhalb dieser Zeitspanne zahlt man bereits regelmäßig die fälligen Prämien ein, erhält aber noch keine Auszahlungen. Um Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu haben, muss man mindestens 5 Jahre lang versichert gewesen sein und davon 36 Monate lang die Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kennt dagegen in der Regel keine Wartezeiten. Das heißt: Leistungen können bereits kurz nach Vertragsabschluss beantragt werden, sofern die anderen Voraussetzungen – insbesondere eine attestierte Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent – erfüllt sind.