Diese Begriffe sollten Sie kennen
Begriff | Erklärung |
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Haftung | Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Das beinhaltet sowohl die rechtlichen als auch die finanziellen Konsequenzen. |
Schadenersatz | Für den Verantwortlichen bedeutet Schadenersatz, dass der Schaden wiedergutgemacht werden muss. Bei Sachschäden müssen die Kosten für die Reparatur oder das Besorgen eines gleichwertigen Ersatzes übernommen werden. Beim Schaden an einer Person kann die Kostenübernahme von medizinischen oder therapeutischen Maßnahmen über Verdienstausfälle bis hin zur lebenslangen Rente (beispielsweise bei einer dauerhaften Invalidität des Geschädigten) reichen. |
Fahrlässigkeit | Fahrlässig handelt, wer es an der erforderlichen Sorgfalt fehlen lässt. Die Folgen des eigenen Verhaltens waren dabei so vorhersehbar wie vermeidbar. Unterschieden wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Die zweite Form ist gesetzlich nicht klar definiert, in der Regel wird damit aber eine besonders schwere Verletzung der notwendigen Sorgfaltspflichten beschrieben. |
Regress | Dieser Begriff entstammt dem Lateinischen und bedeutet „Rückgriff“. Zur Erläuterung ein Beispiel: Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt zunächst die Kosten für die medizinische Behandlung eines Geschädigten. Sie kann dann aber den Schadensverursacher in Regress nehmen und verlangen, dass er beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt. |
Nicht nur Kinder sollen sich in der Schule und im Kindergarten sicher fühlen. Dasselbe gilt auch für Lehrer und Erzieher, die dort arbeiten. Passiert unter ihrer Aufsicht ein Unfall, indem ein Kind zu Schaden kommt oder eine Sache beschädigt wird, haftet zunächst der Dienstherr. Doch wird dem Lehrer beziehungsweise dem Erzieher grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, kann ihn der Dienstherr in Regress nehmen. Hat der Lehrer eine Diensthaftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese für ihn die Schadenersatzforderung. Ohne Diensthaftpflicht müsste der Lehrer sämtliche Kosten allein tragen.
Ein Beispiel: Im Sportsunterricht rutscht ein Schüler vom Reck und fällt so unglücklich, dass er gelähmt ist. Der Lehrer war während des Unglücks nicht anwesend – er war nur kurz in der Umkleide, etwas aus seiner Tasche hole. Die Kinder turnten währenddessen in ihrem spielerischen Leichtsinn an den Geräten; ohne die vorgeschriebene Hilfestellung durch Mitschüler. Dieser Unfall im Sportunterricht kann für den Lehrer zur finanziellen Katastrophe werden. Die teure Behandlung kann langwierig sein. Kommt dann noch eine lebenslange Rente für das geschädigte Kind hinzu, kann der Lehrer durchaus Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe ausgesetzt sein. Auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt zwar die gesetzliche Unfallversicherung zunächst die Kosten. Sie nimmt den Lehrer dafür aber in Regress. Ohne Diensthaftpflicht wäre der Lehrer finanziell ruiniert.
Diensthaftpflichtversicherung: Wann haftet der Lehrer?
Für Lehrer, die als Beamte beschäftigt sind, gilt Artikel 34 des Grundgesetzes (GG), der die Haftungsfragen regelt:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“
Amtspflicht bedeutet bei Lehrern neben der Unterrichts- oder Erziehungspflicht vor allem die Wahrung der Aufsichtspflicht. Das heißt, dass sie zum einen verhindern müssen, dass während der Schulzeit die Schüler Körper- oder Sachschäden erleiden. Zum anderen müssen sie dafür sorgen, dass Dritte nicht von Schülern geschädigt werden. Verletzt ein Lehrer diese Pflichten, hat das auch Konsequenzen für die Haftungsfrage. In Artikel 34 GG ist dies wie folgt geregelt:
„Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadenersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“
Betroffen von dieser Regelung sind ebenfalls Lehrer und Erzieher, die im öffentlichen Dienst angestellt sind und für die der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt.
Honorarkräfte und freiberuflich tätige Pädagogen können schon bei mittlerer Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden
Honorarkräfte und Freiberufler, die eine Lehrtätigkeit oder erzieherische Tätigkeit ausüben, benötigen unbedingt einen privaten Versicherungsschutz. Der Grund: Anders als Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können sie von ihrem Arbeitgeber bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit persönlich haftbar gemacht werden.
Übersicht: Wann haftet welcher Lehrer?
| Beamte | Angestellte (TVöD) | Honorarkräfte | Freiberufler |
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Vorsatz | | | | |
Grobe Fahrlässigkeit | | | | |
Mittlere Fahrlässigkeit | | | | |
Leichte Fahrlässigkeit | | | | |
Wann und wo besteht Versicherungsschutz der Lehrerhaftpflicht?
Die Diensthaftpflichtversicherung umfasst sowohl die gesamte Zeit des Unterrichts in der Schule als auch sämtliche Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Klassenreisen, Wandertage und gemeinsame Theaterabende sind daher genauso abgesichert wie das Chemielabor, das Schulgebäude und das gesamte Schulgelände.
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Bei der Diensthaftpflicht von CosmosDirekt sind Sie und Ihre Familie beitragsfrei mit einer Privat-Haftpflichtversicherung geschützt. Wie viel Sie das an Betrag kostet, können Sie in weniger als einer Minute online berechnen!
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Welche Versicherungssumme ist bei einer Diensthaftpflicht sinnvoll?
Bei der Lehrerhaftpflichtversicherung sollten Sie nicht am falschen Ende sparen. Das kann leicht passieren, wenn Sie eine zu niedrige Versicherungssumme wählen. Denn als Lehrer haften Sie auch bei Regress in voller Höhe. Gerade bei Personenschäden kommen schnell mehrere Millionen Euro zusammen: für medizinische und therapeutische Behandlungsmaßnahmen sowie für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und – beispielsweise bei Invalidität – für eine lebenslange Rente.
Eine Diensthaftpflicht übernimmt die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Da Sie aber für alle Schäden in voller Höhe haften, sollte die Abdeckung auch so hoch wie möglich sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro zu vereinbaren. Belaufen sich die Schadenersatzforderungen auf einen höheren Betrag als die vereinbarte Versicherungssumme, müssen Sie den fehlenden Anteil aus eigener Tasche finanzieren.
Tipp
Bei CosmosDirekt enthält bereits der Basis-Tarif eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro. Sie gilt pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden. Im Comfort-Schutz besteht sogar eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro.
Passiver Rechtsschutz
Neben der eigentlichen Schadenregulierung übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung bereits im Vorfeld eine wichtige Funktion: Sie prüft, ob eine Schadenersatzforderung überhaupt gerechtfertigt ist oder nicht. Berechtigen Ansprüchen von Seiten Dritter kommt sie nach, aber ungerechtfertigte Forderungen werden vom Versicherer abgewehrt. Kommt es über die Frage, ob der geltend gemachte Anspruch auch zulässig ist, zum Rechtsstreit, gewährt die Diensthaftpflicht einen passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, dass der Versicherer sämtliche Gerichtskosten übernimmt, um einen unbegründeten Anspruch erfolgreich zurückweisen zu können. Gerade über die Frage, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, gehen die Meinungen von Lehrer und Dienstherr oft auseinander.
Welche Kosten entstehen für eine Diensthaftpflichtversicherung?
Guter Versicherungsschutz ist nicht teuer. Eine günstige Diensthaftpflichtversicherung kostet rund 6 Euro pro Monat. Wer einen Versicherungsschutz mit einer höheren Abdeckung oder Extra-Leistungen wünscht, der kann sich für einen erweiterten Tarif entscheiden. Der Preisaufschlag fällt im Verhältnis zum „Mehr“ an Leistung relativ gering aus. Eine gute Lehrerhaftpflichtversicherung mit erweitertem Leistungsumfang bekommen Sie ab etwa 8 Euro im Monat.
Leistungen | BasisUmfassende Grundabsicherung | ComfortTop-Schutz mit vielen Extras |
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Pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden | 10 Mio. € | 50 Mio. € |
Verlust von Dienstschlüsseln | 10.000 € | |
Erteilung von Experimentalunterricht (auch mit radioaktiven Stoffen) | | |
Leitung und / oder Beaufsichtigung von Schüler- oder Klassenreisen sowie Schulausflügen und damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen und Heimen, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr | | |
Erteilung von Nachhilfestunden | | |
Tätigkeit als Kantor und / oder Organist | | |
Privat-Haftpflichtschutz | | |
Beitrag mit 250 Euro Selbstbeteiligung1 | 53,60 € | 69,69 € |
Beitrag ohne Selbstbeteiligung1 | 71,47 € | 92,92 € |
Welche Möglichkeiten habe ich, um Kosten zu sparen?
Auch wenn die Diensthaftpflichtversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungen bereits sehr günstig ist, gibt es weitere Mittel, um den Versicherungsbeitrag so niedrig wie möglich zu halten.
Tarif
Entscheiden Sie sich für den günstigen Basis-Tarif, wenn Sie nur eine Grund-Absicherung benötigen. Doch prüfen Sie genau, ob Sie individuelle Risiken mit einem erweiterten Schutz absichern sollten.
Familienstand
Manche Versicherer unterscheiden zwischen Single- und Familientarifen. CosmosDirekt bietet einen Rundumschutz an, da Familien nicht auf einen umfassenden Schutz verzichten sollten. So beinhaltet die Diensthaftpflicht von CosmosDirekt automatisch eine Privathaftpflicht, welche die gesamte Familie schützt. Mit einer Police lassen sich auch der Ehepartner und die Kinder gegen Schadenersatzforderungen Dritter absichern.
Selbstbeteiligung
Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung, können Sie den Beitrag für den Vertrag senken. Der sogenannte Selbstbehalt bedeutet, dass Sie Schäden bis zur vereinbarten Höhe selber zahlen. Das heißt, dass Sie Bagatellschäden selbst übernehmen und bei größeren Schäden die Diensthaftpflicht nur den Betrag leistet, der über den Selbstbehalt hinausgeht.
Zahlweise
Stiftung Warentest empfiehlt eine jährliche Zahlweise. Dadurch fallen die Kosten für Ihre Diensthaftpflichtversicherung im Vergleich zu einer quartalsweisen oder monatlichen Zahlung am geringsten aus. Zwar müssen Sie den Gesamtbetrag einmal im Jahr vollständig aufbringen, in der Summe zahlen Sie aber einen geringeren Beitrag.
Welche Extras sind in einer Lehrerhaftpflichtversicherung möglich?
Bei vielen Versicherern ist es möglich, die Basisabsicherung durch Zusatz- beziehungsweise Extra-Leistungen zu ergänzen. Dass sich der Extra-Schutz auszahlt, zeigt beispielsweise der Punkt „Dienstschlüssel“: Der Verlust dienstlicher Schlüssel sowie die daraus resultierenden Schäden sollten in jedem Fall durch die Lehrerhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Das betrifft insbesondere Pädagogen, die an großen Schulen arbeiten. Verlieren sie hier die Dienstschlüssel, müssen viele Schlösser gewechselt werden. Je größer die Schule, desto mehr Schlösser müssen getauscht werden und umso teurer wird es für den Verursacher. Wird dem Lehrer ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen, muss er die notwendigen Ausgaben selbst übernehmen. Ein Vergleich der Angebots-Details lohnt sich also.
Tipp
Die Diensthaftpflichtversicherung von CosmosDirekt sichert den Verlust von Dienstschlüsseln im Basis-Schutz bis zu einer Höhe bis 10.000 Euro ab. Im Comfort-Schutz besteht Versicherungsschutz bis 50 Mio. Euro.
Fazit: Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und andere Pädagogen unverzichtbar
Handeln Lehrer und Erzieher im Dienst grob fahrlässig und verursachen dadurch einen Schaden, können sie haftbar gemacht werden. Selbst wenn zunächst der Dienstherr die Kosten übernehmen muss, so kann er seine Beamten und Angestellten für den geleisteten Schadenersatz in Regress nehmen. Die Diensthaftpflichtversicherung springt in diesem Fall ein, sodass die Pädagogen auf der sicheren Seite stehen – und nicht den finanziellen Ruin erleiden. Die Diensthaftpflicht ist nicht nur für Lehrer und Erzieher mit Beamten-Status oder TVöD-Vertrag geeignet. Gerade für Pädagogen bei privaten Trägern ist sie unverzichtbar. Sie alle sichern sich mit der Haftpflicht umfassend gegen Schadenersatzforderungen ab, die bereits bei Nachweis einer mittleren Fahrlässigkeit erhoben werden können.
Die Diensthaftpflicht von CosmosDirekt ist im Vergleich zu anderen Angeboten doppelt günstig: Zum einen ist bereits eine umfassender Grundschutz mit einem geringen Beitrag abgesichert. Zum anderen enthält die Diensthaftpflichtversicherung eine Privathaftpflicht für die komplette Familie. Sie bietet eine Absicherung, auch für die Zeit außerhalb der Schule.