„Nichts ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“, schrieb schon der legendäre amerikanische Erfinder und Staatsmann Benjamin Franklin. Stimmt – Steuern gehören ganz selbstverständlich zu unserer Lebenswelt. Doch wer will, kann per Einkommensteuererklärung zumindest einen kleinen Teil des bereits abgeführten Geldes zurückbekommen. Zwar hat keiner Lust, Belege zu sortieren und Formulare auszufüllen, aber der Aufwand wird meistens belohnt: Zuletzt betrug die durchschnittliche Rückerstattung bei der Steuererklärung 1.095 Euro1.
Zudem ist manches etwas einfacher geworden. So kannst Du die Erklärung komplett online machen. Das hat den Vorteil, dass Du gleich Zugriff auf alle nötigen Formulare hast. Außerdem gibt Dir das die Möglichkeit, eine Reihe von notwendigen Angaben automatisiert einzutragen – das spart Zeit.
Fristen und Fristverlängerung
Solltest Du vorab schon wissen, dass Du mehr Zeit für Deine Steuererklärung brauchst, musst Du mit dem zuständigen Finanzamt in Kontakt treten. Ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung, in dem Du Dein Antrag begründest und einen neuen Abgabetermin nennst, reicht aus. Das ist in § 109 der Abgabenordnung geregelt. Wer sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat für die Abgabe sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit.
Freiwillige Steuererklärungen sind bis zum 31. Dezember des vierten Kalenderjahres, das auf das veranlagte Jahr folgt, abzugeben. Für das Jahr 2023 sind „Freiwillige“ also noch bis zum 31. Dezember 2027 abgabeberechtigt.
Interessant und wichtig ist in Zusammenhang mit Deiner Einkommensteuererklärung natürlich: Was gilt weiter, was ist neu? Worauf solltest Du besonders achten? Wir haben für Dich acht wichtige Hinweise zusammengestellt, die das Steuerjahr 2023 betreffen. Selbstverständlich ersetzt der Text keine steuerliche Beratung.
Steuer berücksichtigt die Inflation
Höhere Löhne und Gehälter sollen sich im Geldbeutel von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bemerkbar machen. Deshalb wurde der Einkommensteuertarif für das Jahr 2023 an die Inflation angepasst, um die Effekte der „kalten Progression“ zu vermeiden.
Grundfreibetrag wird angehoben
Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag, den die Steuerbehörden als das Existenzminimum anerkennen und der nicht besteuert wird. Steuern werden also erst auf Einkommen fällig, die diesen Freibetrag übersteigen. Für 2023 wurde er auf 10.908 Euro angehoben. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag, wenn sie gemeinsam veranlagt werden. Für das Jahr 2024 steht eine weitere Erhöhung auf 11.604 Euro an2.
Kinderfreibetrag steigt ebenfalls
Wer Kinder hat und kein Kindergeld bezieht, dem steht ein Kinderfreibetrag, inklusive Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, zu. Für 2023 wurde der Kinderfreibetrag auf 8.952 Euro angehoben, für das Jahr 2024 werden es 9.312 Euro sein3. Für die meisten Eltern ist der Bezug von Kindergeld aber lohnender als der Kinderfreibetrag. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung berechnet das Finanzamt automatisch, ob Du steuerlich mehr vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitierst und wählt die für Dich bessere Variante3.
Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die beim Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Job anfallen, etwa Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Arbeitsbekleidung, berufliche Telefonkosten, Arbeitszimmer, Fahrt- und Reisekosten, Bewerbungs- und Umzugskosten (wenn der Umzug beruflich begründet war) sowie Kontoführungsgebühren.
Berufspendler können für 2023 bis zum 20. Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer geltend machen6. Diese Reglung ist bis Ende 2026 gültig und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.
Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmern wurde auf 1.230 Euro angehoben3. Bis zu diesem Betrag können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne die Angaben durch Dokumente belegen zu müssen. Kannst Du höhere Werbungskosten geltend machen und belegen, solltest Du sie in der Steuererklärung aufführen. Denn jede zusätzlich belegte Ausgabe kann Deine Steuerlast senken.
Solidaritätszuschlag entfällt für viele
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde weiter angehoben. Den Soli muss ab 2023 nur zahlen, wer in jenem Jahr mehr als 17.543 Euro Lohn- und Einkommensteuer gezahlt hat. Für das Jahr 2024 wird die Grenze um weitere 587 Euro auf 18.130 Euro erhöht3.
Übrigens: Schon Anfang 2021 ist durch die Anhebung der Freigrenze der Solidaritätszuschlag für rund 90 % derjenigen entfallen, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen2.
Unterstützung für Alleinerziehende
Alleinerziehende profitieren von einem speziellen Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer: dem Entlastungsbetrag. Für 2023 beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro (und um jeweils 240 Euro für jedes weitere Kind). Du musst mit mindestens einem Kind zusammenleben, für das Du Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast, um den Freibetrag zu erhalten. Zudem darfst Du keinen gemeinsamen Haushalt mit anderen volljährigen Personen führen4.
Homeoffice wird unterstützt
Wer im Jahr 2023 im Homeoffice arbeitete, darf bei der Einkommensteuer für bis zu 210 Homeoffice-Tage einen pauschalen Werbungskostenabzug geltend machen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht oder nicht.
Wird die berufliche Tätigkeit hauptsächlich im häuslichen Arbeitszimmer ausgeführt, können wahlweise die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers oder ohne Nachweis der entstandenen Beträge eine Pauschale in Höhe von 1.260 Euro geltend gemacht werden. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel und ist ebenso personenbezogen anzuwenden3.
Inflationsprämie abgabenfrei
Unternehmen können an ihre Beschäftigten zusätzliche Zahlungen von bis zu 3.000 Euro, steuer- sowie sozialversicherungsabgabenfrei zahlen.
Diese Inflationsausgleichprämie gilt vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 20245.
Wusstest Du, dass...?
- … man Krankheitskosten absetzen kann? (z.B. orthopädische Schuhe/ Strümpfe, Zahnspangen, Medikamente, Fitnessstudio usw.) 7
- … man Beerdigungskosten absetzen kann? 7
- … man die Kosten für künstliche Befruchtung geltend machen kann? 7
- … man Kosten rund ums Studium (z.B. Kredite, Semesterbeiträge und Arbeitsmaterialien) einfordern kann? 8
- … man Spenden an gemeinnützige Organisationen in Deutschland absetzen kann? 9
- … man haushaltsnahe Dienstleistungen (Schornsteinfeger, Elektriker, Haushaltshilfen, Winterdienst usw.) steuerlich absetzen kann? 10
-
1
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html
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2
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2024.html
-
3
https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/steuererklaerung-fuer-2023
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4
https://www.finanztip.de/lohnsteuer-steuerklasse/steuerklasse-2/
-
5
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190
-
6
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/pendlerpauschale-oepnv-ticket-2125020
-
7
https://www.fr.de/ratgeber/geld/steuern-sparen-geld-tipps-steuerrecht-gesetze-deutschland-legal-11241145.html
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8
https://www.studysmarter.de/magazine/steuererklaerung-student/
-
9
https://www.finanzfluss.de/geldanlage/steuern-sparen/
-
10
https://www.finanztip.de/haushaltsnahe-dienstleistungen/
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Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei CosmosDirekt von 1989 bis 1991. Seit 1994 ist Stefan als Online-Redakteur für unsere Webseite verantwortlich.
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