Das Bild zeigt eine selbstständige Frau.

Versicherungen für Selbstständige

Betrieb­liche und private Risiken abdecken

Auf einen Blick: Diese Versi­che­rungen sind wichtig zur Absi­che­rung

Betrieb­liche Risiken

Private Risiken

  • Betriebs- und Berufs­haftpflicht­versicherung
  • Krankenversicherung
  • Vermögensschaden-Haft­pflicht­versicherung
  • Betriebs­unterbrechungs­versicherung
  • Geschäfts­versicherung
  • Firmen­rechts­schutz­versicherung
  • Private Rentenversicherung

Du möchtest Dein eigener Chef sein und willst nun den nächsten Schritt wagen: raus aus dem Angestellten­verhältnis und rein in die Selbst­ständig­keit. Doch welche Versicherungen brauche ich als Selbst­ständiger oder Frei­berufler? In unserem Artikel erklären wir, welche Policen unverzichtbar sind, wie zum Beispiel die Privathaftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung, welche Versicherungen sinnvoll und welche Versicherungen Du nur nach Bedarf abschließen solltest.

Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Regulieren Versicherungen einen Schaden, prüfen sie auch, ob sie von jemand anderem einen Teil oder die ganze Summe zurückfordern können. Art und Höhe der Rückforderung können im Einzelfall ganz unterschiedlich ausfallen, im Prinzip ist dies aber immer dann möglich, wenn der Schadenverursacher nachlässig war oder seinen Pflichten nicht nachkam und dadurch haftbar gemacht werden kann.

Wert eines Gegenstandes zu einem bestimmten Zeitpunkt. In der Regel handelt es sich um den Preis, der für einen neuen oder gleichwertigen Gegenstand gezahlt werden muss, abzüglich der Wertminderung durch Alter (technischer Fortschritt, Mode) und Abnutzung (Verschleiß).

Eine besondere Form des Diebstahls, bei der Sachen aus einem Haus oder einer Wohnung gestohlen wurden, nachdem die Tür oder ein Fenster aufgebrochen oder durch falsche Schlüssel geöffnet wurde.

Als Selbstständiger und Freiberufler musst Du enorme Risiken managen. Das betrifft neben den unternehmerischen Risiken im Tagesgeschäft insbesondere allgemein-betriebliche, aber auch private Gefahrensituationen. Diese können einen Unternehmer nicht nur kurzfristig Umsatz kosten, sondern langfristig die Existenz ruinieren. Daher gibt es eine Reihe von Versicherungen, für die bei Selbstständigkeit eine Versicherungspflicht besteht. Andere wiederum sind freiwillig, aber dennoch sinnvoll. Wieder andere Versicherungen sind nur für manche Selbstständige von Bedeutung.

Betrieb­liche Versi­che­rungen für Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler

Nicht jeder fühlt sich zum Unternehmer berufen, der Chancen ergreift, wenn er sie kommen sieht. Manche wagen den Schritt in die Selbstständigkeit auch aus anderen Gründen: um einer drohenden Arbeitslosigkeit zu entgehen oder weil sich während des Studiums eine Idee kristallisiert hat, die man nun im Geschäftsleben verfolgen möchte. Neben zahlreichen Chancen umfasst eine Selbstständigkeit oder eine Arbeit als Freiberufler auch viele Risiken. Vor unternehmerischen Risiken schützt man sich am besten durch ein durchdachtes Konzept, einen soliden Businessplan, hohes Engagement und kluge Entscheidungen. Gegen betriebliche Risiken wie Haftungsfragen oder Einbruchdiebstahl helfen bei Selbstständigkeit folgende Versicherungen.

Sehr wich­tige Versi­che­rungen

Diese Versicherungen sollte jeder Selbstständige abgeschlossen haben.

Betriebs- und Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt auf, wenn Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter oder Besucher (im Büro oder auf dem Firmengelände) zu Schaden kommen und Du als Unternehmer dafür haften musst. Voraussetzung ist, dass der Schaden entstanden ist, weil Du oder einer Deiner Mitarbeiter einer betrieblichen Tätigkeit nachgegangen sind. Abdeckt sind auch Schäden, die durch das Firmengebäude, die Produktionsstätten oder das Betriebsgelände verursacht werden – zum Beispiel, wenn jemand stürzt, weil im Winter die Wege auf dem Firmengelände nicht rechtzeitig geräumt gewesen sind. Die Schadenersatzansprüche, die von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden, umfassen sowohl Personen-, Sach- als auch Vermögensschäden. Eingeschlossen sind beispielsweise:

  • Medizinische Behandlungskosten, für welche die Krankenkasse nicht aufkommt oder Dich in Regress nimmt. Aber auch therapeutische und sonstige Reha-Maßnahmen, die zur Gesundung notwendig sind – inklusive Schmerzens­geld oder lebenslange Renten.
  • Die Reparatur oder der Ersatz von beschädigten Gegenständen. Erstattet wird der Zeitwert.
  • Kurzfristige Vermögenseinbußen oder Sonderausgaben (zum Beispiel für eine Flugumbuchung).

Freiberufler wie Ingenieure, Architekten oder Notare können sich gegen dieselben Risiken mit einer Berufshaftpflichtversicherung schützen. Auch für kleine Handwerksbetriebe wird gelegentlich diese Versicherung angeboten. Dabei ist für diese Form der Selbstständigkeit die Bezeichnung eigentlich irreführend, weil dahinter eine Betriebshaftpflichtversicherung steht. Da im Einzelfall die Entscheidung schwer zu treffen ist, verzichten selbst manche Versicherer auf eine genaue Trennung beider Versicherungsformen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist dann die Rede von der „Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung“.

Berufs- als Vermö­gens­schaden-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Für manche Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch, beispielsweise für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater oder für Prüfer und Gutachter. Der Grund: Schon ein kleiner Fehler im Beratungsgespräch oder eine versäumte Frist können bereits dazu führen, dass der Mandant einen großen finanziellen Schaden erleidet. Dafür kann z.B. der Anwalt haftbar gemacht werden. In solch speziellen Berufshaftpflichtversicherungen sind in der Regel nur Vermögensschäden, aber keine Personen- oder Sachschäden versichert. Für andere Berufsgruppen wird eine vergleichbare Police als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung angeboten.

Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung

Steht die Produktion eines Unternehmens still, weil es im Lager brennt, oder verhindert ein Vulkanausbruch die Auslieferung? Dann verdient die Firma kein Geld, obwohl die Betriebskosten fortlaufend anfallen. Doch nicht nur Industrieunternehmen oder landwirtschaftlichen Betrieben droht dann der finanzielle Ruin. Auch Selbstständigen und Freiberuflern kann es passieren, dass sie den Betrieb für eine gewisse Zeit unterbrechen müssen. Zum Beispiel, wenn das Atelier nach einem Sturm nicht mehr benutzt werden kann oder das Büro bei einem Einbruch verwüstet worden ist. Die Betriebsunterbrechungsversicherung, kurz: BU-Versicherung (nicht zu verwechseln mit der ebenfalls oft so abgekürzten Berufsunfähigkeitsversicherung), kommt dann vorübergehend auf für:

  • Löhne und Gehälter
  • Sozialausgaben
  • Miete
  • den entgangenen Gewinn

Die Bedingung dafür, dass die Betriebsunterbrechnungs-Versicherung den Schaden übernimmt, ist, dass er durch Feuer, Leitungswasser und Sturm beziehungsweise durch Einbruchdiebstahl oder Raub verursacht wurde. Bei einigen Versicherungen sind auch Elementarschäden infolge von Hochwasser oder Erdrutsch mitversichert. Zudem muss der Betrieb nicht erst vollständig zum Erliegen gekommen sein. Meist genügt es bereits, wenn eine wichtige betriebliche Funktion wie Einkauf, Lager oder Vertrieb gestört wurde. Daher bezeichnen einige Versicherer die BU-Versicherung für kleine Firmen, Selbstständige und Freiberufler auch als Ertragsausfallversicherung.

Geschäfts­ver­si­che­rung

Aufgrund derselben Risiken wird die Betriebsunterbrechungs-Versicherung oft im Paket mit einer Geschäftsversicherung angeboten. Sie gleicht der Hausratversicherung. Als reine Sachversicherung ist diese Versicherung bei Selbstständigkeit dennoch bedeutsam: So schützt die Geschäftsversicherung die beweglichen Dinge, die sich in Büro, Praxis oder Kanzlei befinden. Dadurch sind Schäden am Inventar, zum Beispiel infolge von Brand, Explosion oder Implosion, abgesichert. Aber auch bei Rohrbrüchen oder bei Beschädigungen an den Zu- und Ableitungen von Geschirrspülmaschinen oder unternehmenseigenen Waschmaschinen kommt die Geschäftsversicherung für den entstandenen Schaden auf. Werden Waren durch einen Sturm beschädigt oder zerstört, ist die Versicherung ebenfalls zuständig. Das gleiche gilt für einen Einbruchdiebstahl ins Büro oder ins Lager.

Glas­ver­si­che­rung

Teure Innenverglasungen, große Fensterflächen oder Türscheiben aus besonders geschliffenem Glas können zusätzlich mit einer Glasversicherung abgesichert werden. Die zahlt dann nicht nur bei Beschädigungen durch Brand oder Einbruch, sondern auch, wenn Du oder einer Deiner Mitarbeiter das Glas beschädigst. Voraussetzung ist, dass das Glas gebrochen ist. Schrammen und Kratzer werden nicht ersetzt. Abgedeckt sind aber nicht nur die Austauschkosten, sondern auch Notverglasungen und die Entsorgung der Glassplitter.

Weitere Sonder­formen der Betriebs­un­ter­bre­chungs-Versi­che­rung

Die folgenden Versicherungen können oft separat abgeschlossen oder als Zusatzmodule der BU-Versicherung hinzugefügt werden.

  • Warenkreditversicherung: Schützt gegen Zahlungsausfälle von Kunden, wenn Du bereits Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht hast. Eine Insolvenz des Schuldners muss nicht zwangsläufig vorliegen, bei vielen Versicherungen reicht bereits der Zahlungsverzug. Die Police wird auch als Forderungsausfallversicherung angeboten.
  • Transportversicherung: Sichert Waren, Güter, Maschinen oder Muster dagegen ab, dass sie während des Transports beschädigt oder zerstört werden beziehungsweise verlorengehen. Je nach Geschäftsfeld, in der die Selbstständigkeit verortet ist, kann die Versicherung dabei Transporte abdecken, die ausschließlich mit unternehmenseigenen oder aber auch mit fremden Fahrzeugen durchgeführt wurden. Für selbstständige Spediteure gibt es auch Policen, die Haftungsrisiken einschließen.

Auto­ver­si­che­rung

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  • Rabattschutz: 3 Schäden frei
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Wich­tige Versi­che­rungen

Bei Selbstständigkeit sind diese Versicherungen oft sehr sinnvoll, aber nicht alle Selbstständigen brauchen sie.

Firmen­rechts­schutz­ver­si­che­rung

Auch Selbstständige und Freiberufler benötigen einen Rechtsschutz, der gewerbliche Risiken einschließt. Das heißt: Eine gute Firmenrechtsschutzversicherung beinhaltet Vertrags- und Sachenrecht, bietet Arbeitsrechtsschutz (bei juristischen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern) und ist auch bei Steuerstreitigkeiten zuständig. Je nach Versicherung sind auch Vorwürfe von Verstößen gegen das Wettbewerbsrechts oder Nachfolge-Beratungen enthalten. Versichert sind in jedem Fall Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten, wenn der Streit juristisch ausgefochten wird. Viele Versicherungen übernehmen aber auch die Kosten für eine außergerichtliche Einigung, zum Beispiel durch Mediation.

Kfz-Versi­che­rungen

Wenn Du ein Auto oder einen Transporter als Firmenwagen zugelassen hast, benötigst Du in jedem Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die Du anderen Verkehrsteilnehmern zufügst. Willst Du das Fahrzeug zusätzlich gegen Schäden bei Wildunfällen, Hagel- und Glasschäden schützen, benötigst Du eine Teilkaskoversicherung. Die umfassendste Absicherung bietet eine Vollkaskoversicherung. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko, zahlt aber darüber hinaus auch Unfallschäden am eigenen Auto, die Du selbst verursacht hast, sowie Schäden aufgrund von Vandalismus.

Absi­che­rung des Todes­falls: Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung für Unter­nehmer

Der Erfolg eines Unternehmens hängt oftmals vom speziellen Know-how und der Persönlichkeit des Unternehmers selbst und wichtiger Schlüsselpersonen ab. Im Ernstfall einen Ersatz zu finden ist häufig ein großes Problem, vor dem insbesondere kleinere und technologieorientierte Firmen stehen. Um wenigstens den finanziellen Spielraum dafür zu schaffen und somit auch die Geschäftspartner zu beruhigen, eignet sich die Risikolebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung von CosmosDirekt hat bei der Wirtschaftswoche (04.08.2020) einen 1. Platz erzielt. Du kannst Dich zum Beispiel ab 3,15 Euro im Monat absichern.

Versi­che­rungen nach Bedarf

Der Versicherungsschutz bei Selbstständigkeit hängt vom Bedarf ab. Die folgenden Versicherungen benötigst Du nur, wenn Du die entsprechenden Maschinen beziehungsweise technischen Geräte besitzt. Oder wenn Du in Bereichen tätig bist, in denen spezielle Haftungsanforderungen auf Dich zukommen.

Maschi­nen­ver­si­che­rung

Führt technisches Versagen, ein Bedienungsfehler oder aber ein Fehler in der Konstruktion an einer stationären Maschine oder einer ganzen Anlage zu einem Schaden, springt diese Versicherung ein. Eine entsprechende Versicherung gibt es auch für fahrbare Maschinen, die dann auch gegen Diebstahl oder Sturmschäden versichert sind.

Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

Für viele Selbstständige sind die verwendeten Anlagen und Geräte unverzichtbar, um den Beruf auszuüben. Diese Versicherung schützt daher nicht nur Computer und Server im Schadenfall, sondern auch Prüf- und Messgeräte, Satz-, Repro-, Bild- und Tonanlagen, die Bürotechnik oder Waagen und Kassen. Abgesichert sind Austausch- beziehungsweise Reparaturkosten, zum Beispiel bei Bedienfehlern, Fahrlässigkeit, Wasserschäden, Überspannung, Diebstahl, oder Vandalismus.

Produkt-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Wie größere Unternehmen sind auch Selbstständige im Rahmen der gesetzlich verankerten Gefährdungshaftung dafür verantwortlich, technisch fehlerfreie und sichere Produkte anzubieten. Auch als Zulieferer oder Importeur steht man mit in der Verantwortung. Die Produkt-Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz, wenn ein mangelhaftes Produkt einen Sach- oder Personenschaden verursacht. Auch Folgeschäden wie Ein- und Ausbaukosten werden übernommen.

Umwelt-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Lagerst Du auf Deinem Unternehmensgelände Heizöl, Kraftstoffe, Farben, Lacke und andere potenziell umweltschädliche Stoffe? Dann haftest Du im Unglücksfall, also wenn diese Stoffe auslaufen, austreten oder bei einer Explosion die Umwelt schädigen. Neben Kosten für Sach- und Personenschäden an Nachbarn, Passanten und unbeteiligten Dritten sind in der Regel auch Vermögensschäden abgedeckt. So können zum Beispiel Fischer entschädigt werden, wenn ein See oder eine Fischzucht durch einen Unfall kontaminiert worden ist.

Private Versi­che­rungen für Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler

Wer bislang Angestellter in einem Unternehmen war, musste sich um seine soziale Absicherung keine Gedanken machen. Arbeitslosen- und Rentenversicherung waren geregelt, auch der Abschluss einer Kranken- und Pflegesicherung war selbstverständlich. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit liegt nun die Sozialversicherung – sprich: die soziale Absicherung – auch in Deinen Händen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du als Selbstständiger oder Freiberufler eine Reihe weiterer persönlicher Risiken durch freiwillige Versicherungen abdecken.

Pflichtversicherungen

Diese Versicherungen muss jeder Selbstständige und Freiberufler abgeschlossen haben.

Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Die Krankenversicherung ist gesetzliche Pflicht – für Selbstständige und Freiberufler besteht keine Ausnahme. Bei Selbstständigkeit ermöglicht die Krankenversicherung den Versicherten fachgerechte Hilfe – etwa nach einem Unfall oder bei Krankheit. Bezahlt werden die Kosten für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhaus-Aufenthalte, aber auch Ausgaben für Arznei- und Heilmittel und anderes mehr. Selbstständige können als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben, wenn sie zuvor als Angestellte gearbeitet haben und sich nun selbstständig machen. Oder sie beantragen die Aufnahme in eine private Krankenversicherung (PKV).

Die Pflegeversicherung bezahlt eine pflegerische Grundversorgung im Alter, nach einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall. Mitglieder der GKV sind automatisch pflegeversichert, wer eine PKV besitzt, muss zusätzlich eine private Pflegeversicherung abschließen.

Selbstständige haben – anders als Arbeitnehmer – keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Denn wenn der Selbstständige nicht arbeiten kann, wird er auch nicht bezahlt. Mit Krankentagegeld – manchmal auch kurz Krankengeld genannt – sicherst Du Dich gegen das Risiko ab, bei Krankheit kein Geld mehr verdienen zu können. Sowohl GKV- als auch PKV-Mitglieder müssen dafür eine entsprechende private Zusatzversicherung abschließen.

Sehr wich­tige Versi­che­rungen

In seinem eigenen Interesse sollte jeder Selbstständige oder Freiberufler diese Versicherungen abgeschlossen haben – eine gesetzliche Pflicht besteht aber nicht. Oft sind aber verschiedene Varianten möglich, um eine Grundsicherung zu erreichen. Wenn Du Dich selbstständig machst, solltest Du genau prüfen, welche Versicherung Dich wie abdecken kann.

Renten­ver­si­che­rung

Anders als die Krankenversicherung ist die Rentenversicherung keine Pflichtversicherung. Wie der Selbstständige seine Altersvorsorge gestaltet, ist ihm überlassen – als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, über eine private Rentenversicherung oder durch eine Kombination beider Modelle.

Pflicht ist die gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige, die nur für einen Auftraggeber arbeiten, aber auch für selbstständig tätige Lehrer, Handwerker und Hebammen. Selbstständige Künstler oder Publizisten sind über die Künstlersozialkasse versichert. Alle anderen Selbstständigen und Freiberufler können aber als freiwilliges Mitglied versichert werden. Viele Selbstständige, die als Angestellte schon einige Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, zahlen den Mindestbetrag, um Ansprüche auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente zu erhalten.

Hinweis: Prüfe genau, ob für Dich als Selbstständiger eine Pflichtmitgliedschaft bei der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Denn sie darf rückwirkend nicht gezahlte Beiträge für 30 Jahre einfordern. Die Angaben findest Du in § 2 Sozialgesetzbuch VI.

Anstelle der oder in Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung können Selbstständige eine private Rentenversicherung zum Beispiel die Basisrente abschließen. Neben dem klassischen Modell – Du zahlst monatlich einen bestimmten Betrag ein, die Rente wird mit Rentenbeginn lebenslang ausgezahlt – gibt es eine Reihe von Varianten: Fondsgebundene Rentenversicherungen investieren die eingezahlten Beiträge in Fonds, sodass Du auch von den Zuwächsen an den Aktienmärkten profitierst.

Andere ermöglichen es, die spätere Rente aus verschiedenen Modulen zusammenzusetzen – und die Beiträge der momentanen Finanzsituation anzupassen.

Manche Freiberufler wie Ärzte oder Architekten sind über das Versorgungswerk der zuständigen Kammer pflichtversichert, die später eine Grundrente auszahlt. Wie alle Selbstständigen können sie sich zusätzlich privat versichern und durch diese Verträge die Rentenzahlungen aufstocken.

Privat­haft­pflicht­ver­si­che­rung

Nicht nur der Betrieb muss unter bestimmten Umständen haften – auch als Privatpersonen stehen Selbstständige und Freiberufler in der Pflicht, von ihnen angerichtete Schäden zu ersetzen – und zwar in vollem Umfang, denn die Haftungspflicht besteht in unbegrenzter Höhe. Das heißt, dass man für besonders teure Schäden mitunter den Rest seines Lebens in der Verantwortung stehen kann. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Die richtige Versicherungssumme finden, die passenden Leistungen einschließen, die Prämie berechnen: Weitere Informationen zum Thema Privathaftpflichtversicherung findest Du in unseren Ratgebern zur Haftpflichtversicherung.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Solange man gesund ist, kann man als Selbstständiger arbeiten und Geld verdienen. Doch was, wenn man wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr seinen Beruf ausüben kann? Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung bietet nur eine Grundversorgung. Mit ihr lässt sich aber nicht der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten. Dagegen schützt die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu den wichtigsten, aber auch zu den kostenintensiveren Privatversicherungen. Unsere Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung erklären zum Beispiel, warum private Vorsorge wichtig ist, was genau unter der Berufsunfähigkeitsversicherung zu verstehen ist und wie Du die Kosten niedrig hältst.

Risikolebens­ver­si­che­rung

Deine Familie ist das Wertvollste, was Du hast. Wie ist die finanzielle Situation Deiner Familie, wenn Dir etwas passiert? Wenn Du der Hauptverdiener bist, dann bedeutet dies bei Deinem Todesfall einen existentiellen Einkommensausfall, der eine große Versorgungslücke verursacht.

Gib Deiner Familie finanzielle Sicherheit mit einer Risikolebensversicherung. Darlehen und Kredite solltest Du zusätzlich mit einer Risiko­lebens­versicherung absichern. Finanzielle Sicherheit mit einer Kreditausfallversicherung in Form einer Risikolebensversicherung.

Sach­ver­si­che­rungen

Diese Versicherungen sind dazu da, Deinen materiellen Besitz zu schützen. Die Hausratversicherung sichert Dein bewegliches Eigentum in Deiner Wohnung ab, sprich: das gesamte Inventar. Versichert sind Schäden aufgrund von Diebstahl nach einem Einbruch, Brand und Explosion, Wasserschäden, Frostschäden an Heizungen sowie Sturm- und Hagelschäden. Auch Naturgewalten wie Hochwasser und Überschwemmungen, Überspannungsschäden oder Fahrraddiebstahl können versichert werden.

Besitzt Du ein eigenes Haus, ist eine Wohngebäudeversicherung anzuraten.

Wich­tige Versi­che­rungen

Bei Selbstständigkeit sind diese Versicherungen sinnvoll, aber nicht jeder Selbstständige benötigt sie. Daher gilt: Wie umfangreich der Versicherungsschutz gestaltet wird, ist immer eine individuelle Frage. Ihre Beantwortung hängt davon ab, welchen Risiken Du ausgesetzt bist und wie stark Dein Bedürfnis nach Sicherheit (hinsichtlich verschiedener Aspekte) ausgeprägt ist.

Unfall­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Unfällen, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignen. Für Arbeitnehmer ist sie eine Pflichtversicherung, für Selbstständige und Freiberufler aber nicht. Sie können sich aber über ihre Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. Doch weitaus häufiger als auf dem Arbeitsweg geschehen Unfälle im Privatbereich. Diese werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Versicherung übernommen. Daher sollten Selbstständige, insbesondere, wenn sie viel reisen oder sportlich sehr aktiv sind, eine private Unfallversicherung abschließen. Sie kommt bei Invalidität für eine Vielzahl von Kosten auf, angefangen beim behindertengerechten Umbau der Wohnung über Lohnausgleich bis hin zu Heilbehandlungen, welche die Krankenkasse nicht bezahlt.

In welchen Situationen braucht man eine Unfallversicherung? Wie kann ich meine Familie optimal (mit) absichern? Und wie wechsele ich am besten eine zu teure Police? Antworten auf diese Fragen und mehr bieten unsere Ratgeber zur Unfallversicherung.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Die Firmenrechtsschutzversicherungen von Selbstständigen enthalten oft bereits eine Absicherung bei privaten Streitfällen. Das ist auch sinnvoll, denn zum einen sind oftmals die Grenzen zwischen beruflicher Tätigkeit und Privatleben nicht so leicht zu ziehen. Zum anderen können auch im Privatbereich gerichtliche Auseinandersetzungen schnell ins Geld gehen. Mehrere tausend Euro sind bei einem verlorenen Prozess keine Seltenheit. Falls die Firmenrechtsschutzversicherung keine solche Absicherung bietet, sollte man eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Sinnvoll ist der Einschluss folgender Sparten:

  • Privatrechtsschutz bietet Absicherung bei Streitigkeiten mit Handwerkern, Dienstleistern oder Verkäufern
  • Verkehrsrechtsschutz greift bei Unfällen mit Auto, Rad oder zu Fuß
  • Wohnrechtsschutz umfasst Streitigkeiten mit Vermietern wegen Mieterhöhungen, Kündigungen wegen Eigenbedarf oder der Nebenkostenabrechnung

Weitere Versi­che­rungen nach Bedarf

Ob Du Selbstständiger weitere Versicherungen benötigst, hängt von Deinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis und Deiner individuellen Situation ab. Junge Familien, die gerade eine Wohnimmobilie erwerben, können zum Beispiel eine Risikolebensversicherung zur gegenseitigen Absicherung im Todesfall abschließen. Wer beruflich international viel unterwegs ist, benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler. Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten im Ausland nur zum Teil oder gar nicht – ohne Versicherungsschutz musst Du die Differenz allein bezahlen.

Beim Schritt in die Selbst­stän­dig­keit die passenden Versi­che­rungen wählen

Welche Versicherung bei Selbstständigkeit notwendig ist, hängt vom Geschäftsfeld und von der Art des versicherten Risikos ab. Gegen betriebliche und private Risiken können sich Selbstständige mit der richtigen Versicherung schützen. Denn muss der Unternehmer den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, kann der schöne Traum vom selbstständigen Arbeiten schneller vorbei sein als gedacht.

Betriebshaftpflicht-, Betriebsunterbrechungs- und Geschäftsversicherung bieten einen Schutz gegenüber Risiken, die dem Unternehmen seine Existenzgrundlage entziehen können. Persönliche Gefahren für Selbstständige oder Freiberufler werden über Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

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