Eine Frau steht lachend im Garten ihres Eigenheims.

Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung

Anpassungsfaktor gleicht Baukostenanstieg aus

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Anpassungsfaktor in der Gebäudeversicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngebäudeversicherung: Kommt es an Deinem Haus zu Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden oder Schäden durch Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion, leistet die Gebäudeversicherung.
  • Anpassungsfaktor: Korrigiert steigende Herstellungskosten für Immobilien gegenüber dem ursprünglichen Baupreis. Der Anpassungs­faktor wird jährlich zum 1. Januar aktualisiert und steigt 2025 um 2,47 % auf 26,51.
  • Festlegung: Damit für Dein Haus im Schadenfall der Wieder­aufbau finanziert werden kann, machen die Versicherer die Versicherungssumme von den sich ändernden Material- und Personalkosten im Baugewerbe abhängig. Die Daten für den Anpassungsfaktor werden vom Statistischen Bundesamt geliefert.
  • Sonderkündigungsrecht: Bei einer Beitragserhöhung durch den Prämien­faktor besteht kein Sonder­kündigungs­recht. Erhöht Dein Versicherer den Beitrag aber um mehr als den Anpassungsfaktor, kannst Du vorzeitig kündigen.

Bedingt durch die Inflation steigen auch die Kosten im Baugewerbe. So spüren auch Eigentümer von Immobilien den Anstieg in der Wohngebäudeversicherung. Denn steigende Baupreise und Tariflöhne bewirken einen Anstieg der Wiederherstellungskosten von Immobilien nach einem Schaden, sodass die Versicherung den Versicherungsschutz anpassen muss. Was genau man unter dem Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung versteht, erfährst Du in diesem Ratgeber. Weitere Infos zur Wohngebäudeversicherung von Cosmos Direkt findest Du auf unserer Produktseite.

Was ist der Anpassungsfaktor in der Wohn­gebäude­versicherung?

Der Anpassungsfaktor ist ein wichtiger Bestandteil zur Berechnung des Beitrags. Jedes Jahr findet auf Grundlage des Baupreisindexes und des Tariflohnindexes für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamts eine Anpassung des Beitrags statt. So werden die steigende Herstellungskosten sowie Material- und Personalkosten zum ursprünglichen Baupreis korrigiert.

Zwei weitere wichtige Begriffe in der Gebäudeversicherung:

  1. Prämienfaktor: Der Prämienfaktor ist ein Multiplikator, der auf die Grundprämie angewendet wird, um die endgültige Prämie zu berechnen. Dieser Faktor kann von verschiedenen Variablen beeinflusst werden, wie zum Beispiel dem Alter des Gebäudes, der Lage, dem Zustand und anderen Risikofaktoren. Der Prämienfaktor ist spezifisch für die jeweilige Gebäudeversicherung und kann sich im Laufe der Zeit ändern, etwa wenn sich das Risikoprofil des versicherten Gebäudes ändert.
  2. Gleitender Neuwert: Der gleitende Neuwertfaktor stellt sicher, dass die Versicherungssumme automatisch an die steigenden Baukosten angepasst wird. Im Schadensfall wird also nicht nur der aktuelle Wert des Gebäudes, sondern auch die Wertsteigerung durch Inflation oder andere Faktoren berücksichtigt. Dies verhindert eine Unterversicherung und sorgt dafür, dass Du im Schadensfall ausreichend entschädigt wirst.

Wie berechnet sich der Anpassungsfaktor?

Die Berechnung des Anpassungsfaktors in der Wohngebäudeversicherung setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: dem Baupreisindex und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. Der Baupreisindex macht 80 Prozent und der Tariflohnindex 20 Prozent der Berechnung aus:

  • Baupreisindex: Dieser Index zeigt die Preisentwicklung von Neubauten und der allgemeinen Instandhaltung von Immobilien an. Er wird für den Zeitraum von Mai bis Mai erhoben.
  • Tariflohnindex: Dieser Index spiegelt die Lohnentwicklung im Baugewerbe wider und bezieht sich auf den Zeitraum von April bis April.

Darüber hinaus wird häufig ein weiterer Wert mit einbezogen:

  • 1914er-Wert: Der sogenannte 1914er-Wert berücksichtigt die Baukosten eines Hauses aus dem Jahr 1914.

Zusammengefasst in einer Formel, die diese verschiedenen Faktoren berücksichtigt, wird der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung also wie folgt berechnet:

Anpassungsfaktor = (0,8 x Baupreisindex) + (0,2 x Tariflohnindex) + weitere Faktoren

Warum ändert sich der Anpassungsfaktor?

Steigen die Baupreise und Tariflöhne, so steigt auch der Neuwert Deines Wohngebäudes. Das Statistische Bundesamt berechnet jedes Jahr die Entwicklung dieser Faktoren, die so zur Beitragsanpassung der Wohngebäudeversicherung führt. Den Anpassungsfaktor bestimmt somit nicht Dein Versicherer.

Ist der Neuwert Deines Hauses erst einmal gestiegen, sind Schäden in der Wohngebäudeversicherung meist nicht mehr ausreichend abgedeckt, um einen Wiederaufbau garantieren zu können. Damit sich Dein Versicherungsschutz anpasst, muss auch die Versicherungssumme für Deine Wohngebäudeversicherung bzw. Dein Beitrag angepasst werden.

Wie erhöht sich der Anpassungsfaktor?

In der Wohngebäudeversicherung ist der Anpassungsfaktor im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 7,52 % auf 25,87 gestiegen. 2025 wird der Anpassungsfaktor um weitere 2,47 % auf 26,51 erhöht.

Habe ich ein Sonder­kündigungs­recht, wenn der Beitrag durch den Anpassungs­faktor steigt?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn Dein Versicherer den Beitrag um mehr als den Anpassungsfaktor für Dein Wohngebäude erhöht: im Jahr 2024 also um mehr als 7,52 % bzw. im Jahr 2025 um mehr als 2,47 %.

Prüfe daher Deine Rechnung zur Wohngebäude­versicherung und beachte den An­passungs­faktor. Wird dieser überschritten, kannst Du den Vertrag vorzeitig kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln.

Der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung ist sinnvoll

Als Hausbesitzer ist es wichtig, die richtigen Hausversicherungen zu haben. Neben einer Hausratversicherung und Privat-Haftpflicht ist die Gebäudeversicherung ein Muss, um vor finanziellen Folgen eines Schadens geschützt zu sein. Da die Versicherungssumme vom Prämienfaktor für das Wohngebäude abhängt, muss die Versicherung diese jedes Jahr neu berechnen. Der Anpassungsfaktor der Wohngebäudeversicherung entsteht durch den Baupreis- und Tariflohnindex, die das Statistische Bundesamt herausgibt. Diese Preisänderungen beeinflussen auch die Kosten für den Wiederaufbau nach einem möglichen Schaden. Würde Dein Versicherer den Beitrag nicht anheben, wäre Dein Gebäude im Schadenfall unterversichert.

Bei CosmosDirekt musst Du Dich um nichts kümmern. Durch unsere gleitende Neuwertversicherung werden für Schäden die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn sie über den ursprünglichen Baukosten für das Gebäude liegen.

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    Neubau Baujahr 2025, Einfamilienhaus, massiv, ohne Keller, DG ausgebaut, Fußbodenheizung + Wärmepumpe vorhanden, Laufzeit 1 Jahr, Basis-Schutz, 500 € Selbstbeteiligung.

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    Der Rabatt beträgt 50 % im Jahr der Fertigstellung des Hauses (bzw. nach Beendigung der ältesten Kern­sanierungs­maßnahme, die weniger als 10 Jahre zurück liegt) und baut sich pro Jahr um 5 % ab. Ab 10 Jahren entfällt der Rabatt.

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    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

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