Verschiedene Gesetze schaffen die Grundlage für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr. Dazu gehören die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Sie regeln die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmer. Verstöße gegen diese Gesetze haben Sanktionen zur Folge. Art und Ausmaß dieser Sanktionen sind im Bußgeldkatalog festgehalten.
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Was bedeutet Bußgeld?
Ein Bußgeld bzw. eine Geldbuße ist eine Geldzahlung, die eine Behörde wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Als Ordnungswidrigkeit gelten leichte Rechtsverstöße mit einem minderschweren Unrechtsgehalt. Letzterer beschreibt das Ausmaß der kriminellen Energie, die hinter dem Fehlverhalten steckt.
Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor?
Bei Verstößen gegen Gesetze im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog (BKat) verschiedene Sanktionen vor. Art und Ausmaß hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Sanktionen unterscheiden:
- Verwarnungs- bzw. Bußgeld
- Punkte im Fahreignungsregister
- Fahrverbot
Was beeinflusst die Höhe des Bußgelds?
Es gibt drei Faktoren, die die Höhe des Buß- bzw. Verwarnungsgelds sowie weitere Sanktionen beeinflussen:
- Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit
- Ortslage
- Fahrzeug
Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit
Die Schwere der Ordnungswidrigkeit hängt von dem Risiko ab, das von ihr ausgeht. Als besonders schwerwiegend gelten etwa Verstöße, die die Unfallgefahr erhöhen. So ist das Bußgeld höher, wenn Du über eine rote Ampel fährst, als wenn Du in einer verkehrsberuhigten Zone parkst.
Beispiel
Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rote Ampel überfahren | 90 € | 1 | – |
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat |
Parken in verkehrsberuhigter Zone | 10 € | – | – |
... mit Behinderung | 15 € | – | – |
... über 3 Stunden | 20 € | – | – |
Ortslage
Die Ortslage – innerorts oder außerorts – ist ebenfalls von Bedeutung. Gründe dafür sind unter anderem, dass innerorts das Verkehrsaufkommen erhöht ist und es dort viele wenig geschützte Verkehrsteilnehmer gibt. Daher fällt ein Bußgeld innerorts in der Regel höher aus als ein Bußgeld außerorts – insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Fahrzeug
Größere Kraftfahrzeuge stellen im Straßenverkehr eine größere Gefahr dar. Unfälle mit ihnen sind zwar nicht häufiger, sie haben aber in der Regel schwerwiegendere Folgen. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog für Lkw und Busse stärkere Sanktionen vor. Das gilt im Übrigen auch für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Pkw samt Anhänger begangen werden.
Unterschied zwischen Bußgeld & Geldstrafe?
Bußgeld und Geldstrafe werden im Alltag oft synonym verwendet. Zwar sind beide geldwerte Sanktionen, doch es gibt wesentliche Unterschiede: Ein Bußgeld wird aufgrund einer Ordnungswidrigkeit verhängt, eine Geldstrafe aufgrund einer Straftat. Letztere sind auch im Straßenverkehr möglich. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Höhe der Zahlung nach einer Ordnungswidrigkeit in der Regel vorab festgelegt ist – im Bußgeldkatalog. Die Höhe einer Geldstrafe wird hingegen in einem Strafverfahren bestimmt.
Unterschied zwischen Verwarnungsgeld & Bußgeld?
Nicht immer wird aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verhängt. Sieht der Bußgeldkatalog eine geringe Geldbuße (5 bis 55 Euro) vor, kann zunächst eine Verwarnung mit entsprechender Zahlungsaufforderung ausgesprochen werden. Buß- und Verwarnungsgeld sind identisch. Bei Letzterem entfallen jedoch die Gebühren für ein Bußgeldverfahren. Wird das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Frist von einer Woche beglichen, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Die Höhe der Gebühren, die für ein Bußgeldverfahren anfallen, richtet sich nach der Höhe der Geldbuße. Die Gebühren betragen fünf Prozent des Bußgelds, aber mindestens 25 Euro. Zusätzlich werden Auslagen in Rechnung gestellt, etwa für die Zustellung des Bußgeldbescheids.
Kann ich ein Bußgeld vor Ort zahlen?
Gerätst Du in eine Verkehrskontrolle und wirst vor Ort mit dem Tatvorwurf konfrontiert, kann direkt ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße verhängt werden. Letztere geht jedoch mit einem Bußgeldbescheid einher, der an die Adresse gesendet wird. Eine Geldbuße kann daher nicht direkt vor Ort bezahlt werden. Bei einem Verwarnungsgeld ist das anders. Du kannst es per Kartenzahlung (seltener per Barzahlung) direkt begleichen. Es besteht auch die Möglichkeit, Buß- bzw. Verwarnungsgeld bei der zuständigen Bußgeldbehörde zu bezahlen.
Kann die Geldbuße variieren?
Bei den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbußen handelt es sich um Regelsätze. Es gibt also einen gewissen Ermessensspielraum. In folgenden Fällen ist eine Erhöhung des Regelsatzes möglich:
- wiederholtes Begehen einer Ordnungswidrigkeit, z. B. erneutes Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
- vorherige Eintragungen im Fahreignungsregister, z. B. bei Eintragungen aufgrund gleichwertiger Verstöße
- gleichzeitige Gefährdung oder Sachbeschädigung, z. B. bei einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- vorsätzliches Begehen einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Fahren mit doppelter Geschwindigkeit
Welche Geldbußen drohen gemäß Bußgeldkatalog?
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog dient als Grundlage für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dort sind die einzelnen Verstöße nach Tatbestandsnummer sortiert und die entsprechenden Sanktionen im Bußgeldkatalog aufgeführt.
Beispiel
Folgende Geldbußen sieht der Bußgeldkatalog für Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit mit dem Pkw/Kraftrad vor (Stand Mai 2023):
Tempoüberschreitung | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h innerorts | 30 Euro | – | – |
bis 10 km/h außerorts | 20 Euro | – | – |
11–15 km/h innerorts | 50 Euro | – | – |
11–15 km/h außerorts | 40 Euro | – | – |
16–20 km/h innerorts | 70 Euro | – | – |
16–20 km/h außerorts | 60 Euro | – | – |
21–25 km/h innerorts | 115 Euro | 1 | 1 Monat* |
21–25 km/h außerorts | 100 Euro | 1 | – |
26–30 km/h innerorts | 180 | 1 | 1 Monat* |
26–30 km/h außerorts | 150 | 1 | 1 Monat* |
31- 40 km/h innerorts | 260 | 2 | 1 Monat |
31- 40 km/h außerorts | 200 | 1 | 1 Monat |
41-50 km/h innerorts | 400 | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h außerorts | 320 | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h innerorts | 560 | 2 | 2 Monate |
51-60 km/h außerorts | 480 | 2 | 1 Monat |
61-70 km/h innerorts | 700 | 2 | 3 Monate |
61-70 km/h außerorts | 600 | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h innerorts | 800 | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h außerorts | 700 | 2 | 3 Monate |
Kann ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben?
Bist Du der Meinung, dass Du zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten hast? Du kannst Einspruch erheben. Dafür solltest Du den Inhalt des Bescheids vorher genau auf mögliche Fehlerquellen prüfen. Hast Du Zweifel an seiner Korrektheit, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit einer Prüfung der Sachlage zu betrauen. Hast Du mit dem Einspruch Erfolg, werden die Sanktionen unter Umständen sogar aufgehoben.
Gilt der Bußgeldkatalog auch in der Probezeit?
Sind die theoretische und die praktische Fahrprüfung bestanden, beginnt die Probezeit. Sie dauert zwei Jahre. Während der Probezeit werden Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich strenger geahndet. Härtere Regeln gelten etwa bezüglich des Alkoholkonsums. Während für erfahrenere Führerscheinbesitzer eine Promillegrenze von 0,5 gilt, müssen sich Fahranfänger an die 0,0-Promillegrenze halten.
In der Probezeit wird zwischen sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden. Mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss handelt es sich nach dem Bußgeldkatalog um einen A-Verstoß, der schwerwiegende Folgen haben kann: Ein Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze kostet 250 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister. Wird die 0,5-Promillegrenze überschritten, verdoppeln sich Regelsatz und Punktzahl laut Bußgeldkatalog sogar.
Punkte im Fahreignungsregister
Wer hat nicht schon einmal von „Punkten in Flensburg“ gehört. Genau genommen handelt es sich dabei um Eintragungen in ein Bewertungssystem, das Fahreignungsregister. Das Register wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verwaltet. Ab acht Punkten kann die Fahreignung bezweifelt und die Fahrerlaubnis entzogen werden. In Abhängigkeit von der Schwere werden je Verstoß bis zu drei Punkte verhängt:
- schwere Verkehrsordnungswidrigkeit: 1 Punkt
- besonders schwere Verkehrsordnungswidrigkeit: 2 Punkte
- Straftat mit Fahrverbot: 2 Punkte
- Straftat mit Fahrerlaubnisentzug: 3 Punkte
Wann bekommt man Fahrverbot?
Für einige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot vor. Wird ein Fahrverbot erteilt, muss der Führerschein für ein bis drei Monate abgegeben werden. Der Führerschein wird für eine gewisse Zeit amtlich verwahrt, das Fahren mit Auto oder Motorrad ist untersagt.
Der Führerscheinentzug ist eine schärfere Sanktion. Die Erlaubnis für das Führen eines Fahrzeugs geht damit komplett verloren. Erst nach einer gewissen Sperrfrist kann sie neu beantragt werden. Allerdings gibt es hierfür meist weitere Auflagen, etwa eine Nachschulung oder die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Fazit: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Art und Ausmaß von Sanktionen bei Verstößen gegen Gesetze, die den Straßenverkehr behandeln, sind im Bußgeldkatalog festgehalten. Grundsätzlich unterscheidet man Verwarnungs- bzw. Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote. Welche Sanktionen im Einzelfall verhängt werden, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Für Fahranfänger gelten während der zweijährigen Probezeit allerdings verschärfte Regelungen.
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