Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor?
Bei Verstößen gegen Gesetze im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog (BKat) verschiedene Sanktionen vor. Art und Ausmaß hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Sanktionen unterscheiden:
- Verwarnungs- bzw. Bußgeld
- Punkte im Fahreignungsregister
- Fahrverbot
Tipp
Wie teuer falsches Parken werden kann und was Sie beim Einparken beachten sollten, erfahren Sie im Ratgeber Einparken.
Was bedeutet Bußgeld?
Ein Bußgeld bzw. eine Geldbuße ist eine Geldzahlung, die eine Behörde wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängt. Als Ordnungswidrigkeit gelten leichte Rechtsverstöße mit einem minderschweren Unrechtsgehalt. Letzterer beschreibt das Ausmaß der kriminellen Energie, die hinter dem Fehlverhalten steckt.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe eines Bußgelds?
Es gibt drei Faktoren, die die Höhe des Buß- bzw. Verwarnungsgelds sowie weitere Sanktionen beeinflussen:
- Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit
- Ortslage
- Fahrzeug
Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit
Die Schwere der Ordnungswidrigkeit hängt von dem Risiko ab, das von ihr ausgeht. Als besonders schwerwiegend gelten etwa Verstöße, die die Unfallgefahr erhöhen. So ist das Bußgeld höher, wenn Sie über eine rote Ampel fahren, als wenn Sie in einer verkehrsberuhigten Zone parken.
Beispiel
Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|
Rote Ampel überfahren | 90 Euro | 1 | |
... mit Gefärdung anderer | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
... mit Sachschaden | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
Parken in verkehrsberuhigter Zone | 10 Euro | | |
... mit Behinderung anderer | 15 Euro | | |
... über 3 Stunden | 20 Euro | | |
Ortslage
Die Ortslage – innerorts oder außerorts – ist ebenfalls von Bedeutung. Gründe dafür sind unter anderem, dass innerorts das Verkehrsaufkommen erhöht ist und es dort viele wenig geschützte Verkehrsteilnehmer gibt. Daher fällt ein Bußgeld innerorts in der Regel höher aus als ein Bußgeld außerorts – insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Fahrzeug
Größere Kraftfahrzeuge stellen im Straßenverkehr eine größere Gefahr dar. Unfälle mit ihnen sind zwar nicht häufiger, sie haben aber in der Regel schwerwiegendere Folgen. Aus diesem Grund sieht der Bußgeldkatalog für Lkw und Busse stärkere Sanktionen vor. Das gilt im Übrigen auch für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Pkw samt Anhänger begangen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Geldstrafe?
Bußgeld und Geldstrafe werden im Alltag oft synonym verwendet. Zwar sind beide geldwerte Sanktionen, doch es gibt wesentliche Unterschiede: Ein Bußgeld wird aufgrund einer Ordnungswidrigkeit verhängt, eine Geldstrafe aufgrund einer Straftat. Letztere sind auch im Straßenverkehr möglich. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Höhe der Zahlung nach einer Ordnungswidrigkeit in der Regel vorab festgelegt ist – im Bußgeldkatalog. Die Höhe einer Geldstrafe wird hingegen in einem Strafverfahren bestimmt.
Hinweis
Straftaten werden im Straßenverkehr härter sanktioniert als Ordnungswidrigkeiten. Ein Beispiel ist die Fahrerflucht – das unerlaubte Entfernen eines Unfallbeteiligten vom Unfallort. Hierfür drohen drei Punkte im Verkehrseignungsregister und eine Geldstrafe bzw. in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Was ist der Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld?
Nicht immer wird aufgrund einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verhängt. Sieht der Bußgeldkatalog eine geringe Geldbuße (5 bis 55 Euro) vor, kann zunächst eine Verwarnung mit entsprechender Zahlungsaufforderung ausgesprochen werden. Buß- und Verwarnungsgeld sind identisch. Bei Letzterem entfallen jedoch die Gebühren für ein Bußgeldverfahren. Wird das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Frist von einer Woche beglichen, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Die Höhe der Gebühren, die für ein Bußgeldverfahren anfallen, richtet sich nach der Höhe der Geldbuße. Die Gebühren betragen fünf Prozent des Bußgelds, aber mindestens 25 Euro. Zusätzlich werden Auslagen in Rechnung gestellt, etwa für die Zustellung des Bußgeldbescheids.
Kann man ein Bußgeld vor Ort bezahlen?
Geraten Sie in eine Verkehrskontrolle und werden vor Ort mit dem Tatvorwurf konfrontiert, kann direkt ein Verwarnungsgeld oder eine Geldbuße verhängt werden. Letztere geht jedoch mit einem Bußgeldbescheid einher, der an die Adresse gesendet wird. Eine Geldbuße kann daher nicht direkt vor Ort bezahlt werden. Bei einem Verwarnungsgeld ist das anders. Sie können es per Kartenzahlung (seltener per Barzahlung) direkt begleichen. Es besteht auch die Möglichkeit, Buß- bzw. Verwarnungsgeld bei der zuständigen Bußgeldbehörde zu bezahlen.
Kann die Geldbuße variieren?
Bei den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Geldbußen handelt es sich um Regelsätze. Es gibt also einen gewissen Ermessensspielraum. In folgenden Fällen ist eine Erhöhung des Regelsatzes möglich:
- wiederholtes Begehen einer Ordnungswidrigkeit, z. B. erneutes Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
- vorherige Eintragungen im Fahreignungsregister, z. B. bei Eintragungen aufgrund gleichwertiger Verstöße
- gleichzeitige Gefährdung oder Sachbeschädigung, z. B. bei einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- vorsätzliches Begehen einer Ordnungswidrigkeit, z. B. Fahren mit doppelter Geschwindigkeit
Hinweis
Das Smartphone ist für viele fester Bestandteil des Alltags. Wird man mit dem Handy am Steuer erwischt, kann es aber teuer werden. Ohne Freisprechanlage liegt der Regelsatz für den Fahrzeugführer bei 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Kommt es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, drohen neben einer höheren Geldbuße zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Welche Geldbußen drohen gemäß dem Bußgeldkatalog?
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog dient als Grundlage für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Dort sind die einzelnen Verstöße nach Tatbestandsnummer sortiert und die entsprechenden Sanktionen im Bußgeldkatalog aufgeführt.
Beispiel
Folgende Geldbußen sieht der Bußgeldkatalog für Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit mit dem Pkw/Kraftrad vor (ab 1. Mai 2020):
Tempoüberschreitung | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|
bis 10 km/h innerorts | 30 Euro | | |
bis 10 km/h außerorts | 20 Euro | | |
11–15 km/h innerorts | 50 Euro | | |
11–15 km/h außerorts | 40 Euro | | |
16–20 km/h innerorts | 70 Euro | | |
16–20 km/h außerorts | 60 Euro | | |
21–25 km/h innerorts | 80 Euro | 1 | 1 Monat |
21–25 km/h außerorts | 70 Euro | 1 | 1 Monat |
26–30 km/h innerorts | 100 Euro | 1 | 1 Monat |
26–30 km/h außerorts | 80 Euro | 1 | 1 Monat |
31- 40 km/h innerorts | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
31- 40 km/h außerorts | 120 Euro | 1 | 1 Monat |
41-50 km/h innerorts | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h außerorts | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h innerorts | 280 Euro | 2 | 2 Monate |
51-60 km/h außerorts | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
61-70 km/h innerorts | 480 Euro | 2 | 3 Monate |
61-70 km/h außerorts | 440 Euro | 2 | 2 Monate |
Über 70 km/h innerorts | 680 Euro | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h außerorts | 600 Euro | 2 | 3 Monate |
Kann man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch erheben?
Sind Sie der Meinung, dass Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben? Sie können Einspruch erheben. Dafür sollten Sie den Inhalt des Bescheids vorher genau auf mögliche Fehlerquellen prüfen. Haben Sie Zweifel an seiner Korrektheit, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht mit einer Prüfung der Sachlage betrauen. Haben Sie mit dem Einspruch Erfolg, werden die Sanktionen unter Umständen sogar aufgehoben.
Gilt der Bußgeldkatalog auch in der Probezeit?
Sind die theoretische und die praktische Fahrprüfung bestanden, beginnt die Probezeit. Sie dauert zwei Jahre. Während der Probezeit werden Verkehrsordnungswidrigkeiten grundsätzlich strenger geahndet. Härtere Regeln gelten etwa bezüglich des Alkoholkonsums. Während für erfahrenere Führerscheinbesitzer eine Promillegrenze von 0,5 gilt, müssen sich Fahranfänger an die 0,0-Promillegrenze halten.
In der Probezeit wird zwischen sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden. Mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Zusätzlich wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Beim Fahren unter Alkoholeinfluss handelt es sich nach dem Bußgeldkatalog um einen A-Verstoß, der schwerwiegende Folgen haben kann: Ein Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze kostet 250 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister. Wird die 0,5-Promillegrenze überschritten, verdoppeln sich Regelsatz und Punktzahl laut Bußgeldkatalog sogar.
Hinweis
Die 0,0-Promillegrenze gilt nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit. Auch Fahrer unter 21 Jahren dürfen nicht mit Alkohol am Steuer sitzen.
Punkte im Fahreignungsregister
Wer hat nicht schon einmal von „Punkten in Flensburg“ gehört. Genau genommen handelt es sich dabei um Eintragungen in ein Bewertungssystem, das Fahreignungsregister. Das Register wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verwaltet. Ab acht Punkten kann die Fahreignung bezweifelt und die Fahrerlaubnis entzogen werden. In Abhängigkeit von der Schwere werden je Verstoß bis zu drei Punkte verhängt:
- schwere Verkehrsordnungswidrigkeit: 1 Punkt
- besonders schwere Verkehrsordnungswidrigkeit: 2 Punkte
- Straftat mit Fahrverbot: 2 Punkte
- Straftat mit Fahrerlaubnisentzug: 3 Punkte
Fahrverbot
Für einige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sieht der Bußgeldkatalog neben einer Geldbuße und Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot vor. Wird ein Fahrverbot erteilt, muss der Führerschein für ein bis drei Monate abgegeben werden. Der Führerschein wird für eine gewisse Zeit amtlich verwahrt, das Fahren mit Auto oder Motorrad ist untersagt.
Der Führerscheinentzug ist eine schärfere Sanktion. Die Erlaubnis für das Führen eines Fahrzeugs geht damit komplett verloren. Erst nach einer gewissen Sperrfrist kann sie neu beantragt werden. Allerdings gibt es hierfür meist weitere Auflagen, etwa eine Nachschulung oder die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.
Fazit: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
Art und Ausmaß von Sanktionen bei Verstößen gegen Gesetze, die den Straßenverkehr behandeln, sind im Bußgeldkatalog festgehalten. Grundsätzlich unterscheidet man Verwarnungs- bzw. Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister sowie Fahrverbote. Welche Sanktionen im Einzelfall verhängt werden, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Für Fahranfänger gelten während der zweijährigen Probezeit allerdings verschärfte Regelungen.