Welche Versicherungen sind wichtig für Kinder, die ausziehen?

Kind zieht aus

Versicherungen für den neuen Lebensabschnitt

Irgendwann kommt in jeder Familie der Zeitpunkt, an dem der Nachwuchs zu Hause auszieht. Mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt ein neuer Lebens­abschnitt. Da Eltern trotzdem weiterhin Eltern bleiben, zeigen sie sich häufig besorgt, was den Ver­sicherungs­schutz des Kindes angeht.

In unserem Ratgeber informieren wir, welche Versicherungen junge Erwachsene nach einem Auszug benötigen, wie zum Beispiel die Privathaftpflicht und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem informieren wir, ob das Kind weiterhin über eine Familien­ver­sicherung abgesichert ist. Unsere Ratgeber bieten allgemeine Infos. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Preiskonditionssystem einer Versicherungsgesellschaft. In einigen Versicherungsbereichen sind die Tarife teilweise durch staatliche Vorgaben geprägt. (z. B. Krankenversicherung).

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die finanzielle Unterstützung von Studenten und Schülern in der Ausbildung durch den Staat.

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Ist das Kind nach Auszug durch die Familienversicherung geschützt?

Bei Familie Meyer aus Bayreuth gibt es etwas zu feiern. Sohn Maik (19) hat seine Zulassung zum Studium der Kulturwissenschaften in Potsdam erhalten. Eine große Veränderung für die gesamte Familie, schließlich müssen der Umzug und die Finanzierung des Studiums geplant werden. Vater Meyer kümmert sich um die Finanzen der Familie, einschließlich der Versicherungen. Deshalb stellt er sich die Frage, wie es sich mit dem Versicherungsschutz für den Sohn verhält, wenn dieser von zu Hause auszieht. Ist er weiterhin familienversichert oder muss er sich nun selbst versichern?

Die meisten Versicherer bieten spezielle Familientarife an, über die alle Familienangehörigen versichert sind. Diese Angebote machen die Versicherungsbeiträge günstiger, als wenn jeder einzeln versichert ist. Die Frage, ob das Kind bei einem Auszug aus dem elterlichen Haushalt weiterhin über die Familienversicherung mitversichert ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Altersgrenzen, die Umstände des Auszugs und die persönliche Situation entscheiden, ob Kinder nach einem Auszug weiterhin über ihre Eltern mitversichert sind.

In die Selbst­stän­dig­keit mit der Fami­li­en­ver­si­che­rung

Die Privat-Haft­pflicht

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann einen erheblichen Schaden verursachen und im schlimmsten Fall das ganze Leben verändern. Damit auf eine kleine Achtlosigkeit nicht der finanzielle Ruin folgt, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflicht springt ein, wenn einem Versicherungsnehmer nach einem Schadenfall Schaden­ersatz­ansprüche durch Dritte drohen.

Haben die Eltern eine Familienpolice, genießen auch alle minderjährigen Kinder den Versicherungsschutz. Während einer Schul- und Berufs­aus­bildung (Studium/Lehre) besteht dieser in der Regel weiterhin, auch wenn der Nachwuchs für das Studium oder für die Ausbildung aus dem elterlichen Haushalt auszieht. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, oder ob ein Student für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen muss. Entscheidend ist hingegen, ob die Berufsausbildung eine Erstausbildung ist.

Die Familienversicherung bleibt bestehen
  • bei einem Studium direkt nach dem Abitur
  • bei einer Ausbildung mit anschließendem Studium
  • bei nacheinander absolviertem Bachelor- und Masterstudiengang
Wann muss eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?
  • Bei Heirat und eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Wenn zuerst der Bachelor-Studiengang beendet, dann eine Zeitlang gearbeitet und später der Master angeschlossen wird
  • Wenn zuerst eine Ausbildung abgeschlossen, dann für eine Zeit gearbeitet und später ein Studium aufgenommen wird

Mit dem Berufseinstieg ist die Erstausbildung abgeschlossen und es muss eine eigene Privathaftpflicht abgeschlossen werden. Das Gleiche gilt für die Aufnahme eines weiteren Studiums einer anderen Fachrichtung, wenn das Erststudium abgeschlossen ist. Nach dem Abschluss des Studiums müssen Lehrer und Juristen ein Referendariat ablegen. Diese Zeit stellt ebenfalls keine berufliche Erstausbildung da. Falls nach der Berufsausbildung oder dem Studium eine Zeit der Arbeitslosigkeit folgt oder eine Auszeit genommen wird, bleibt der Versicherungsschutz für die Dauer eines Jahres weiter bestehen. Auch wenn die Regelungen für alle Versicherten einheitlich sind, gibt es immer wieder Sonderfälle. Ein bezahltes Praktikum während des Studiums ist eine solche Ausnahme. Informiere Dich bei Deinem Versicherer und lass Dir die Mitversicherung bestätigen.

Wie Du bei einer Haftpflichtversicherung die Kosten senken kannst, erfährst Du im Ratgeber Haft­pflicht­ver­si­che­rung: So senkst Du die Kosten.

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Die Haus­rat­ver­si­che­rung

Kinder sind während eines Studiums oder Ausbildung weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern versichert, wenn sie das Elternhaus verlassen. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz daran gebunden, dass die Absicht besteht, in die elterliche Wohnung zurückzukehren, und somit kein eigener Hausstand gegründet wird. Das Mieten eines Zimmers zur Untermiete, beispielsweise in einer WG, gilt nicht als Gründung eines eigenen Hausstandes.

Da sich der Hausrat des Kindes nicht mehr am vereinbarten Versicherungsort befindet, greift die sogenannte Außenversicherung. In der Regel ist dann der Hausrat von Auzubis/Studenten im Schadenfall mit 10 % der Versicherungssumme der elterlichen Hausratversicherung abgesichert. Das Zimmer in einer WG muss der Hausratversicherung rechtzeitig gemeldet werden. Es empfiehlt sich, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen, damit alle Bedingungen geklärt werden können. Mietet das Kind eine eigene Wohnung, fällt die Außen­versicherung weg. Für die Zukunft empfiehlt sich generell eine eigene Hausratversicherung.

Hier findest Du weitere Produktinformationen zur Hausratversicherung und kannst nachlesen, was genau über die Hausratversicherung abgedeckt ist.

Die Kran­ken­ver­si­che­rung

Die Krankenversicherung ist die einzige Pflichtversicherung, die Studenten, Auszubildende und Schüler über 18 Jahre haben müssen. Eine Ausnahme besteht, wenn man die Möglichkeit hat, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen oder eine private Kranken­versicherung abzuschließen. Schüler und Studenten gesetzlich krankenversicherter Eltern, die noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht haben, sind über die Familienversicherung weiterhin versichert. Bei Studenten/Schülern, die einen Freiwilligen­dienst ableisten, verlängert sich der Anspruch um die Zeit des Dienstes (höchstens 12 Monate). Bei verheirateten Studenten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich über den Ehepartner im Familientarif zu versichern, wenn dieser berufstätig und gesetzlich krankenversichert ist.

Die Weiterversicherung gilt nur, wenn der regelmäßige Verdienst auf der Lohnsteuerkarte monatlich unter 405 Euro liegt oder pro Monat nicht mehr als 450 Euro in einem Minijob verdient werden. Wer nur in den Semesterferien arbeiten möchte, kann auch mehr verdienen. Das in diesem Zeitraum erzielte Einkommen gilt nicht als „regelmäßig“. Welche Verdienstgrenzen einzuhalten sind, damit die Krankenversicherung weiterhin über die Eltern läuft, lässt sich bei der Kranken­kasse erfragen. Wer die Alters- oder Einkommens­grenze übersteigt, muss seine Kranken­versicherung selbst zahlen.

Studenten können sich zu einem besonders günstigen Tarif versichern. Fast alle Krankenversicherungen bieten einen günstigen Studententarif an. Dieser kann bis zum Abschluss des Studiums, bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder bis zum Abschluss des 14. Semesters in Anspruch genommen werden. Bei BAföG-Empfängern ist der Beitrag über die Leistung abgedeckt.

Alle, die diese genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen sich freiwillig krankenversichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Beides stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Einige Versicherer bieten als Entlastung einen sechsmonatigen Puffer an, damit beispielsweise das Studium erfolgreich zu Ende geführt werden kann.

Beiträge zur Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten

Versicherung

monatlicher Beitrag

Krankenversicherung*

66,33 € + Zusatzbeitrag

Pflegeversicherung mit Zuschlag**

18,17 €

Pflegeversicherung ohne Zuschlag**

16,55 €

* Gesetzlich festgelegter Beitrag für Studierende von 66,33 € + Zusatzbeitrag der Krankenkasse (in 2018).
** Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.

Es gibt Sonderregelungen, wenn ein Elternteil oder beide privat krankenversichert sind. Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, bedeutet das nicht unbedingt, dass die Familienversicherung in Anspruch genommen werden kann. Ein höheres Einkommen des privat versicherten Elternteils, kann zum Ausschluss des Kindes aus der Familienversicherung führen.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor hohen Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren. Wer zu Hause auszieht und ins Berufsleben startet, kann schnell in Situationen kommen, in denen diese Absicherung benötigt wird. Eine Klage etwa gegen den Arbeitgeber oder aufgrund einer unstimmigen Nebenkostenabrechnung kann schnell teuer werden. Ähnlich wie bei anderen Versicherungen können Kinder nach einem Auszug unter bestimmten Bedingungen weiterhin über die Eltern versichert werden. Unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder können bis zum 25. Lebensjahr den Versicherungsschutz ihrer Eltern genießen. Dafür müssen sie allerdings weiterhin in der häuslichen Gemeinschaft leben oder von den Eltern unterhalten werden. Wenn sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, endet der Versicherungsschutz.

Ohne Fami­li­en­ver­si­che­rung vernünftig absi­chern und vorsorgen

Einige Versicherungen lassen sich nicht über eine günstige Familienversicherung abschließen. Sie sind aber je nach Lebenssituation des Kindes ratsam, um für den Schadenfall oder für die Zukunft vorzusorgen.

Handy­ver­si­che­rung

Unsere geliebten Smartphones begleiten uns jeden Tag durch dick und dünn. Sie sind deshalb auch allen Gefahren unseres Alltags ausgesetzt. Ganz gleich ob Stürze, Flüssigkeiten oder Diebstahl – ein Schaden kann an Deinem Smartphone schnell sehr teuer werden. Insbesondere Display- und Bruchschäden kommen häufig vor und sind meistens durch andere Versicherungen nicht abgesichert. Die Reparaturkosten können hierfür über 300 Euro betragen. Mit einer Handyversicherung musst Du Dir über diese Kosten keine Gedanken machen.

Ausland­s­kran­ken­ver­si­che­rung

Während der Ausbildungs- und Studienzeit haben junge Menschen zwar wenig Geld, aber vergleichsweise viel Zeit zum Reisen. Wer etwas von der Welt sehen möchte, nutzt diese Zeit gerne aus. Gerade für Menschen, die häufig verreisen, sind Reiseversicherungen sinnvoll. Eine Auslands­kranken­versicherung, aber auch eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sind ausgezeichnete Absicherungen vor und während einer Reise. Wenn Kinder alleine verreisen, müssen sie die Reiseversicherungen selbst abschließen. Wenn die Kinder mit ihren Eltern reisen, besteht bei den meisten Versicherungen bis zu einer gewissen Altersgrenze die Möglichkeit, einen günstigeren Familien-Tarif abzuschließen.

Bei CosmosDirekt kannst Du Dich und Deine Familie umfassend für Auslandsreisen absichern. In unserem Ratgeber Welche Versicherung brauche ich auf Reisen findest Du dazu detaillierte Informationen. Bis zum 27. Lebensjahr lassen sich mitreisende Kinder im Familien-Tarif mitversichern.

Auto­ver­si­che­rung

Die Kfz-Haftpflicht ist für alle Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland darf ohne Kfz-Haftpflicht kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt werden. Dies soll Dritten garantieren, dass sie im Schadenfall, der durch das Führen eines Kraftfahrzeugs verursacht wurde, Schadenersatz erhalten. Eine Absicherung des eigenen Fahrzeugs ist für Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger ratsam, da ein Unfall erhebliche Kosten verursachen kann, die durch die eigenen finanziellen Mittel nicht gezahlt werden können. Auf eine Teilkasko sollte daher nicht verzichtet werden, um bei Schäden am eigenen Auto kein finanzielles Risiko einzugehen. Ein Vollkasko lohnt sich meistens bei Neuwagen oder teuren Fahrzeugen.

Fahranfänger beginnen bei der Kfz-Versicherung grundsätzlich mit der sehr teuren Einstufung "Schaden­freiheitsklasse 0 bzw. SF-Klasse 0". Bei der Autoversicherung gilt: Je niedriger die Schaden­freiheits­klasse, desto teurer der Beitrag. Die Einstufung in die SF-Klasse ½ ist erst nach 3 Jahren Führerschein­besitz möglich (Führerscheinregelung). Eine mögliche Lösung ist, das Fahrzeug über die Eltern als Zweitwagen zu versichern. Dieser wird dann in die SF-Klasse ½ eingestuft. Hat der Fahranfänger einige schadenfreie Jahre gesammelt, kann das Fahrzeug auf das Kind mit den schadenfreien Jahren versichert werden. Noch günstiger wird es, wenn ein Elternteil einen ungenutzten Schaden­freiheits­rabatt besitzt, auf den der Zweitwagen versichert werden kann. Auf jeden Fall sinken mit jedem unfallfreien Führerscheinjahr die Kosten für den Fahranfänger.

In unserem Artikel für Fahranfänger findest Du weitere Tipps, worauf Fahranfänger beim Versicherungsschutz achten sollten.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit sollten auch Berufsanfänger nicht unterschätzen – in Deutschland wird jeder vierte Berufstätige vor Eintritt ins Rentenalter berufsunfähig. Diese Gefahr besteht für alle Berufe.

Der Staat bietet keine ausreichende finanzielle Unterstützung. Alle Versicherten, die nach dem 02.01.1961 geboren sind, erhalten nur eine gesetzliche Leistung bei Erwerbs­unfähigkeit als Erwerbs­minderungs­rente. Diese wird nur gezahlt, wenn man auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist. So ist es auch möglich, qualifizierte Fachkräfte auf eine unqualifizierte Tätigkeit zu verweisen. Zudem ist die Erwerbs­minderungs­rente auf einem so niedrigen Niveau, dass keiner davon leben kann – rund zwei Drittel bekommen weniger als 750 Euro im Monat. In den ersten 5 Jahren existiert meistens kein gesetzlicher Schutz für Azubis, Studenten und Berufseinsteiger. Die große finanzielle Lücke lässt sich nur durch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung schließen.

Berufsanfänger sind häufig schlecht über die Risiken einer Berufsunfähigkeit informiert. Die Berufsunfähigkeit muss nicht unbedingt durch Unfälle, jahrelange Überlastung oder körperliche Erkrankungen verursacht sein. Heutzutage sind psychische Erkrankungen die Hauptursache, dass der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.

Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit:

Wer in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sichert sich dauerhaft niedrige Beiträge. Vor allem aber sollte man die Chance nutzen, sich den Versicherungsschutz zu sichern, solange man noch gesund ist. Schon bei leichten Vorerkrankungen kann es zu höheren Kosten oder Ausschlüssen kommen, bei schwerwiegenderen Erkrankungen kann der Versicherungsantrag auch abgelehnt werden.

Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Details achten:
  • Vertrag sollte möglichst bis zum 67. Lebensjahr vereinbart werden, da das Berufsunfähigkeitsrisiko mit dem Alter steigt.
  • Vertrag wählen, der die Option zur dynamischen Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung beinhaltet.
  • Vertrag sollte unbedingt den Verzicht auf eine abstrakte Verweisung enthalten. Ist diese Klausel nicht enthalten, kann auf die Ausführung eines vergleichbaren, zumutbaren Berufs verwiesen werden. Unabhängig davon, ob es in diesem Bereich freie Stellen gibt.
Stage Bild Berufsunfähigkeitsversicherung von CosmosDirekt

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Private Alters­vor­sorge

Auszubildende kommen mit dem Thema Rentenversicherung schon während ihrer Ausbildung in Berührung. Mit ihrer Ausbildungsvergütung beginnen sie in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Für Studenten kann dies ggf. beim Jobben während des Studiums ebenfalls zutreffen. Abhängig von der Anstellung müssen sie selbst bzw. der Arbeitgeber in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Ob man dazu verpflichtet ist, hängt von der Höhe des Arbeitsentgelts und der Dauer der Beschäftigung ab. Es werden sechs mögliche Beschäftigungsarten für Studenten unterschieden:

  1. Kurzfristige Beschäftigungen
  2. Dauerbeschäftigung
  3. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijobs auf 450-Euro-Basis)
  4. Midi Jobs
  5. Selbstständig tätig
  6. Praktikum

Kurzfristige Beschäftigungen, Pflichtpraktika sowie viele selbstständige Tätigkeiten sind rentenversicherungsfrei. Bei einer Dauerbeschäftigung und bei Midi Jobs wird in die Rentenkasse eingezahlt. Bei einem Minijob können sich Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das gilt auch für freiwillige Zwischenpraktika auf der gleichen Basis. Vor- und Nachpraktika sind dagegen nicht von der Versicherungspflicht befreit.

Früh in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, ist ein guter Start in die Altersvorsorge. Die gesetzliche Absicherung reicht aber nicht aus, um im Alter den während des Berufslebens erschaffenen Lebensstandard zu erhalten. Auch Studenten und Auszubildende haben die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Je nach Beschäftigungsverhältnis ist eine staatlich geförderte sowie eine private Altersvorsorge möglich. Staatliche geförderte Modelle wie die Riester- und Rürup-Rente sind für Studenten und Auszubildende, die in die staatliche Rentenkasse einzahlen, eine Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Andere private Rentenversicherungen, die von Finanzinstituten und Versicherungen angeboten werden, lassen sich auch unabhängig davon abschließen. Die Altersvorsorge kann dabei mit kleinen Beiträgen starten und dann später aufgestockt werden.

Es gibt verschiedene Wege, um für das Alter vorzusorgen. Ein früher Start sichert ein höheres Auskommen im Rentenalter. Weshalb eine Altersvorsorge sinnvoll ist und worauf es dabei ankommt, erfährst Du ausführlich erklärt in unserem Ratgeber Warum die private Altersvorsorge sinnvoll ist.

Tipps zum Berufsstart & Ausbildung

Fazit: Eine umfas­sende Absi­che­rung hilft beim Start ins eigen­ver­ant­wort­liche Leben

Der neue Lebensabschnitt nach dem Auszug ist für das Kind mit neuen Verantwortungen verbunden. Einige Versicherungen lassen sich bis zu einer bestimmten Altersgrenze bzw. bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen über einen Familientarif regeln. Andere Versicherungen sind hingegen Pflicht bzw. machen eine eigene Versicherung notwendig. Eines ist aber sicher: Für einen guten Start in ein selbstständiges Leben außerhalb der elterlichen Wohnung ist der Abschluss bestimmter Versicherungen essenziell, um im Schadenfall ein finanzielles Fiasko zu verhindern. Eine vernünftige Absicherung minimiert die Risiken.

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