Eine schützende Hand symbolisiert die finanzielle Absicherung der Angehörigen im Todesfall

Bezugsrecht bei Lebensversicherungen

Damit die richtige Person die Ver­siche­rungs­leistung er­hält

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Das Wichtigste zum Bezugs­recht bei Lebens­ver­sicherungen

  • Bezugsrecht: Das Bezugsrecht bestimmt in der Lebens- bzw. Risiko­lebens­versicherung, wer im Erlebens- oder Todesfall Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Hier lässt sich das widerrufliche vom unwider­ruflichen Bezugsrecht unterscheiden.
  • Bezugsberechtigter: Der Versicherungsnehmer bestimmt die bezugsberechtigte Person in der Risikolebensversicherung bzw. Lebensversicherung.
  • Lebensversicherung: Hier gilt das Bezugsrecht im Erlebensfall und im Todesfall.
  • Risikolebensversicherung: Hier gilt das Bezugsrecht im Erlebensfall und im Todesfall.

Viele Menschen haben den Wunsch, nahestehende Personen, wie den Ehepartner oder die Kinder, nach dem eigenen Tod finanziell abzusichern. Damit im Todesfall die richtige Person Anspruch auf die Versicherungsleistung hat, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung oder einer Lebensversicherung mit Bezugsrecht sinnvoll, um die Hinterbliebenen auch nach dem Tod rundum absichern und ihnen finanzielle Sorgen nehmen zu können.

Worauf Du im Versicherungsvertrag der Risikolebensversicherung achten solltest und wie Bezugsberechtigte das Geld erhalten, erfährst Du hier. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.

Bezugsrecht bei Lebensversicherungen: Was ist das eigentlich?

Eine Person trägt das Bezugsrecht in ihre Lebensversicherung ein.

Das Bezugsrecht dient in der Versicherung, insbesondere bei einer Risikolebensversicherung oder Lebensversicherung, dazu, den Empfänger der Versicherungssumme im Versicherungsfall zu bestimmen. Dabei kann die Bezugsberechtigung sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall selbst festgelegt werden. Bezugsrechte werden in der Regel direkt bei Abschluss eines Versicherungsvertrags festgelegt. Das heißt, dass es bei einer Risikolebensversicherung sinnvoll ist, eine Person als Bezugsberechtigten zu bestimmen. Damit können die Liebsten in jedem Fall rundum abgesichert werden. So kann das Bezugsrecht in einer Lebensversicherung während eines Versicherungsfalls regeln, wer auf die vereinbarte Versicherungsleistung Anspruch hat. Hierbei lassen sich das widerrufliche Bezugsrecht vom unwiderruflichen unterscheiden.

Widerrufliches Bezugsrecht

Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer jederzeit die bezugsberechtigte Person in seiner Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung ändern bzw. widerrufen. Sofern der Versicherer nicht schriftlich informiert wird, ist das Bezugsrecht in der Versicherung nicht geändert. Somit reicht auch ein einfacher Vermerk auf einem Zettel, der zu Hause liegt, nicht aus. Im Versicherungsfall hat derjenige das Bezugsrecht, der in der Lebensversicherung oder der Risikolebensversicherung als Begünstigter zuletzt eingetragen und dokumentiert worden ist.

Unwiderrufliches Bezugsrecht

Beim unwiderruflichen Bezugsrecht der Risiko- oder Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten nur mit dessen Zustimmung ändern. Auch für die Abtretung der Versicherung benötigt der Versicherungsnehmer die Zustimmung der bezugsberechtigten Person. Allerdings darf die Versicherungssumme nicht gepfändet werden. Somit ist ein verschuldeter Versicherungsnehmer vor dem Zugriff der Gläubiger abgesichert.

Wird beispielsweise dem ersten Ehegatten bzw. der ersten Ehegattin in der Lebensversicherung oder der Risikolebensversicherung unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, kann nach einer Scheidung die neue bezugsberechtigte Person der Risiko- oder Lebensversicherung erst mit Einwilligung der Ex-Frau oder des Ex-Mannes geändert werden. Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann dann sinnvoll sein, wenn beispielsweise der Geschäftspartner bei einer Firmengründung durch eine Risikolebensversicherung abgesichert werden soll.

Wann spricht man von der bezugsberechtigten Person?

Eine bezugsberechtigte Person bekommt das Bezugsrecht der Risiko- oder Lebensversicherung vom Versicherungsnehmer eingeräumt. Diese Person wird also vom Versicherungsnehmer bestimmt.

Wer das Bezugsrecht der Risikolebensversicherung im Todesfall erhält, bestimmt der Versicherungsnehmer durch eine namentliche Nennung. Das können natürliche Personen wie der Ehegatte oder die Ehegattin, Freunde oder die eigenen Kinder sein. Aber auch juristische Personen, wie eine Firma oder eine gemeinnützige Organisation, können im Versicherungsvertrag genannt werden. Ist kein Bezugsberechtigter in der Risiko- oder Lebensversicherung angegeben, dann fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Erben die Versicherungssumme ausgezahlt bekommen.

Welche Schwierigkeiten können beim Bezugsrecht entstehen?

Das Bezugsrecht einer Lebensversicherung ist ein wichtiger Teil der Vertragsvereinbarung. Allerdings gibt es auch einige Stolpersteine, auf die man beim Abschluss achten sollte. Wir haben einige Schwierigkeiten aufgeführt, die im Zusammenhang mit dem Bezugsrecht auftreten können.

Kommt es zu Ungenauigkeiten im Bezugsrecht bei einer Risiko- oder Lebensversicherung, kann der Versicherer nicht so schnell entscheiden, wem die Versicherungsleistung ausgezahlt wird. Ungenauigkeiten zur Bezugsberechtigung im Todesfall können Formulierungen sein, wie „die gesetzlichen Erben“ oder der Hinweis auf ein Testament. In solch einem Fall kann der Versicherer die Entscheidung zur Auszahlung der Versicherungssumme an ein Nachlassgericht abgeben. Solange der Bezugsberechtigte nicht genau bestimmt werden kann, wird auch keine Versicherungsleistung ausgezahlt.

Wurde die Bezugsberechtigung in der Risiko- oder Lebensversicherung nach einer Scheidung nicht geändert und der Ex-Ehegatte oder die Ex-Ehegattin ist noch im Vertrag vermerkt, bleibt dieser die bezugsberechtigte Person im Erlebens- oder Todesfall und bekommt dann auch die Versicherungsleistung ausgezahlt.

Sowohl in der Lebensversicherung als auch in der Risikolebensversicherung kann das unwiderrufliche Bezugsrecht zu einer Stolperfalle werden. Denn bei diesem benötigt der Versicherte das Einverständnis des Bezugsberechtigten, um eine andere Person als Begünstigten zu bestimmen.

Wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausgezahlt, können die Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Für Ehegatten und eingetragene Partnerschaften gibt es Freibeträge von 500.000 Euro, bevor Steuern fällig werden. Bei Kindern fallen Steuern ab 400.000 Euro an.

Worauf muss ich im Vertrag der Risikolebensversicherung achten?

Ein wichtiger Punkt bei der Risikolebensversicherung ist zunächst die Höhe der Versicherungssumme. Ehepartner sollten das Dreifache und Familien mit Kindern das Fünffache ihres Brutto-Jahreseinkommens versichern. Weitere wichtige Aspekte sind die Art und die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Zusätzlich solltest Du auf die Angaben beim Gesundheitscheck achten.

Was eine Risikolebensversicherung ist, worauf man bei einem Versicherungsvertrag achten soll und welche Art der Risikolebensversicherung zu Dir passt, erfährst Du in unserem Ratgeber Risikolebensversicherung: Tipps vor dem Abschluss.

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Warum sollte im Vertrag ein Bezugsberechtigter stehen?

Beim Bezugsrecht in der Lebensversicherung kann das Fehlen eines Bezugsberechtigten in der Risikolebensversicherung zu Problemen führen. Tritt dieser Fall ein, muss der Versicherer unter Umständen auf die Entscheidung des Nachlassgerichts warten, um die Versicherungsleistung an den jeweiligen Erben auszahlen zu können.

Bezugsrecht bei Partnerwechsel

Du hast neu geheiratet und möchtest den Ex-Partner aus dem Vertrag streichen und durch Deinen neuen Partner ersetzen? Dann sollte geprüft werden, ob im Vertrag ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht festgehalten wurde. Liegt das letztere vor, kann der neue Partner nur mit der Zustimmung des Ex-Partners als Bezugsberechtigter im Vertrag vermerkt werden. Das Bezugsrecht in der Risikolebensversicherung ist auch nur dann gültig, wenn dem Versicherer die Erklärung im Versicherungsfall vorliegt.

Worauf muss ich als Versicherungsnehmer achten?

Um Probleme zu vermeiden, sollte der Versicherungsnehmer die Bezugsberechtigung in der Lebensversicherung bzw. in der Risikolebensversicherung immer aktuell halten. Dazu zählen beispielsweise die Namensänderung sowie die Adressänderung des Bezugsberechtigten. Bei CosmosDirekt kannst Du die Daten Deines Bezugsberechtigten ganz bequem online einsehen. Logge Dich dazu in meinCosmosDirekt ein, wähle im Bereich Verträge & Vermögen Deine Risikolebensversicherung aus und klicke auf Vertrag verwalten. Den Bezugsberechtigten kannst Du schriftlich ändern. Dazu forderst Du ganz einfach ein Formular an und schickst es uns zu.

Du kannst jederzeit in Deinem Versicherungsschein oder im meinCosmosDirekt-Konto einsehen, wen Du als bezugsberechtigte Person eingetragen hast.

Auch ein Kind kann bei der Risikolebens­versicherung als Bezugs­berechtigter eingetragen werden. Versicherungs­nehmer ist in der Regel ein Elternteil. Solange das Kind minderjährig ist, können die Eltern einen Vormund wählen. Damit stellen sie sicher, dass der Vormund im Todesfall die Versicherungs­leistung im Interesse des Kindes treu­händerisch verwaltet. Benennen die Eltern keinen Vormund, zahlt der Versicherer die Leistung an eine Person aus, die das zuständige Vormundschafts­gericht bestimmt.

Es gibt die Möglichkeit, selbst von der vorgezogenen Todesfallleistung zu profitieren. Für die vorgezogene Todesfall-Leistung muss der Bezugsberechtigte die versicherte Person oder ein naher Angehöriger (gemäß § 7 des Pflegegesetzes) der versicherten Person sein.

Nach bestimmten Lebensereignissen wie der Hochzeit, Scheidung, der Geburt eines Kindes oder dem Beginn oder Ende einer Partnerschaft solltest Du die Daten des jeweiligen Bezugsberechtigten prüfen.

Was passiert, wenn der Bezugsberechtigte und ich gleichzeitig versterben?

Falls der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte gleichzeitig – beispielsweise bei einem Unfall – versterben, kann der Bezugsberechtigte die Leistung nicht erhalten. Damit fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass und geht somit an die gesetzlichen Erben.

Um sicher zu gehen, dass die gewünschte Person die Bezugsberechtigung erhält, kann in der Risikolebensversicherung oder der Lebensversicherung das Bezugsrecht als Erbfolge festgelegt werden. Zum Beispiel kann der Ehegatte bezugsberechtigt sein. Wenn dieser verstirbt, dann wäre das Kind bezugsberechtigt.

Wie erhalten Bezugsberechtigte das Geld?

Sorgenfreiheit durch das Bezugsrecht in der Lebensversicherung

Damit es nach dem Tod des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person keine Probleme mit dem Anspruch der Versicherungsleistung gibt, sollte der Bezugsberechtigte unbedingt in Kenntnis darüber gesetzt werden, dass er im Todesfall des Versicherungsnehmers Anspruch auf die Versicherungssumme hat. Zusätzlich solltest Du Deinem Bezugsberechtigten folgende Schritte im Falle des Todes nahelegen, sodass dieser alles zur Auszahlung der Risikolebensversicherung weiß:

  1. Da der Versicherungsnehmer nicht unbedingt die versicherte Person sein muss, gilt, dass der Tod der versicherten Person zunächst der Versicherung gemeldet werden muss. Das kann bei CosmosDirekt telefonisch über unsere Leistungsabteilung unter 0681 / 9666-851 oder per E-Mail an leistung@cosmosdirekt.de erfolgen.
  2. Anschließend fordert der Versicherer beim Bezugsberechtigten folgende Unterlagen an:
  • Versicherungsschein bzw. Verlusterklärung, wenn der originale Schein nicht mehr vorhanden ist
  • Sterbeurkunde
  • Kopie des Personalausweises des Bezugsberechtigten
  • Unterschriebene Bankverbindung des Bezugsberechtigten
  1. Nachdem alle Unterlagen beim Versicherer liegen, kann die abschließende Prüfung erfolgen.

Du fragst Dich, welche Kosten für eine Risiko­lebens­versicherung über die gesamte Laufzeit anfallen? Um die Beiträge zu ermitteln, kannst Du gern unseren Rechner zur Risikolebensversicherung nutzen.

Fazit: Risikolebensversicherung auch noch ab 60 möglich und sinnvoll

Nahestehenden Personen wünscht man nur das Beste. Um im Fall der Fälle seine Liebsten bestens abzusichern, bietet die Risikolebensversicherung im Todesfall ein finanzielles Auffangnetz für die Hinterbliebenen. Für doppelte Sicherheit gibt es bei CosmosDirekt auch eine Partnerabsicherung, die den Lebensstandard Deines Partners für den Ernstfall absichert. Die Risikolebensversicherung sorgt vor allem dafür, dass beispielsweise Kredite und Immobilien abbezahlt werden und die Bezugsberechtigten finanziell unabhängig sein können.

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