Da viele nicht genau wissen, wie man eine Rettungsgasse bildet, wurden die Regelungen zur Bildung vereinfacht. Die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald der Verkehr stockt und nicht erst, wenn die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn kommen. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld. In unserem Ratgeber informieren wir über alle wichtigen Informationen zur Rettungsgasse, damit Du sicher durch den Verkehr kommst.
Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Rettungsgasse. Produktinformationen zur Autoversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.
Rettungsgassen retten Leben: Wie verhalte ich mich richtig?
Ab durch die Mitte – nach diesem Motto sollten Rettungskräfte, Polizei und Feuerwehr bei einem Unfall auf schnellstem Weg durch die Rettungsgasse zum Einsatzort kommen, um dort die oft lebenswichtige Erstversorgung leisten zu können. Das ist vor allem deshalb so wichtig, weil oft nur Sekunden über Leben und Tod der Beteiligten entscheiden. Doch nicht immer funktioniert dieses Szenario so reibungslos wie erforderlich, zumal im Stau die Gemüter oft hitzig werden. Um die immer wieder unterschiedlichen Auffassungen zum Bilden einer Rettungsgasse ein für alle Mal zu klären, gibt es seit Oktober 2017 ein neues Gesetz in der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Das bedeutet im Klartext:
Grundsätzlich ist die Rettungsgasse zwischen dem äußeren linken und dem danebenliegenden Fahrstreifen zu bilden. Hat die Fahrbahn nur zwei Fahrbahnen, ist die Rettungsgasse also zwangsläufig in der Mitte. Dabei weichen die Fahrer auf der linken Spur so weit nach links aus wie es möglich ist. Die Autofahrer auf den übrigen Spuren fahren nach rechts - unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen es gibt. Dabei ist auf einen entsprechend großen Abstand zum Auto des Vordermanns zu achten, um mögliche Auffahrunfälle zu vermeiden.
So bildest Du eine Rettungsgasse auf Straßen mit zwei Fahrbahnen

So bildest Du eine Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen

Wo befindet sich die Rettungsgasse, wenn es nur eine Fahrbahn gibt?
Ist man innerhalb des Ortes oder auf einer einspurigen Landstraße unterwegs, muss das Verhalten aller Autofahrer zum Bilden einer Rettungsgasse angepasst werden. In dem Fall müssen alle Fahrzeuge möglichst weit an den rechten Straßenrand fahren, um den Rettungsfahrzeugen auf der Mitte der Fahrbahn Platz zu machen.
Wann wird eine Rettungsgasse gebildet?
Sobald klar ist, dass sich im aktuellen Verkehrsfluss etwas ereignet hat, was einen stockenden Verkehr verursacht, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Laut Gesetz handelt es sich dann um einen stockenden Verkehr, wenn man nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorankommt (§ 11 Absatz 2 StVO).
Warum muss schon so früh eine Rettungsgasse gebildet werden?
Steht man mit dem Auto ersteinmal im Stau, ist es durch den Platzmangel oft nicht mehr möglich die Fahrzeuge entsprechend zur Seite zu fahren, um eine Rettungsgasse bilden zu können. Damit ist der Weg für die Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen, Feuerwehr oder Polizei versperrt und es verstreichen oft lebenswichtige Minuten um die am Unfall beteiligten Personen adäquat versorgen zu können.
Darf der Standstreifen benutzt werden?
Manchmal kommt es vor, dass es an engen Baustellen schwierig ist eine Rettungsgasse zu bilden. In diesem Fall kann es ausnahmsweise sinnvoll sein, langsam auf den ansonsten verbotenen Standstreifen auszuweichen, um die Rettungsgasse zu bilden. Grundsätzlich ist der Standstreifen allerdings freizuhalten, beziehungsweise darf nur mit polizeilicher Aufforderung befahren werden.
Bußgelder bei Nichtbildung einer Rettungsgasse
Seit dem 28. April 2020 drohen bei Nichtbildung der Gasse für die Rettungskräfte mindestens 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Werden Dritte dabei gefährdet, erhöht sich die Geldbuße auf 280 Euro. Kam es zu einem Unfall und etwa zu einem Sachschaden, liegt das drohende Bußgeld bereits bei 320 Euro. Hinzu kommen in allen Fällen ebenfalls zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Auch das widerrechtliche Durchfahren einer Rettungsgasse wird mittlerweile hart bestraft. Hier musst Du mit mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Auf Autobahn / Außerortsstraße zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Behinderung | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Gefährdung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Unfallfolge | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
Unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse auf einer Autobahn oder Außerortstraße | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Behinderung | 280 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Gefährdung | 300 Euro | 2 | 1 Monat |
...mit Unfallfolge | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
Rettungsgasse im europäischen Ausland
Auch im Ausland ist in manchen Ländern (z. B. Österreich) bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden. So gilt auch hier: Zwischen der linken äußeren Spur und den übrigen rechten Spuren ist eine Rettungsgasse zu bilden. Gleiches gilt in Slowenien, Ungarn und der Schweiz. Die Bußgelder fallen im Ausland in der Regel höher aus als in Deutschland. Im Ratgeber des ADAC kannst Du alles ganz genau nachlesen.
Fazit: So bildest Du eine Rettungsgasse
Wer im Auto unterwegs ist und in stockenden Verkehr gerät, sollte sich folgende 4 Regeln merken:
- Befinde ich mich mit meinem Auto auf der linken Spur der Autobahn, fahre ich ganz nach links und dort mit ausreichend Abstand weiter.
- Befinde ich mich auf der mittleren Spur, fahre ich auf die äußere rechte Spur und mache dadurch in der Mitte Platz.
- Befinde ich mich auf einer einspurigen Straße, fahre ich am äußeren rechten Fahrbahnrand mit ausreichend Abstand zum Vordermann weiter.
- Auch wenn der Rettungswagen bereits die Rettungsgasse passiert hat, ist diese weiter freizuhalten, damit Feuerwehr und Polizei folgen können.
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