Das Bild zeigt eine Frau, die ihre Unterlagen zur Kündigung der Haftpflichtversicherung durchliest.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen

Was Du bei der Kündigung der Haftpflicht beachten solltest

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Das Wichtigste zur Kündigung der Haftpflichtversicherung auf einen Blick

  • Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann die ordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages jährlich zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.
  • Mit einem Sonderkündigungsrecht (z. B. bei Beitragserhöhung, Heirat oder im Schadensfall) kannst Du Deine Privathaftpflicht auch außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
  • Bevor Du Deine alte Versicherung kündigst, solltest Du die Bestätigung über den Abschluss Deiner neuen Haftpflichtversicherung abwarten, um ohne Unterbrechung versichert zu sein.

Die private Haftpflicht­ver­sicherung sichert Dich als Versicherungs­nehmer gegen finan­zielle Forderungen ab, falls Du einen Schaden gegenüber Dritten verursachst. Auch wenn der Abschluss einer Haft­pflicht­versicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich aufgrund der hohen möglichen Schaden­ersatz­forderungen den Versicherungs­schutz zu sichern. Wenn der Leistungs­­umfang Deiner aktuellen Haftpflicht nicht mehr genügt oder die Beiträge zu hoch sind, dann macht es Sinn, sich eine neue Haftpflichtversicherung zu suchen und den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Informationen zur privaten Haftpflicht­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

Privat-Haft­pflicht vor der Kündi­gung ­prüfen

Sinnvoll ist insbesondere die Kündigung einer Haftpflichtversicherung, die schon vor einigen Jahren abgeschlossenen wurde. Solche Altverträge weisen oft nur eine Deckung von 1 Million Euro auf, womöglich noch getrennt nach Personen- und Sachschäden. Zum einen ist diese Versicherungssumme viel zu niedrig und zum anderen empfiehlt sich ein Pauschalbetrag, sodass im Schadenfall immer die gesamte Summe zur Verfügung steht. Die Kosten um Unfallopfer zu behandeln können schnell mehr als 1 Millionen Euro betragen. Den Differenz­betrag müsstest Du selbst zahlen. Die Versicherungs­summe sollte daher bei einer Haftpflicht­versicherung mindestens 5 Millionen Euro betragen.

Welche Leis­tungen sind bei einer Privat­haft­pflicht sinn­voll?

Wenn Du feststellst, dass Deine alte Versicherung den aktuellen Anforderungen nicht genügt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich bei anderen Anbietern nach einem Angebot mit umfassenderem Versicherungsschutz umzuschauen und die bestehende private Haftpflichtversicherung zu kündigen.

Bei der Suche nach einer Haftpflicht solltest Du auf folgende Leistungen achten:

Wurdest Du geschädigt und kann der Schadenverursacher nicht zahlen, weil er keine Privathaftpflichtversicherung hat oder nicht über sonstige finanzielle Mittel verfügt, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Mit der Forderungsausfalldeckung kommt Deine eigene Privat-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Schäden an Türen, Böden oder Wänden in Mietwohnungen, aber auch an Waschbecken und ähnlichen Badkeramiken sollte jede Haftpflichtversicherung umfassen. Der Schutz gilt für selbst gemietete Wohnräume aller Art, auch Ferienhäuser und Hotelzimmer.

Gute Policen decken mittlerweile nicht nur den Austausch der Schlüssel zur Mietwohnung ab, sollten diese verloren gehen. Sie kommen auch für die Kosten auf, die der Wechsel der zentralen Schließanlage an der Haustür nach sich zieht. Umfassenderen Schutz bieten Versicherungen, die auch den Verlust gewerblicher Schlüssel mit absichern.

Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die durch Nässe, Beeinträchtigung durch Temperaturen, Gase, Rauch, Ruß oder Staub verursacht werden. Von einigen Versicherungen werden die Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, andere begrenzen den Versicherungsschutz auf bestimmte Ereignisse (beispielsweise sind Schäden durch Nässe nicht versichert). Ob und in welchem Umfang diese Schadenart berücksichtigt wird, hängt im Allgemeinen von den Versicherungsbedingungen ab.

Hilfst Du einem Freund beim Umzug, bist Du selbst bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar für Schäden, die Du verursachst. Zum Beispiel, wenn das teure Home-Entertainment-System die Treppe hinunterfällt. Um den freundschaftlichen Frieden zu wahren und dennoch nicht ins eigene Portemonnaie greifen zu müssen, lassen sich Schäden bei Gefälligkeiten zusätzlich absichern.

Versichert sind Schäden, die Du bei Dritten durch Austausch, Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten (zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger) verursacht hast.

Kinder können teure Schäden verursachen. Sind sie unter 7 Jahren alt, können sie nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei 10 Jahren. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Solche Schadenfälle passieren für gewöhnlich im Freundes- und Bekanntenkreis. Um das Verhältnis zu diesen nicht zu belasten und den Schaden nicht privat ausgleichen zu müssen, kann man deliktunfähige Kinder in der Haftpflicht mitversichern. In Familientarifen ist diese Option meistens enthalten.

Wie Du bei der Haftpflichtversicherung die Kosten senkst, erfährst Du im Ratgeber Haft­pflicht­ver­si­che­rung: So senkst Du Deine Kosten.

Erklärvideo zum Thema Privat-Haftpflichtversicherung: Darauf musst Du achten!

Wann kann man die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen?

Die Haftpflichtversicherung unterliegt, wie andere Versicherungen auch, der Kündigungspflicht. Dabei gilt: Eine Police wird für mindestens ein Jahr abgeschlossen. Häufig werden Haftpflichtversicherungen gleich über mehrere Jahre abgeschlossen, da die Versicherer bei längeren Laufzeiten Rabatte gewähren. Wenn Du Deine Haftpflicht nicht kündigst, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Um Deine Privathaftpflicht zu kündigen, hast Du zwei Optionen: die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres und die außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht. Bei beiden Optionen musst Du allerdings die jeweiligen Kündigungsfristen beachten.

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Die ordent­liche Kündi­gung der Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Läuft Dein Versicherungsvertrag aus, hast Du das Recht, Deine Haftpflichtversicherung ordentlich zu kündigen. Bei Jahresverträgen ist dies immer zum Ablauf des Versicherungszeitraums möglich. Hat sich Deine Versicherung bereits automatisch verlängert, weil das erstmalige Vertragsende überschritten wurde, kannst Du jeweils jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei vielen Anbietern beträgt die Kündigungsfrist bei der Haftpflichtversicherung drei Monate. Läuft beispielsweise Dein Vertrag am 31. Dezember aus, endet die Kündigungsfrist am 30. September. Bis spätestens zu diesem Datum muss dem Versicherer Dein Kündigungsschreiben vorliegen.

Je nach Anbieter kann die Kündigungsfrist mehr oder weniger als 3 Monate betragen. Um sicher zu gehen, dass Du Deine Kündigung fristgemäß einreichst, prüfe vorher Deinen Versicherungsvertrag oder frage bei Deinem Versicherer nach.

Verträge, deren vereinbarte Erst-Laufzeit 3 Jahre überschreitet, können erstmalig zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Nutzt Du diese Option nicht, kannst Du die Haftpflichtversicherung – unter Einhaltung der im Vertrag geregelten Kündigungsfrist – zum Ende jedes folgenden Jahres kündigen.

Kündi­gung der Haft­pflicht bei einem Todes­fall

Verstirbt der Versicherungsnehmer, endet in der Regel auch die private Haftpflichtversicherung. Kündigen brauchen die Erben nicht, es reicht eine Mitteilung über das Ableben des Versicherungsnehmers. Der bereits gezahlte Beitrag für das Jahr wird anteilig an die Erben zurückgezahlt. Bei der Berechnung zählt allerdings nicht der Sterbetag, sondern der Tag, an dem die Versicherung die Mitteilung über den Tod des Versicherungsnehmers erhalten hat. Erben sollten also nicht zu lange warten, bis sie den Versicherer informieren.

Etwas anders ist der Fall, wenn eine Paar- oder Familienversicherung besteht. Bis zum Ende des Versicherungsjahres besteht der Versicherungsschutz dann weiter. Wenn der Hinterbliebene den fälligen Beitrag zahlt, wird er neuer Versicherungsnehmer. Je nach Situation kann sich aber der Wechsel in einen anderen Tarif anbieten, beispielsweise für Singles. Alternativ kann die Haftpflichtversicherung ganz regulär ordentlich gekündigt werden.

Hatte der Verstorbene ein Haustier, das über eine Tierhalterhaftpflicht abgesichert war, geht das Tier und die Tierhalter-Haftpflicht an die Erben über. Ein Sonder­kündigungs­recht besteht nicht, die Versicherung kann nur ordentlich zum Ablauf des Versicherungs­jahres gekündigt werden.

Ordent­liche Kündi­gung der privaten Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Überblick:

  • Bei Jahresverträgen: Kündigungsfrist meistens 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
  • Bei mehrjährigen Verträgen: erstmalig im dritten Jahr der Haft­pflicht­ver­sicherung möglich, Kündigungsfrist ebenfalls meistens 3 Monate, in den Folgejahren einmal jährlich zum Vertragsjahresende
  • Wenn der Vertrag ausläuft und Du die Haftpflicht nicht kündigst, verlängert sie sich um ein weiteres Jahr.
  • Stirbt der Versicherungsnehmer einer Single-Police, ist keine Kündigung erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung mit Paar- oder Familien-Tarif geht an den mitversicherten Hinterbliebenen über und läuft bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter.

Die außer­or­dent­liche Kündi­gung Deiner Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Neben der regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres besteht für einige Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei der außerordentlichen Kündigung gibt es eine Kündigungsfrist, die Du beachten musst.

Wie kannst Du Deine Privat­haft­pflicht­ kündigen?

Da eine Haftpflichtversicherung die versicherte Person im Falle von Schadenersatzansprüchen absichert (Sach-, Vermögens- und Personenschäden), sollte man die Versicherung nur kündigen, wenn der neue Haftpflichtschutz nahtlos an den alten angeknüpft werden kann. Um Deine Privat-Haftpflicht zu kündigen, empfehlen wir die folgenden 5 Schritte.

1. Gibt's einen Kündi­gungs­grund?

Für eine ordentliche Kündigung benötigst Du keinen Kündigungsgrund.

Eine außerordentliche Kündigung der Haftpflicht ist möglich bei:

  • Beitragserhöhung (ohne Leistungsanhebung)
  • Schadenfall
  • Heirat

2. Musst Du eine Kündi­gungs­frist beachten?

Im Falle einer ordentlichen Kündigung hast Du bei den meisten Haftpflichtversicherungen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung oder Schadensfall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei Verträgen, die 3 Jahre und länger laufen, ist die ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres möglich. In allen darauffolgenden Jahren besteht die Option einmal im Jahr zum Ende des Versicherungsjahres.

3. Bei Wechsel: Neue Versi­che­rung suchen und abschließen

Suche und vergleiche die verschiedenen Angebote auf dem Markt. Leistungsumfang, Serviceleistungen und Preise weichen teilweise erheblich voneinander ab. Wichtige Fragen, die Du berücksichtigen solltest, lauten:

  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Wie lange gilt der Versicherungsschutz im Ausland?
  • Ist der private Schlüsselverlust mit abgedeckt?
  • Besteht eine Forderungsausfalldeckung?
  • Sind Schäden durch deliktunfähige Kinder abgesichert?
  • Gibt es Tarife für Singles, Paare und Familien?
  • Gibt es für meine Berufsgruppe einen besonderen Tarif?

Überzeuge Dich von den Leistungen unserer Privat-Haftpflicht.

4. Bei Wechsel: Bestä­ti­gung der neuen Versi­che­rung abwarten

Warte das Schreiben des neuen Anbieters ab, in dem der Abschluss Deiner neuen Haftpflichtversicherung bestätigt wird, bevor Du Deine alte Haftpflicht kündigst. So stellst Du einen nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes sicher. Die neue Versicherung muss Dich nämlich nicht zwingend aufnehmen und kann Deinen Antrag auch ablehnen.

5. Alte Haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen

Unterschiede zwischen dem Ablauf der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung gibt es keine. Lediglich die zur Verfügung stehende Zeit ist bei der außerordentlichen Kündigung in der Regel kürzer, sodass Du nicht so viel Zeit hast um verschiedene Versicherer zu vergleichen. Das Kündigungsschreiben ist schriftlich einzureichen. Bestenfalls schickst Du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, sodass Du eine schriftliche Bestätigung hast, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Außerdem ist es sinnvoll, im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Als Kündigungsschreiben kannst Du unsere Muster-Kündigung für Haftpflichtversicherungen verwenden. Wichtig dabei ist, dass die folgenden Angaben enthalten sind:

  • Vollständiger Name
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungsdatum
  • Kündigungsgrund, falls Du außerordentlich kündigst
  • Anschrift und Kontaktdaten
  • Unterschrift

Unser Service für Dich

Mit unserem Wechselservice ist Wechseln jetzt ganz einfach. Wir helfen Dir bei der Erstellung des Kündigungsschreibens für Deine bisherige Versicherung. Du brauchst das fertige Schreiben nur noch abzuschicken. So kannst Du bequem zu CosmosDirekt wechseln.

Das Bild zeigt die nötigen Schritte zur Kündigung der Haftpflichtversicherung.

Wie Du von einem Wechsel Deiner Haftpflichtversicherung profitierst, erfährst Du im Ratgeber Haftpflichtversicherung wechseln.

Haft­pflicht­­ver­si­che­rung richtig kündigen

Den Vertrag einer Privathaftpflicht zu kündigen und zu einer neuen Versicherung oder zu einem neuen Tarif zu wechseln, kann sich in vielen Fällen lohnen. Vor allem, falls es sich um einen älteren Versicherungsvertrag handelt, in dem die Deckungssumme zu niedrig ist. Die Deckungssumme der Haftpflicht sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen. Aber auch ein niedrigerer Versicherungsbeitrag für dieselben Leistungen ist eine Kündigung des alten Vertrages wert. Mit unserem Service zur Kündigung kannst Du Deine alte Haftpflichtversicherung problemlos kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung musst Du dabei darauf achten, dass Du die Kündigung innerhalb der vertraglich festgelegten Frist einreichst. Die Kündigungsfrist läuft meistens 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres ab. Im Schadensfall, bei Beitragserhöhungen oder nach der Eheschließung hast Du zudem die Möglichkeit, außerordentlich mit dem Sonderkündigungsrecht den Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden. Für einen durchgängigen Versicherungsschutz beim Wechsel reichst Du die Kündigung erst ein, wenn Du bereits Deine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast.

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