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Haftpflichtversicherung kündigen: Das ist wichtig

Die Privat-Haftpflicht sichert Dich gegen Forderungen ab, falls Du einen Schaden gegenüber Dritten verursachst. Auch wenn der Abschluss gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt sich der Schutz aufgrund der hohen möglichen Schadenersatzforderungen. Wenn der Leistungsumfang Deiner aktuellen Haftpflicht nicht mehr genügt, kann es sich lohnen die bestehende Haftpflichtversicherung zu kündigen.

Haftpflicht-Kündigung

  • Erst neuen Vertrag abschließen
  • Fristen beachten
  • Manchmal Sonderkündigungsrecht

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Haftpflichtversicherung kündigen: Das Wichtigste in Kürze

  • Unter Einhaltung der Kündigungsfrist kann die ordentliche Kündigung des Vertrags jährlich zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen.
  • Mit einem Sonderkündigungsrecht (z. B. bei Beitragserhöhung, Heirat oder im Schadensfall) kannst Du Deine Privathaftpflicht auch außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
  • Bevor Du Deine alte Versicherung kündigst, solltest Du die Bestätigung über den Abschluss Deiner neuen Haftpflichtversicherung abwarten, um ohne Unterbrechung versichert zu sein.

Privat-Haft­pflicht vor der Kündi­gung ­prüfen

Sinnvoll ist insbesondere die Kündigung einer Haftpflichtversicherung, die schon vor einigen Jahren abgeschlossenen wurde. Solche Altverträge weisen oft nur eine Deckung von 1 Million Euro auf, womöglich noch getrennt nach Personen- und Sachschäden. Zum einen ist diese Versicherungssumme viel zu niedrig und zum anderen empfiehlt sich ein Pauschalbetrag, sodass im Schadenfall immer die gesamte Summe zur Verfügung steht. Die Kosten um Unfallopfer zu behandeln können schnell mehr als 1 Millionen Euro betragen. Den Differenz­betrag müsstest Du selbst zahlen. Die Versicherungs­summe sollte daher bei einer Haftpflicht­versicherung mindestens 5 Millionen Euro betragen.

Welche Leis­tungen sind bei einer Haft­pflicht sinn­voll?

Wenn Du feststellst, dass Deine alte Haftpflichtversicherung den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich bei anderen Anbietern nach einem Angebot mit einem ausgezeichneten Versicherungsschutz umzuschauen und die bestehende Haftpflichtversicherung zu kündigen.

Bei der Privat-Haftpflicht solltest Du auf folgende Leistungen achten:

Wie Du bei der Haftpflichtversicherung die Kosten senkst, erfährst Du im Ratgeber Haft­pflicht­ver­si­che­rung: So senkst Du Deine Kosten.

Erklärvideo zur Privat-Haftpflicht­versicherung

Wann kann man die Haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen?

Die Haftpflichtversicherung unterliegt, wie andere Versicherungen auch, der Kündigungspflicht. Dabei gilt: Eine Police wird für mindestens ein Jahr abgeschlossen. Häufig werden Haftpflichtversicherungen gleich über mehrere Jahre abgeschlossen, da die Versicherer bei längeren Laufzeiten Rabatte gewähren. Wenn Du Deine Haftpflicht nicht kündigst, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Um Deine Privathaftpflicht zu kündigen, hast Du zwei Optionen: die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres und die außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht. Bei beiden Optionen musst Du allerdings die jeweiligen Kündigungsfristen beachten.

Was kostet eine Privat-Haftpflichtversicherung?

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Ordent­liche Kündi­gung der Haft­­pflicht­­ver­si­che­rung

Läuft Dein Versicherungsvertrag aus, hast Du das Recht, Deine Haftpflichtversicherung ordentlich zu kündigen. Bei Jahresverträgen ist dies immer zum Ablauf des Versicherungszeitraums möglich. Hat sich Deine Versicherung bereits automatisch verlängert, weil das erstmalige Vertragsende überschritten wurde, kannst Du jeweils jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei vielen Anbietern beträgt die Kündigungsfrist bei der Haftpflichtversicherung drei Monate. Läuft beispielsweise Dein Vertrag am 31. Dezember aus, endet die Kündigungsfrist am 30. September. Bis spätestens zu diesem Datum muss dem Versicherer Dein Kündigungsschreiben vorliegen.

Je nach Anbieter und Tarif kann die Kündigungsfrist mehr oder weniger als 3 Monate betragen. Um sicher zu gehen, dass Du Deine Kündigung fristgemäß einreichst, prüfe vorher Deinen Vertrag.

Verträge, deren vereinbarte Erst-Laufzeit 3 Jahre überschreitet, können erstmalig zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Nutzt Du diese Option nicht, kannst Du die Haftpflichtversicherung – unter Einhaltung der im Vertrag geregelten Kündigungsfrist – zum Ende jedes folgenden Jahres kündigen.

Kündi­gung der Haft­­pflicht­versicherung im Todes­fall

Verstirbt der Versicherungsnehmer, endet in der Regel auch die private Haftpflichtversicherung. Kündigen brauchen die Erben nicht, es reicht eine Mitteilung über das Ableben des Versicherungsnehmers. Der bereits gezahlte Beitrag für das Jahr wird anteilig an die Erben zurückgezahlt. Bei der Berechnung zählt allerdings nicht der Sterbetag, sondern der Tag, an dem die Versicherung die Mitteilung über den Tod des Versicherungsnehmers erhalten hat. Erben sollten also nicht zu lange warten, bis sie den Versicherer informieren.

Etwas anders ist der Fall, wenn eine Paar- oder Familienversicherung besteht. Bis zum Ende des Versicherungsjahres besteht der Versicherungsschutz dann weiter. Wenn der Hinterbliebene den fälligen Beitrag zahlt, wird er neuer Versicherungsnehmer. Je nach Situation kann sich aber der Wechsel in einen anderen Tarif anbieten, beispielsweise für Singles. Alternativ kann die Haftpflichtversicherung ganz regulär ordentlich gekündigt werden.

Hatte der Verstorbene einen Hund, der über eine Hundehaftpflicht abgesichert war, geht das Tier inklusive Haftpflichtversicherung an die Erben über. Ein Sonder­kündigungs­recht besteht nicht, der Vertrag kann nur zum Ablauf des Versicherungs­jahres gekündigt werden.

Überblick: Ordent­liche Kündi­gung der Privat-Haft­pflicht

  • Bei Jahresverträgen: Kündigungsfrist meistens 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
  • Bei mehrjährigen Verträgen: erstmalig im dritten Jahr der Haft­pflicht­ver­sicherung möglich, Kündigungsfrist ebenfalls meistens 3 Monate, in den Folgejahren einmal jährlich zum Vertragsjahresende
  • Wenn der Vertrag ausläuft und Du die Haftpflicht nicht kündigst, verlängert sie sich um ein weiteres Jahr.
  • Stirbt der Versicherungsnehmer einer Single-Police, ist keine Kündigung erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung mit Paar- oder Familien-Tarif geht an den mitversicherten Hinterbliebenen über und läuft bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter.

Außer­or­dent­liche Kündi­gung der Haft­pflicht­­ver­si­che­rung

Neben der regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres besteht für einige Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei der außerordentlichen Kündigung gibt es eine Kündigungsfrist, die Du beachten musst.

Wie kann ich eine Privat­-Haft­pflicht­ kündigen?

Da eine Haftpflichtversicherung die versicherte Person im Falle von Schadenersatzansprüchen absichert (Sach-, Vermögens- und Personenschäden), sollte man die Versicherung nur kündigen, wenn der neue Haftpflichtschutz nahtlos an den alten angeknüpft werden kann. Um Deine Privat-Haftpflicht zu kündigen, empfehlen wir die folgenden 5 Schritte.

1. Gibt's einen Kündi­gungs­grund?

Für eine ordentliche Kündigung benötigst Du keinen Kündigungsgrund.

Eine außerordentliche Kündigung der Haftpflicht ist möglich bei:

  • Beitragserhöhung (ohne Leistungsanhebung)
  • Schadenfall
  • Heirat

2. Musst Du eine Kündi­gungs­frist beachten?

Im Falle einer ordentlichen Kündigung hast Du bei den meisten Haftpflichtversicherungen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung oder Schadensfall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei Verträgen, die 3 Jahre und länger laufen, ist die ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres möglich. In allen darauffolgenden Jahren besteht die Option einmal im Jahr zum Ende des Versicherungsjahres.

3. Bei Wechsel: Neue Versi­che­rung suchen und abschließen

Suche und vergleiche die verschiedenen Angebote auf dem Markt. Leistungsumfang, Serviceleistungen und Preise weichen teilweise erheblich voneinander ab. Wichtige Fragen, die Du berücksichtigen solltest, lauten:

  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Wie lange gilt der Versicherungsschutz im Ausland?
  • Ist der private Schlüsselverlust mit abgedeckt?
  • Besteht eine Forderungsausfalldeckung?
  • Sind Schäden durch deliktunfähige Kinder abgesichert?
  • Gibt es Tarife für Singles, Paare und Familien?
  • Gibt es für meine Berufsgruppe einen besonderen Tarif?

Überzeuge Dich von den Leistungen unserer Privat-Haftpflicht.

4. Bei Wechsel: Bestä­ti­gung der neuen Versi­che­rung abwarten

Warte das Schreiben des neuen Anbieters ab, in dem der Abschluss Deiner neuen Haftpflichtversicherung bestätigt wird, bevor Du Deine alte Haftpflicht kündigst. So stellst Du einen nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes sicher. Die neue Versicherung muss Dich nämlich nicht zwingend aufnehmen und kann Deinen Antrag auch ablehnen.

5. Alte Haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen

Unterschiede zwischen dem Ablauf der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung gibt es keine. Lediglich die zur Verfügung stehende Zeit ist bei der außerordentlichen Kündigung in der Regel kürzer, sodass Du nicht so viel Zeit hast um verschiedene Versicherer zu vergleichen. Das Kündigungsschreiben ist schriftlich einzureichen. Bestenfalls schickst Du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, sodass Du eine schriftliche Bestätigung hast, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Außerdem ist es sinnvoll, im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Als Kündigungsschreiben kannst Du unsere Muster-Kündigung für Haftpflichtversicherungen verwenden. Wichtig dabei ist, dass die folgenden Angaben enthalten sind:

  • Vollständiger Name
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungsdatum
  • Kündigungsgrund, falls Du außerordentlich kündigst
  • Anschrift und Kontaktdaten
  • Unterschrift

Unser Service für Dich

Mit unserem Wechselservice ist Wechseln jetzt ganz einfach. Wir helfen Dir bei der Erstellung des Kündigungsschreibens für Deine bisherige Versicherung. Du brauchst das fertige Schreiben nur noch abzuschicken. So kannst Du bequem zu CosmosDirekt wechseln.

Das Bild zeigt die nötigen Schritte zum Wechsel der Haftpflichtversicherung. Wichtig, erst nach dem Neuabschluss kündigen.

Wie Du von einem Wechsel Deiner Haftpflichtversicherung profitierst, erfährst Du im Ratgeber Haftpflichtversicherung wechseln.

Haft­pflicht­­ver­si­che­rung richtig kündigen

Den Vertrag einer Privathaftpflicht zu kündigen und zu einer neuen Versicherung oder zu einem neuen Tarif zu wechseln, kann sich in vielen Fällen lohnen. Vor allem, falls es sich um einen älteren Versicherungsvertrag handelt, in dem die Deckungssumme zu niedrig ist. Die Deckungssumme der Haftpflicht sollte mindestens 5 Mio. Euro betragen. Aber auch ein niedrigerer Versicherungsbeitrag für dieselben Leistungen ist eine Kündigung des alten Vertrages wert.

Mit unserem Wechsel-Service kannst Du Deine Haftpflichtversicherung einfach kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung musst Du dabei darauf achten, dass Du die Kündigung innerhalb der vertraglich festgelegten Frist einreichst. Die Kündigungsfrist läuft meistens 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres ab. Im Schadenfall, bei Beitragserhöhungen oder nach der Eheschließung hast Du zudem die Möglichkeit, außerordentlich mit dem Sonderkündigungsrecht den Vertrag vorzeitig zu beenden. Für einen durchgängigen Versicherungsschutz beim Wechsel reichst Du die Kündigung erst ein, wenn Du bereits eine neue Haftpflichtversicherung hast.

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Gewährung eines Gutscheins über den Gesamtbetrag von 75 Euro. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in der Vergangenheit ein Vertrag zum jeweiligen Produkt abgeschlossen, hierfür ein Gutschein vergeben und anschließend gekündigt wurde. Der erste Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für FlexInvest gilt: In den ersten 5 Versicherungsjahren erhält der Versicherungsnehmer für das jeweilige Versicherungsjahr, in dem der Vertrag ungekündigt besteht und die Erst- bzw. Folgeprämie fristgerecht gezahlt wurde, je einen OBI Gutschein über einen Wert von 15 Euro. Der erste Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im November 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im Juli) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht -, Hausrat-, Wohngebäude-, Unfall- und/oder Autoversicherung mit dem Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt: Der 15 Euro OBI Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.07.2026 im September 2026. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand (ausgenommen Fahrzeugwechsel oder zusätzliche Fahrzeuge bei der Autoversicherung mit Verkehrs-Rechtsschutz).

    Für alle Aktionsprodukte gilt: Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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  • 1

    Single-Tarif, Eintrittsalter 28 Jahre, Basis-Schutz mit 250 Euro Selbstbeteiligung, monatlicher finanzieller Aufwand bei jährlicher Zahlungsweise.

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  • 2

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern: Jahresbeitrag für eine Privat-Haftpflicht mit mindestens 10 Mio. Euro Versicherungssumme. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. Beispielfall: Eintrittsalter 28 Jahre, Single-Tarif, jeweils ohne Selbstbeteiligung, Versicherungsbeginn: 01.02.2026, Zahlweise jährlich, Laufzeit 1 Jahr.

    Beiträge für das beschriebene Beispiel: Münchener Verein Komfort 93,06 €, Ergo Smart 66,14 €, Gothaer Spar 39,52 €, Europa Basis 36,43 €, CosmosDirekt Basis 28,52 €.

    Quelle der Daten: Angebot der Anbieter sowie Vergleichsrechner Morgen & Morgen, Stand: Januar 2026.

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  • 3

    Der Rabatt gilt für alle bis 30 Jahre im Single-Tarif.

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